RS Vwgh 1975/2/12 1930/74

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Veröffentlicht am 12.02.1975
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §134 Abs2

Rechtssatz

Der bloße Hinweis auf allgemeine Umstände (wie zB Mehrbelastung und Umstellungsschwierigkeiten iZm der Einführung der Mehrwertsteuer) ist kein begründeter Antrag iSd § 134 Abs2 BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001930.X02

Im RIS seit

05.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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