RS Vwgh 2000/6/20 98/15/0084

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Veröffentlicht am 20.06.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §224 Abs1;
BAO §248;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 4

Stammrechtssatz

Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150084.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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