Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (iF auch: Antragstellerin) ist Bereitstellerin eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und Erbringerin öffentlicher Kommunikationsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (iF auch: Ö) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin bzw. Betreiberin von Hochspannungsmasten, darunter des verfahrensgegenständlichen Hochspannungsmastes Nr. 760150A an einem Standort in B. 2 Die Mitbeteiligten hatten am 21. Juni 2002 ein „Generalübereinkommen“ über di... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 TKG 2003 §12a Abs2 TKG 2003 §9 Abs2 TKG 2003 § 12a gültig von 27.11.2015 bis 31.10.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 190/2021 TKG 2003 § 12a gültig von 22.11.2011 bis 26.11.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2011 TKG 2003 §... mehr lesen...
1 Die Erstmitbeteiligte (im Folgenden auch: W) vertreibt Arzneimittel und Kosmetika diverser Marken, welche sie auf der Website „www.b.com“ bewirbt. 2 Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach § 15 TKG 2003, betreibt ein Kommunikationsnetz und erbringt Kommunikationsdienste, einschließlich Internetzugangsdienste. Die Zweitmitbeteiligte (im Folgenden auch: H) ist Inhaberin einer Bestätigung nach Paragraph 15, TKG 2003, betreibt ein... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E1320600020/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §56 EURallgTKG 2003UrhG §81 Abs1a32015R2120 EU-NetzneutralitätsV Art3 Abs3 AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 g... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 18 Abs 3 iVm § 18 Abs 1 Z 4 TKG 2003 eine Anordnung für das Zurverfügungstellen der Daten der Teilnehmer der mitbeteiligten Partei an die beschwerdeführende Partei zum Zweck der Herausgabe betreiberübergreifender Teilnehmerverzeichnisse oder des Betriebes eines betreiberübergreifenden telefonischen Auskunftsdienstes getroffen. Demnach übermittelt die mitbeteiligte Partei der Beschwerdeführerin die für die Eintragung in d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §18 Abs1 Z1;TKG 2003 §18 Abs1 Z4;TKG 2003 §26 Abs2 Z3;TKG 2003 §28;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass das Teilnehmerverzeichnis im Sinne des § 18 Abs 1 Z 4 TKG 2003 von dem - in § 26 Abs 2 Z 3 und 28 TKG 2003 als Teil des Universaldienstes gesondert geregelten - betreiberübergreifenden Teilnehmerverzeichnis zu unterscheiden ist... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt so... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...
Mit einem an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) gerichteten, bei dieser am 7. November 2003 eingelangten Schriftsatz beantragte u.a. die Beschwerdeführerin "die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 18 Abs. 3 TKG i.V.m. § 18 Abs. 1 Z. 4 TKG zur Feststellung der kostenorientierten Entgelte für die Zurverfügungstellung des Teilnehmerverzeichnisses der A". Unter Bezugnahme auf ein vor der RTR-GmbH gemäß § 66 TKG (1997) durchgeführtes Streitschlichtungsverfahren sowie se... mehr lesen...
Mit einem an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) gerichteten, bei dieser am 7. November 2003 eingelangten Schriftsatz beantragte u.a. die Beschwerdeführerin "die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 18 Abs. 3 TKG i.V.m. § 18 Abs. 1 Z. 4 TKG zur Feststellung der kostenorientierten Entgelte für die Zurverfügungstellung des Teilnehmerverzeichnisses der A". Unter Bezugnahme auf ein vor der RTR-GmbH gemäß § 66 TKG (1997) auf Antrag einer Tochtergesellschaft der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §18 Abs1 Z1;TKG 2003 §18 Abs1 Z4;TKG 2003 §18;TKG 2003 §26 Abs2 Z3;TKG 2003 §28;TKG 2003 §3 Z19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/03/0059 E 17. Dezember 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der Wortlaut des § 18 Abs. 1 Z. 4 TKG 2003 stellt auf das Teilnehmerverzeichnis der jeweils verpflichteten Unternehmen ab ("ihr Teilnehmerverzeichnis")... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 18 Abs. 1 Z. 4 TKG 2003 stellt auf das Teilnehmerverzeichnis der jeweils verpflichteten Unternehmen ab ("ihr Teilnehmerverzeichnis"); es kann schon aus dem systematischen Zusammenhang in § 18 TKG 2003 heraus nicht zweifelhaft sein, dass es sich dabei um das Verzeichnis der Teilnehmer - das sind nach der Legaldefinition in § 3 Z. 19 TKG 2003 natürliche oder juristische Personen, die mit einem Betreiber einen Vertrag über die Inanspruchnahme dieser Dienste gesc... mehr lesen...