RS Vwgh 1997/6/26 96/16/0236

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1997
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §207 Abs2;
BAO §208 Abs1 lita;
ErbStG §12 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/16/0237

Rechtssatz

§ 12 Abs 2 ErbStG stellt auf den Zeitpunkt ab, in dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, 04ter Teil, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, Rz 23 Abs 2 zu § 12 ErbStG); betreffend Liegenschaften kommt es dabei auf die außerbücherliche Übergabe an (Fellner aaO Rz 28 Abs 1 bis Abs 3 zu § 12 ErbStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160236.X02

Im RIS seit

28.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten