Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art20 Abs3;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg;TKG 2003 §1 Abs2;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50;TKMV 2003 §1 Z14;
Rechtssatz: Bei der Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten nicht marktbeherrschender Betreiber kann es nicht ausschließlich auf deren konkrete Kosten bei der... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art20 Abs3;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg;TKG 1997 §41;TKG 2003 §1 Abs2;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50;
Rechtssatz: Auch bei der Entscheidung über eine Zusammenschaltungsstreitigkeit gemäß den §§ 48 und 50 TKG 2003 ist - wie dies der VwGH im Hinblick auf Zusammenschalt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auf dem Vorleistungsmarkt "Terminierung in das feste öffentliche Telefonnetz der Telekabel Wien GmbH" im Sinne des § 1 Z 8 Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) über beträchtliche Marktmarkt verfügt (Spruchpunkt I.). Weiters wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 die spezifische Verpflichtung gemäß § 42 Abs 1 TKG 2003 auferlegt, fü... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §37 Abs2;TKG 2003 §42 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs. 2 TKG 2003 hat die Telekom-Control-Kommission, wenn sie feststellt, dass ein Unternehmen auf dem relevanten Markt über beträchtliche Marktmacht verfügt und somit kein effektiver Wettbewerb besteht, zwingend geeignete spezifische Verpflichtungen aufzuerlegen und damit eine Auswahl unter den gesetzlic... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde den entbündelten Netzzugang der mitbeteiligten Partei zu den Teilnehmeranschlussleitungen des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der Beschwerdeführerin zu den in Spruchpunkt A des angefochtenen Bescheides angeführten Bedingungen "gemäß § 2 Abs 4 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr zur näheren Bestimmung der Zusammenschaltung (Zusammenschaltungsverordnung), BGBl. II Nr... mehr lesen...
Index: E3L E06202000E3L E13103020E3L E13206000E3L E13309900E3R E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31995L0062 ONP-RL Art10;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art13;32000R2887 Teilnehmeranschluss entbündelter Zugang Art2 litc;32000R2887 Teilnehmeranschluss entbündelter Zugang Art2 litd;32000R2887 Teilnehmeranschluss entbündelter Zugang Art2 lite;32000R2887 Teilnehmeranschluss entbündelter Zugang Art2 litf;32000R2887 Teilnehmeranschluss entbündelter Zugang Art2... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 in Verbindung mit § 117 Z. 7 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin. Entsprechend der Präambel des Spruchpunktes A ("Zusammenschaltungsanordn... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;32002L0019 Zugangs-RL Art5 Abs1;32002L0019 Zugangs-RL Art5 Abs2;32002L0019 Zugangs-RL Art5 Abs3;32002L0019 Zugangs-RL Art5;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8 Abs2;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8 Abs3;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8 Abs4;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg;TKG ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs. 3 iVm § 111 Z. 6 TKG, BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 26/2000, eine Anordnung, mit der die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der Beschwerdeführerin mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 zu den nachfolgend normierten Bedingungen angeordnet wurde. Diese Z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §41 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des zu erzielenden fairen Ausgleichs der berechtigten Interessen beider Parteien und im Interesse einer klaren, eine "Rechtsfolgenkumulation" vermeidenden Regelu... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §41 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3;
Rechtssatz: Auf dem Boden des im Erkenntnis (unter II.2.) dargestellten, auch vorliegend maßgeblichen Verständnisses des § 41 TKG ist die Regulierungsbehörde nach Abs. 3 dieser Bestimmung zwar geha... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 i.V.m. § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997, i.d.F. BGBl. I Nr. 32/2002, auf Antrag der mitbeteiligten Partei eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der Beschwerdeführerin mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei. Der Inhalt der von der belangten Behörde mit dem angefochtenen Bescheid festgelegt... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 32/2002, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin. Punkt 5.12. der mit dem angefochtenen Bescheid getroffenen Zusammenschaltungsano... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs. 3 iVm. § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 i.d.F. BGBl. I Nr. 32/2002, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der Beschwerdeführerin mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei. Der Inhalt der von der belangten Behörde mit dem angefochtenen Bescheid festgelegten ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs. 3 i.V.m. § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 i. d.F. BGBl. I Nr. 134/2002, eine Zusammenschaltungsanordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der Beschwerdeführerin mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei. Der Inhalt der von der belangten Behörde mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Index: E1EE6J59/04 EU - EWR91/01 Fernmeldewesen
Norm: 11997E081 EG Art81;11997E082 EG Art82;61986CJ0066 Ahmed Saeed Flugreisen VORAB;TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §34 Abs4;TKG 1997 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde (Regulierungsbehörde) im angefochtenen Bescheid vorgesehene Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung zu fordern, ist in einer den berechtigten Interessen der beteiligten Unternehmen Rechnung... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §34;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41;
Rechtssatz: Es kann nicht zweifelhaft sein, dass die in einem Verfahren gemäß § 41 TKG festgelegten Zusammenschaltungsbedingungen "Maßstab einer Diskriminierungsprüfung gemäß § 34 TKG" sein können. Ob ein Angebot am Markt bzw. das Bereitstellen von Leistungen iSd § 34 TKG auf Grund eigenen Entschlusses des marktbeherrs... mehr lesen...
