Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Solange ein Bescheid über die Abgabenfestsetzung rechtlich besteht, ist auf das die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung bekämpfende Vorbringen nicht im Haftungsverfahren, sondern im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Abgabenbescheides durch ordentliche oder außerordentliche Rechtsm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;
Rechtssatz: Die Frage, ob die Berufung gegen den Haftungsbescheid im Zweifel auch als gegen den Abgabenbescheid erhoben anzusehen sei, ist nicht im Haftungsverfahren zu beantworten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2003130131.X03 Im RIS seit 0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0112 E 18. Oktober 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung setzt nicht voraus, dass die Abgaben vorher "rechtskräftig festgestellt" worden sind (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0142). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/14/0095 E 22. Jänner 2004 RS 2 Stammrechtssatz Im Haftungsverfahren ist die Abgabenbehörde grundsätzlich an den Inhalt der vorangegangenen Abgabenbescheide gebunden. Nur wenn der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangeht... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die beschwerdeführende GmbH beschäftige sich mit "Hüftgelenksforschung ausgehend vom orthopädischen Ansatz". Geschäftsführer in den Streitjahren 1992 bis 1995 sei der an ihr mit 98 % beteiligte Dr. D. gewesen. Bei der Beschwerdeführerin habe über den Zeitraum 1992 bis 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung stattgefunden, deren Feststellungen im Prüfungsbericht und in einem Schriftsatz vom 28. Februar 2001 ausführlich dargestellt worden seien. Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;EStG 1988 §95;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0188 E 15. Dezember 1999 RS 1 Stammrechtssatz Der gegenüber der abgabepflichtigen GmbH ergangene Körperschaftsteuerbescheid bildet keinen Grundlagenbescheid für den ebenfalls gegenüber der Abgabepflichtigen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab 1. Jänner 1994 handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH. Über das Vermögen der GmbH wurde mit 23. April 2001 das Ausgleichsverfahren und mit 21. Juni 2001 das Konkursverfahren eröffnet. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der GmbH in Anspruch genommen und zwar für die Kammerumlage für ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;VwRallg;
Rechtssatz: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Gesellschafterin und seit 9. Juni 1999 alleinige Geschäftsführerin der Cafe E K GmbH. Am 12. November 2001 hat Melanie W die Geschäftsanteile an der GmbH erworben. Seither ist die Beschwerdeführerin nicht mehr Geschäftsführerin der GmbH. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 12. November 2001 wurde die Firma der GmbH auf Cafe E W GmbH geändert. Mit Bescheid vom 9. Jänner 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für aushaften... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung der Haftung setzt nicht voraus, dass die Abgaben vorher "rechtskräftig festgestellt" worden sind (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0142). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004140112.X02 Im RIS seit 19.01.2006 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war einer von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern der mit Gesellschaftsvertrag vom 17. September 1999 gegründeten und am 2. Dezember 1999 ins Firmenbuch eingetragenen C. KEG. Nach dem Inhalt eines am 17. April 2000 beurkundeten Gesellschafterbeschlusses schied der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 15. April 2000 unter Zustimmung der übrigen Gesellschafter der KEG, welche dem Beschwerdeführer zusicherten, ihn bei einer allfälligen Inanspruchnahme für Verbin... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;VwRallg;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Erkenntnissen vom 3. Juli 2003, 2000/15/0043, vom 22. Jänner 2004, 2003/14/0095, und vom 24. Februar 2004, 99/14/0242, klar gestellt, dass im Falle des Vorliegens eines Abgabenbescheides die über die Haftung entscheidende Abgabenbehörd... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Oktober 2003, 2000/13/0028, verwiesen, mit dem der in derselben Angelegenheit ergangene Bescheid der damals belangten Behörde vom 14. Dezember 1999, Zl. RV/393-16/13/99, soweit darin über Lohnsteuer abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde. Die Aufhebung des Vorbescheides erfolgte deshalb, weil er nur gegenüber der beschwerdeführenden AG und nicht auch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Bei einem Bescheid, mit dem eine persönliche Haftung geltend gemacht wird, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatbestand begrenzt, der für die geltend gemachte Haftung maßgebend ist (Hinweis E 10. April 1997, 94/15/0218). Im Besch... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Oktober 1996 wurde dem Beschwerdeführer vorgehalten, dass er im Firmenbuch als Geschäftsführer der C GmbH eingetragen sei. Es sei beabsichtigt, ihn gemäß den §§ 7 und 54 WAO für Abgabenrückstände dieser Gesellschaft in Höhe von insgesamt 62.948,20 S (im Vorhalt im Einzelnen aufgegliedert nach Kommunalsteuer, Dienstgeberabgabe und Säumniszuschlag betreffend "Rest 95" und "1-2/96") heranzuziehen. Der Beschwerdeführer werde eingelad... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §171;
Rechtssatz: Eine Aufschlüsselung der zur Haftung vorgeschriebenen Abgaben, die ohnedies bereits im erstinstanzlichen Haftungsbescheid erfolgt ist, war im Haftungsbescheid der Berufungsbehörde nicht geboten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:20011301... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der T-GmbH. Das über deren Vermögen am 2. August 2000 eröffnete Konkursverfahren wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 25. April 2002, 19 S 152/00 a, aufgehoben (Konkursquote 0,72%). Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der T-GmbH gemäß §§ 7 und 60 TLAO zur Haftung für deren Abgabenschulden (auf den Zeitraum 1997 bis 2000 entfallende Kommunals... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §172;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0298 E 7. September 1990 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Durch den Haftungsbescheid wird der Haftende zum Gesamtschuldner. Die Haftung bedingt die Schuld eines anderen (Hinweis E ... mehr lesen...
