Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
In den Verwaltungsakten findet sich eine Ausfertigung des mit 28. Mai 1996 datierten, an den Beschwerdeführer gerichteten "Solidarschuldbescheides" GZ. 127/1208 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Graz, wobei weder ein Vermerk über die Abfertigung zur Post ersichtlich noch ein Rückschein (Zustellnachweis) auffindbar ist. Am 5. Juli 1996 langte beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz eine mit 2. Juli 1996 datierte Berufung des Beschwerdeführers gegen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;BAO §102;BAO §245;BAO §273 Abs1 litb;VwRallg;ZustG §22;
Rechtssatz: Stellt die Abgabenbehörde ein Schriftstück ohne Zustellnachweis zu, dann trifft sie die Beweislast (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar/2 Rz 4 zu § 102 BAO). Nach der stRsp des VwGH kann ohne aktenmäßigen N... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer stellte am 30. September 1998 beim Finanzamt den Antrag auf Rückzahlung des Guthabens auf seinem Abgabenkonto. Mit Bescheid vom 5. Oktober 1998, der dem Steuerberater Dipl.Vw. FK am 8. Oktober 1998 zugestellt wurde, wies das Finanzamt den Antrag ab und führte zur Begründung: aus, dass das Abgabenkonto kein Guthaben aufweise. Am 17. November 1998 berief der Beschwerdeführer. Zugleic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1002;BAO §245;BAO §308 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Wesen der Zustellvollmacht liegt darin, dass die behördliche Erledigung durch die Bekanntgabe an den Bevollmächtigten wirksam wird, ohne dass es einer Benachrichtigung des Vollmachtgebers bedarf. Der Vertreter hätte ohn... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. September 1996 hatte das Finanzamt der nunmehrigen Gemeinschuldnerin gegenüber zu Handen ihrer steuerlichen Vertreterin die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 1996 und die Folgejahre festgesetzt. Am 8. Oktober 1996 wurde das mit gleichem Tage erlassene Edikt über die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gemeinschuldnerin und die Bestellung des nunmehrigen Masseverwalters an der Gerichtstafel des Handelsgerichtes Wien angeschlagen. Eine von de... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245;BAO §273 Abs1;BAO §278;BAO §79;BAO §85 Abs2;KO §1 Abs1;KO §3 Abs1;KO §81;KO §83;
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Masseverwalters oder neben diesem Berufung gegen einen das zur Konkursmasse gehörige Vermögen betreffenden Bescheid zu erheben (Hinweis E 21.2.1996, 96/14/0007, 0008 und 000... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Nach Durchführung einer Betriebsprüfung ergingen an die Beschwerdeführerin am 2. August 1990 Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften sowie Umsatz- und Gewerbesteuer für 1984 bis 1986. Innerhalb der Berufungsfrist wurde in einer Eingabe vom 27. August 1990 um Verlängerung der Frist zur Einbringung von Rechtsmitteln (allein) gegen die Umsatz- und Gewerbesteuerbescheide 1984 bis 1986 ersucht. Eine in der Folge eingebrachte Berufung betreffend einheitl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §245;BAO §308 Abs3;
Rechtssatz: Spätestens mit der Zustellung des Bescheides über die Zurückweisung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist hört das "Hindernis" iSd § 308 Abs 3 BAO auf, weil der Berufungswerber daraus jedenfalls die Unvollständigkeit seines Fristverlängerungsbegehrens erkennen muß. Die Auffassung, die Partei müsse zunächst di... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein (in der Folge als N bezeichneter) gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (2./)3. Dezember 1980 von einem Landwirt das Eigentum an einer bestimmten unbebauten Liegenschaft in Niederösterreich erworben und in der betreffenden gemäß § 18 GrEStG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) erstatteten Ab... mehr lesen...