Rechtssatz: Der hier angefochtene Bescheid baut im Hinblick auf die in Anhang 6 festgelegten Zusammenschaltungsentgelte insoferne auf dem vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 25. Februar 2004, Zl. 2002/03/0273, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehobenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 2002, Zl. Z 11/02-51, auf, als die Beschwerdeführerin darin verpflichtet wurde, auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsgebotes nach § 34 TKG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §33;TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0319 E 28. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der hier angefochtene Bescheid baut im Hinblick auf die in Anhang 6 festgelegten Zusammenschaltungsentgelte insoferne auf dem vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 25. Februar 2004, ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs. 3 iVm § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 32/2002, für die Zusammenschaltung der öffentlichen Telekommunikationsnetze der mitbeteiligten Partei und der Beschwerdeführerin "ergänzend zu der zwischen den Verfahrensparteien bestehenden Zusammenschaltungsanordnung vom 20. September 2002 zu Z 17/02-15" weitere Zusammenschalt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §33;TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Der hier angefochtene Bescheid baut insoferne auf dem vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 25. Februar 2004, Zl. 2002/03/0273, aufgehobenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 2002, Zl. Z 11/02-51, auf, als die Beschwerdeführerin darin verpf... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin begehrte mit Antrag vom 5. April 2002, die belangte Behörde möge nach Aufforderung gemäß § 34 Abs. 3 TKG der T. AG auftragen, den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung abzustellen, der darin bestehe, dass die T. AG der Beschwerdeführerin die Bereitstellung der intern genutzten und am Markt angebotenen Anschlussleistung samt den zugehörigen Nebenleistungen verweigere. Die Beschwerdeführerin begehrte weiters, die belangte Behörde möge der T. AG gemäß §... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600040/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art6;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9;AVG §8;EURallg;TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §34 Abs3;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des mit § 34 TKG umgesetzten Art. 6 Richtlinie (RL) 97/33/EG und der für die - amtswegige oder antragsgebundene - Eingriffskompetenz der ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600040/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art6;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs3;AVG §8;EURallg;TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach Art. 9 Abs. 3 Richtlinie (RL) 97/33/EG mussten die nationalen Regulierungsbehörden nicht nur in der Lage sein, "jederzeit von sich aus", also amtsw... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600040/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art6;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs3;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;AVG §8;EURallg;TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §34 Abs3;TKG 1997 §41;
Rechtssatz: Art. 9 Abs. 3 Richtlinie (RL) 97/33/EG regelte einen anderen Bereich als das - im TKG im We... mehr lesen...
1. Mit Schreiben vom 22. November 2000 hat die Beschwerdeführerin der belangten Behörde eine kurzfristige Werbeaktion, den sogenannten "Wintertarif", angezeigt. Die Beschwerdeführerin bot dabei ihren Endkunden innerhalb des eigenen Ortsnetzes für den Zeitraum 1. Dezember 2000 bis 28. Februar 2001 für Gespräche, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens (täglich) geführt werden, in allen Tarifoptionen folgende Verrechnung an: Es wird für ununterbrochene Verbindungen von jeweils mindestens ... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §34 Abs3;
Rechtssatz: Auch kurzfristige Werbeaktionen sind von der Bestimmung des § 34 Abs. 1 TKG erfasst. Der Wortlaut des § 34 Abs. 1 TKG bietet keinen Anhaltspunkt für eine einschränkende Auslegung. Es ist vielmehr jede Bereitstellung einer Leistung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen auf eine allfällige Diskriminierung im Sinne des § 34 Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §34 Abs3;TKG 1997 §34 Abs4;
Rechtssatz: § 34 Abs. 1 TKG verlangt von einem von dieser Verpflichtung betroffenen marktbeherrschenden Anbieter, dass er Wettbewerbern auf diesem Markt unter Einhaltung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung unter vergleichbaren Umständen zu gleichwertigen Bedingungen in derselben Qualität Leistungen bereitstellt, die er a... mehr lesen...