Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 FSG

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Entscheidungen 31-45 von 45

RS UVS Kärnten 2004/08/17 KUVS-676/2/2004

Rechtssatz: Für einen Wiederholungstäter ? Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand ? ist eine Führerscheinentzugsdauer von acht Monaten angemessen, unbeschadet des Umstandes, dass der Berufungswerber im verfahrensgegenständlichen Fall einen Alkoholisierungsgrad von 0,41 mg/l Atemluftalkoholkonzentration hatte. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Alkoholisierung, Wiederholungstäter, Entzugsdauer mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.08.2004

TE UVS Tirol 2004/06/08 2004/23/063-4

Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein gemäß §§ 7 Abs 1 Z 2, 24 Abs 1 und § 25 Führerscheingesetz (FSG) seine Lenkerberechtigung für die Klasse B, beurkundet im Führerschein der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 17.05.2001, Zl 1229/2001 wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von 12 Monaten entzogen. Gemäß § 29 Abs 3 FSG habe er den Führerschein nach Rechtskraft des Bescheides unverzüglich bei der Bezirkshau... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.06.2004

TE UVS Tirol 2004/06/03 2003/23/234-7

Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber seine Lenkberechtigung, ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel am 16.08.2001 für die Klasse B, gemäß § 7 Abs 1 Z 2, § 24 Abs 1 Z 1 sowie § 25 und § 29 Führerscheingesetz (FSG) wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von acht Monaten, gerechnet ab Rechtskraft dieses Bescheides, entzogen.   Des Weiteren wurde ihm gemäß § 32 Abs 1 FSG auch ausdrücklich verboten, ein Motorfahrrad, ein vierrädriges Lei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 03.06.2004

RS UVS Oberösterreich 2004/05/11 VwSen-520599/2/Br/Ka/Ri

Rechtssatz: Die Ein- bzw. Nichteinrechnung allfälliger Haftzeiten in die Entzugszeit darf nicht losgelöst von der Prognosebeurteilung hinsichtlich der Dauer der Verkehrszuverlässigkeit erfolgen. Bei Einbrüchen bzw. Einbruchdiebstählen, die zu einer insgesamt 21-monatigen Strafhaft führen, ist eine zu insgesamt 39 Monaten führende ?Unzuverlässigkeitsprognose? nicht sachgerecht und wäre de facto eine weitere Strafe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.05.2004

TE UVS Burgenland 2004/02/17 F01/06/04002

Mit dem im Vorspruch angeführten Bescheid wurde dem Berufungswerber gemäß §§ 24 Abs 1, 25 Abs 1, 26 Abs 1 und § 7 Abs 3 Z 9 Führerscheingesetz (FSG) die ihm von der Bezirkshauptmannschaft Oberwart erteilte  Lenkberechtigung für die Klasse B vom 16 10 1980, Zl ***, wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, entzogen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Zeit der Inhaftierung in die Entziehungszeit nicht einzurechnen ist ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 17.02.2004

RS UVS Burgenland 2004/02/17 F01/06/04002

Rechtssatz: Sachverhalt: Der Berufungswerber wurde wegen Verbrechen nach § 206 und § 207 StGB mit unbedingter Freiheitsstrafe von 6 Jahren bestraft. Die Verurteilung ist seit 25 11 2003 rechtskräftig Die Tathandlungen ereigneten sich zwischen 1992 und 1999. Am 31 08 2002 wurden sie angezeigt und wurde der Berufungswerber am 02 09 2002 in U-Haft genommen. Seit 25 11 2003 befindet er sich in Strafhaft, die voraussichtlich am 02 09 2008 enden wird. Am 09 12 2003 erfuhr die Bezirkshauptmannsch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 17.02.2004

TE UVS Steiermark 2003/10/31 42.5-16/2003

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des A E vom 22.10.2002 auf Verlängerung seiner Lenkberechtigung für die Klasse B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit abgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung vom 21.8.2003. Dem Berufungswerber wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 17.8.1994 die Lenkberechtigung für die Gruppe B erteilt. Wegen Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung mit Bescheid der Bez... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 31.10.2003