Aus dem in der Sache ergangenen Erkenntnis vom 9. August 2001, Zlen. 98/16/0377, 0378, auf dessen Entscheidungsgründe: im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, wird auszugsweise folgender Sachverhalt wieder gegeben: "Die 'in Gründung befindliche L Ges.m.b.H.' schloss am 4. Oktober 1995 mit dem nunmehrigen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers einen Treuhandvertrag ab, wonach letzterer als Treuhänder für die in Gründung befindliche GmbH (Treugeberin) die Liegenschaft... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1175;BAO §224 Abs1;BAO §6 Abs2;GrEStG 1987 §9 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/16/0193
Rechtssatz: Steuerschuldner für die Grunderwerbsteuer sind nach § 9 Z. 4 GrEStG die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen.... mehr lesen...
Die T-GmbH wurde mit Notariatsakt vom 14. September 1990 begründet. Gesellschafter waren die Beschwerdeführerin mit einer Stammeinlage von 5.000 S und Dr. Stefan E mit einer Stammeinlage von 495.000 S (treuhändig gehalten für die Beschwerdeführerin). Geschäftsführerin der T-GmbH war die Beschwerdeführerin. Mit Bescheid vom 9. August 1994 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 9 BAO für aushaftende Abgabenschulden der T-GmbH im Ausmaß von ca 696.432 S zur Haftung herangezogen. In de... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 3. März 1995 erwarb die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) von der S KG das "Strandhotel N" mit allen Nebengebäuden einschließlich der Betriebs- und Geschäftsausstattung laut angeschlossener Inventarliste. Im Punkt X des Kaufvertrages wurde "zur Klarstellung definitiv" festgehalten, dass das vom gerichtlichen Zwangsverwalter Dr. Jakob E. nunmehr auf den Liegenschaften betriebene Unternehmen nicht Kaufgegenstand sei. Die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;
Rechtssatz: Feststellungen darüber, ob der Haftungsinanspruchnahme ein Abgabenbescheid vorangegangen ist, bedarf es nur dann, wenn der Haftungsschuldner Einwendungen gegen den Abgabenanspruch erhebt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:1999140242.X02 Im ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;BAO §4;
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter. Dies folgt u.a. aus § 224 Abs. 3 BAO... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/14/0148 E 17. Dezember 1996 VwSlg 7150 F/1996 RS 2
(hier nur erster bis vierter Satz) Stammrechtssatz Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und dem ihr beiliegenden angefochtenen Bescheid entnommen werden kann, war der Beschwerdeführer handelsrechtlicher Geschäftsführer der S GmbH, die laut Firmenbuch am 8. Februar 2001 von Amts wegen gelöscht wurde. Zuvor hatte das Landesgericht Linz mit Beschluss vom 28. Oktober 1998 einen Konkursantrag mangels Vermögens abgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für ausha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Im Haftungsverfahren ist die Abgabenbehörde grundsätzlich an den Inhalt der vorangegangenen Abgabenbescheide gebunden. Nur wenn der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangeht, besteht eine solche Bindung nicht. Lediglich in einem solchen Fall ist ... mehr lesen...
Der K&P OEG (im Folgenden: OEG) wurde anlässlich einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum vom 1. November 1993 bis zum 31. Dezember 1996 Lohnsteuer sowie Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag zur Zahlung vorgeschrieben. Gegen den Nachforderungsbescheid des Finanzamtes vom 15. Dezember 1997 erhob die OEG Berufung, die mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Jänner 1998 als unbegründet abgewiesen wurde. Mit Eingabe vom 25. Februar 1998 beantragte di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §260 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0066 E 28. März 2001 RS 2 Stammrechtssatz Der Rechtsmittelbehörde mangelt die Zuständigkeit zur Erlassung eines Haftungs- und Zahlungsbescheides an eine Person, die nicht bereits von der Behörde erster Instanz für diese Abgaben herangezogen worden ist (Hinweis E 25.6.1998, 97/15/0218). ... mehr lesen...