Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;EStG 1972 §2;EStG 1972 §29 Z1;
Rechtssatz: Bei § 29 Z 1 EStG handelt es sich um einen Sondertatbestand, bei dem es für die Zurechnung der Einkünfte nicht auf das Vorhandensein einer Einkunftsquelle, sondern im wesentlichen nur auf den wiederkehrenden Zufluß von Bezügen ankommt. Europea... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 impl;LAO Tir 1963 §150 Abs1 idF 1981/002;
Rechtssatz: Kann ein Abgabenbescheid erlassen werden, ist die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides bzw eines Feststellungsbegehrens zu verneinen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985170050.X03 Im RIS... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §243;BAO §245 Abs1;BAO §245 Abs2;BAO §250 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Ein unbegründeter oder mangelhaft begründeter Bescheid ist anfechtbar und erwächst ohne Anfechtung (Berufung) in Rechtskraft, es sei denn, der Lauf der Berufungsfrist wird durch einen Antrag iSd § 245 Abs 2 BAO oder § 245 Abs 3 BAO gehemmt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Kommen die einzelnen Absprüche aus dem Inhalt der mit Bescheid überschriebenen Erledigung klar zum Ausdruck, so kann die zusammenfassende Bezeichnung der einzelnen Absprüche als "Bescheid" auch nicht als mißverständlich angesehen werden. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Die Bezeichnung mehrerer bescheidmäßiger Absprüche (zB über die Wiederaufnahme des Verfahrens und über Sachenteignungen) unter der einheitlichen Bezeichnung "Bescheid" (sogenannter "Sammelbescheid") ist zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190;BAO §198;BAO §243;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;BAO §93;
Rechtssatz: Die einzelnen Absprüche kommen aus einer mit "Bescheid" überschriebenen Erledigung insbesondere dann klar zum Ausdruck, wenn für jeden einzelnen Abspruch eine eigene Rechtsmittelbelehrung erteilt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...