Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer verletzt, weil der Darlehensgeber zum Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer verletzt, weil der Darlehensgeber zum Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer verletzt, weil der Darlehensgeber zum Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer verletzt, weil der Darlehensgeber zum Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde durch die Abweisung der Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 24. Juli 2001 die Vorschreibung der Gesel... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer verletzt, weil der Darlehensgeber zum Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde durch die Abweisung der Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 1. Februar 1999 die Vorschreibung der Ges... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO entsteht für diese (fiktiven) Zinsen mit deren (fiktivem) Anfall (Hinweis E 29. Jänner 1996, 95/16/0199). [(Hier: Im Zeitpunkt des (fiktiven) Anfalls dieser Zinsen war die Darlehensgeberin Gesellschafterin der abgabepflichtigen GmbH.] Im RIS seit 08.02.2006 mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Der Spruchsenat bei Hauptzollamt Linz als Finanzbehörde I. Instanz fällte am 22. November 1996 gegen den Beschwerdeführer folgenden Spruch: "Edmund Horst BECKER ist schuldig, er hat am 21.11.1989 in Linz unter vorsätzlicher Verletzung der in den §§ 52 ZG und 119 BAO nominierten abgabenrechtlichen Offenlegungs und Wahrheitspflicht zu dem von einem Angestellten der Zollfreizonen Betriebs AG 4020 Linz begangenen Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §208 Abs1;FinStrG §31 Abs1;FinStrG §32;
Rechtssatz: Da sich der letzte Satz des § 31 Abs 1 FinStrG ausdrücklich auf die Regelungen über den Beginn der Verjährungsfrist gem § 208 BAO bezieht, ist bei der Ermittlung des Beginnes des Laufes der Verjährung stets auf § 208 BAO Bedacht zu nehmen (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz I unter Rz 10 Abs. 2 zu §§... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 14. April 1994 erteilte der Magistrat der Landeshauptstadt Linz der Beschwerdeführerin über deren Ansuchen vom 10. Jänner 1994 (welches diese mit Schriftsatz vom 7. April 1994 auf das Grundstück 465/1, EZ. 181, KG L eingeschränkt hatte) gemäß § 4 O.ö. Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976 (im folgenden: OÖ BauO 1976) i.d.g.F., die Bauplatzbewilligung für das Grundstück 465/1. Mit Bescheid vom 15. Juni 1994 erteilte der Magistrat der Landeshauptstadt Linz der Beschwe... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §208 Abs1 lita;BAO §4 Abs1;BauO OÖ 1976 §20 Abs1 idF 1988/033;LAO OÖ 1984 §153 lita;LAO OÖ 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden u.a. gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültige Einkommensteuerbescheide für 1987 bis 1989 erlassen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe in den Jahren ab 1975 neben positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt Verluste aus Land- und Forstwirtschaft erklärt. Diese Verluste hätten aus einer Haflinger-Pferdezucht resultiert, mit d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200 Abs1;BAO §208 Abs1 litd;
Rechtssatz: Wird eine Abgabe gem § 200 Abs 1 BAO vorläufig festgesetzt und erwächst ein derartiger Bescheid in Rechtskraft, ist für die Frage, wann die Verjährung nach § 208 Abs 1 lit d BAO beginnt, von der Ungewißheit im Sinne des § 200 Abs 1 legcit zur Zeit der Bescheiderlassung auszugehen. Das hat zur Folge, daß die Ve... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Gegen den Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 13. Dezember 1996, zugestellt am 19. Dezember 1996, ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er hätte, ohne den Tatbestand des § 35 Abs. 1 FinStrG zu erfüllen, vorsätzlich am 30. April 1991 eine mit 26. Jänner ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2 idF 1994/681;BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;BAO §208 Abs2;FinStrG §31 Abs1;FinStrG §32;
Rechtssatz: Der Beschwerde, welche unter Berufung auf die E des OGH vom 3.11.1967, 10 Os 1/67, EvBl 1968/275, und Sommergruber/Reeger (Das österreichische Finanzstrafrecht I 246 und II 207, 208), vermeint in den Fällen einer Zollschuld, die mit ihrem En... mehr lesen...
