RS Vwgh 2000/10/31 95/15/0137

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Veröffentlicht am 31.10.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob dem Geschäftsführer zur Nichtentrichtung der im Haftungsbescheid vorgeschriebenen Abgaben eine - mutwillige - Abgabenhinterziehung oder "auffällige Sorglosigkeit" vorzuwerfen ist. Zur Haftungsinanspruchnahme genügt der Vorwurf bloßen - vom Geschäftsführer zu widerlegendem - Verschuldens, sohin auch leichte Fahrlässigkeit (Hinweis E 18.10.1995, 91/13/0037, 0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150137.X02

Im RIS seit

07.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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