RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0189

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §198;
EStG 1972 §73;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Bf kann durch eine zu Recht nicht vorgenommene Berechnung und eine daraus resultierende nicht erfolgte Abgabenvorschreibung gar nicht beschwert sein.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140189.X01

Im RIS seit

19.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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