RS UVS Steiermark 2003/10/31 42.5-16/2003

Rechtssatz: Ein Mangel an Verkehrszuverlässigkeit nach § 7 Abs 1 Z 2 FSG liegt auch bei der Begehung von vier Diebstählen und einer Körperverletzung noch nicht vor, wenn bei diesen Taten kein Kraftfahrzeug gelenkt wurde und daher nicht begründet angenommen werden kann, dass der Täter wegen seiner Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen wird. So wurde in... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 31.10.2003

RS UVS Oberösterreich 2003/08/11 VwSen-520311/9/Br/Gam

Rechtssatz: Die praxisorientierte Beurteilung der Bestimmung des § 9 Abs. 2 StVO bedingt eine Beurteilung der Weg-Zeitkomponente ab der Erkennbarkeit einer Überquerungsabsicht. Daher keine Behinderung, wenn diese Absicht nicht erkennbar war. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.08.2003

RS UVS Kärnten 2003/05/19 KUVS-718/4/2003

Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist für die gemäß § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmende Wertung die Verwerflichkeit der Straftaten, die Gefährlichkeit der Verhältnisse, unter denen sie begangen wurden, die seither verstrichene Zeit und das Verhalten während dieser Zeit maßgebend. Das Wertungskriterium der Gefährlichkeit der Verhältnisse kommt beim gegebenen Sachverhalt nicht zum Tragen. Das Kriterium der Verwerflichkeit fällt zum Nachteil des Berufungswerbers schwe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.05.2003

TE UVS Tirol 2003/04/07 2003/22/041-3

Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 23.10.2002 wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer von 7 Monaten entzogen. Gleichzeitig wurde eine Nachschulung und die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens samt Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme angeordnet. Weiters wurde dem Berufungswerber untersagt, während der Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung von einer allfällig bestehenden ausländischen Lenkberechtigung in... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 07.04.2003

TE UVS Tirol 2003/02/05 2003/22/009-2

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 03.01.2003, Zahl FSE-757-2002, wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit im Sinne des § 7 Führerscheingesetz auf die Dauer von drei Monaten entzogen. Begründend führt die Erstbehörde aus, der Berufungswerber sei mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs 1 StGB bestraft worden.   Gegen diesen Bescheid richtet sich di... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 05.02.2003

RS UVS Kärnten 2003/01/20 KUVS-1820/4/2002

Rechtssatz: Hat der Berufungswerber ein Kraftfahrzeug gelenkt und weigert er sich trotz wiederholter Aufforderung von einem hiezu berechtigten Straßenaufsichtsorgan seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, so verwirklicht er eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs 3 Z 1 Führerscheingesetz. Bei der Bemessung der Entziehungszeit eines Führerscheines ist eine Wertung im Sinne der Wertungsvorschrift des § 7 Abs 5 Führerscheingesetz vorzunehmen. Alkoholdelikte im Straßenverkehr sind ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.01.2003

RS UVS Kärnten 2002/12/04 KUVS-1752/3/2002

Rechtssatz: Hat der Berufungswerber bereits zweimal ein Kraftfahrzeug ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse, in die das jeweilige Kraftfahrzeug gefallen ist, gelenkt, so erfolgte der Entzug der Lenkberechtigung des Berufungswerbers wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit für die Dauer von drei Monaten im gegenständlichen Fall zu Recht. Schlagworte Lenker, Lenkberechtigung, Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.12.2002

RS UVS Kärnten 2002/06/05 KUVS-407/6/2002

Rechtssatz: Hat die Beschuldigte schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass sie der Auffassung war, dass die zuständige Aufsichtsbehörde der vorübergehenden Verwendung des verfahrensgegenständlichen Motorrades, trotz der nicht ausreichenden Motorleistung, gemäß § 12 Abs 3 FSG und § 7 Abs 1 Fahrprüfungsverordnung zugestimmt hat und diese Verantwortung durch ein Schreiben der Aufsichtsbehörde bestätigt wird, so ist der Tatvorwurf, die Beschuldigte habe vorsätzlich einer anderen Person die... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.06.2002

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