Entscheidungen zu § 134 Abs. 2 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/24 2006/15/0308

Mit Straferkenntnis vom 10. Mai 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vorsätzlich als Abgabepflichtiger, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht dadurch verletzt, dass er für die Jahre 2001 und 2002 keine bzw. verspätete Steuererklärungen (nämlich Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2001 und 2002) abgegeben habe. Dadurch habe er das Finanzvergehen der Finanz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2007

RS Vwgh 2007/9/24 2006/15/0308

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §134 Abs2;
Rechtssatz: Die Verlängerung einer Frist setzt einen vor deren Ablauf gestellten Antrag voraus (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 25. Februar 2003, 99/14/0341 und vom 8. April 1992, 91/13/0116). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006150308.X02 Im RIS seit 01.11.2007 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2007

RS Vwgh 2007/9/24 2006/15/0308

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §134 Abs2;BAO §92 Abs1 lita;BAO §97; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0166 E 22. Dezember 2005 RS 1 (hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde kann die nach § 275 BAO gesetzte Mängelbehebungsfrist verlängern (§ 110 Abs 2 BAO). Der normative Abspruch darüber, dass die gesetzte Frist verlängert wird, ändert die den Steuerpfli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2007

RS Vwgh 2007/9/24 2006/15/0308

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §134 Abs2;BAO §97;VwRallg;
Rechtssatz: Eine telefonische Zustellung von Bescheiden ist im hier anzuwendenden Verfahrensrecht nicht vorgesehen, eine telefonische Fristverlängerung entfaltet daher kein normative Wirkung. Weiters ist zu beachten, dass es zwar unzulässig ist, eine Fristverlängerung zu bewilligen, wenn der An... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/11/22 2006/15/0049

Die beschwerdeführende GmbH reichte am 25. August 2003 die Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 beim Finanzamt ein. Die Veranlagung zur Körperschaftsteuer wurde mit Bescheid vom 17. September 2003 vorgenommen. Am 16. Oktober 2003 erhob die Beschwerdeführerin Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2002, wobei zur Vorlage der Berufungsbegründung um Fristerstreckung bis zum 15. Jänner 2004 ersuchte wurde. Am 15. Jänner 2004 legte die Beschwerdeführerin eine berichtig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.2006

RS Vwgh 2006/11/22 2006/15/0049

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §134 Abs2;B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §108e;
Rechtssatz: Dass § 108e EStG 1988 die Antragstellung nicht mit einem bestimmten, für alle Steuerpflichtigen gleich langen Zeitraum befristet, erscheint sachgerecht, weil zum einen davon ausgegangen werden kann, dass im Zeitpunkt der Ers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.2006

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/26 97/17/0035

Mit Bescheid vom 25. Oktober 1994 wies das Landesabgabenamt Salzburg den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erstreckung sämtlicher Erklärungs-, Bemessungs- und Abfuhrfristen nach dem Salzburger Zapfsäulenabgabegesetz bis zur Erledigung des Verfahrens über die von der Bfrin erhobene Verfassungsgerichtshofbeschwerde vom 11. November 1993 ab und setzte eine Nachfrist zur Einreichung der erforderlichen Daten bis 20. November 1994. Nach der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides ist gegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.1998

RS Vwgh 1998/1/26 97/17/0035

Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37075 Zapfsäulenabgabe Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §134 Abs2;BAO §244;BAO §78 Abs3;LAO Slbg 1963 §103;LAO Slbg 1963 §185;LAO Slbg 1963 §52 Abs3;ZapfsäulenabgabeG Slbg 1992 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung nach § 9 Abs 2 Slbg ZapfsäulenG kann gemäß § 103 Slbg LAO von der Abgabenbehörde auf sachlich begründe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/8 91/13/0116

Der Beschwerdeführer wurde von der Abgabenbehörde am 10. April 1989 aufgefordert, Abgabenerklärungen unter anderem betreffend die Umsatz- und Einkommensteuer 1988 bis 1. August 1989 einzureichen. Diese Frist verstrich ungenützt. Mit Erinnerung vom 29. August 1989 wurde dem Beschwerdeführer für den Fall der Nichtabgabe derselben Abgabenerklärungen bis 13. September 1989 die Festsetzung einer Zwangsstrafe angedroht. Mit Eingabe vom 31. August 1989 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Na... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 91/13/0116

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;BAO §134 Abs2;BAO §135;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Fristverlängerung iSd § 134 Abs 2 erster Satz BAO ist begrifflich nur innerhalb offener Frist möglich. Gewährt die AbgBeh, obwohl das Fristverlängerungsansuchen erst nach Fristablauf eingebracht wurde, dennoch eine Nachfrist und weist sie ausdrücklich darauf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/26 89/14/0292

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde Berufungen der Beschwerdeführerin gegen zwei Bescheide, mit denen Zwangsstrafen zur Erzwingung der Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Jahr 1986 festgesetzt worden waren, ab. Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung dieser Berufungsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes, weil die Abgabenbehörd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1990

RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0292

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs1;BAO §133 Abs1;BAO §134 Abs1;BAO §134 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 3;
Rechtssatz: Hat eine für einen vorhergehenden Veranlagungszeitraum (1984) strittige Frage auf die Ermittlung der Höhe der Umsätze bzw Einkünfte eines folgenden Veranlagungszeitraumes (1986) keinen Einflu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1975/2/12 1930/74

Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 11. Oktober 1973 das nicht näher begründete Ansuchen des durch einen Wirtschaftstreuhänder vertretenen Beschwerdeführers vom 31. März 1973 auf Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 1972 mit dem Beifügen ab, daß die Erklärungen jedoch dann als fristgerecht eingebracht gelten, wenn sie bis längstens 14. November 1973 eingereicht würden. Begründet wurde dieser Bescheid damit, daß die Erklärungen aus arbeitstechnischen Gründen benö... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.02.1975

RS Vwgh 1975/2/12 1930/74

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §134 Abs2
Rechtssatz: Der bloße Hinweis auf allgemeine Umstände (wie zB Mehrbelastung und Umstellungsschwierigkeiten iZm der Einführung der Mehrwertsteuer) ist kein begründeter Antrag iSd § 134 Abs2 BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1975:1974001930.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.02.1975

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