Mit einer undatierten Vereinbarung, deren Unterschriften bezüglich ihrer Echtheit am 16. Dezember 1993 von der Fürstlich Liechtensteinischen Landgerichtskanzlei Vaduz beglaubigt wurden, räumten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin dieser hinsichtlich des gesamten auf der Liegenschaft EZ nn1, GB A, Grundstück nn2/53 befindlichen Wohnhauses das lebenslange und unentgeltliche Wohnrecht (Fruchtgenußrecht) samt Gartenbenützung ein, wobei die grundbücherliche Sicherstellung vorgesehen wu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;ErbStG §12 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0237
Rechtssatz: § 12 Abs 2 ErbStG stellt auf den Zeitpunkt ab, in dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Imbißstand und ermittelt den Gewinn aus dieser gewerblichen Tätigkeit nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Anschluß an eine die Jahre 1986 bis 1989 umfassende abgabenbehördliche Prüfung und eine Umsatzsteuernachschau über den Zeitraum 1 bis 12/1991 erließ das Finanzamt, zum Teil nach Wiederaufnahme des Verfahrens, neue Abgabenbescheide, in denen gegenüber den bisher erklärten Bemessungsgrundlagen höhere, wegen mangelhafter Aufzeichnungen im Schätzungswege ermit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §208 Abs1 lita;EStG 1972 §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/11 91/13/0145 7 Stammrechtssatz Die Zulässigkeit der gewinnerhöhenden Auflösung von Investitionsrücklagen in den jeweiligen Folgejahren hängt nicht davon ab, ob hinsichtlich der Einkommensteuer der Jahre der Rücklagenbildung... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: ABGB §1438;ABGB §1441;BAO §208 Abs1 lita;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Für den Beginn der Verjährung eines Anspruches auf Zollvergütung kommt es auf den Ablauf des Jahres an, in dem alle in § 45 Abs 1 ZollG 1988 normierten Voraussetzungen verwirklicht wurden. Was für die Frage der Entstehu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit einer vom 20. August 1993 datierten, beim Zollamt Leoben am 14. Dezember 1993 eingelangten Eingabe Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988, und zwar betreffend Außenhandelsförderungsbeiträge für die Jahre 1986 bis 1992. Das Zollamt Leoben bewilligte mit Bescheiden vom 16. August 1994 die Zollvergütung für jene Fälle, in denen die Einfuhr und Ausfuhr zwischen dem 1. Jänner 1988 und dem 31. Dezember 1992 erfolgte, wies den Antrag betreffend die Jahre ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz35/05 Sonstiges Zollrecht
Norm: AußenhandelsförderungsbeitragsG 1984 §2 Abs5;BAO §2 lita Z2;BAO §208 Abs1 lita;BAO §209 Abs1;VwRallg;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Verjährung eines Erstattungsanspruches beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. Für den Beginn der Verjährung ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Gemeinde vom 29. März 1994 wurde den mitbeteiligten Parteien für den Ausbau des Dachboden ihres Wohnhauses im Gebiet der beschwerdeführenden Gemeinde eine Kanalanschlußgebühr von S 23.265,-- vorgeschrieben. Begründet wurde diese Vorschreibung unter Hinweis auf die Kanalgebührenordnung der Gemeinde vom 13. Juni 1991 durch nähere Darstellung, wie sich der Betrag errechne. Da es sich um die Änderung eines angeschlossenen Grundst... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL37164 Kanalabgabe Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §208 Abs1 lita;BAO §4 Abs1;KanalgebührenO Sankt Marienkirchen/Polsenz 1977 §5 Abs2;LAO OÖ 1984 §152 lita;LAO OÖ 1984 §3;
Rechtssatz: Sieht der durch Gesetz oder Verordnung (hier: KanalgebührenO Sankt Marie... mehr lesen...