Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs4 Z4; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/5, S 270;
ÖStZB 1990, 281;
Rechtssatz: Wegen des Erwerbes wird ein Rechtsstreit geführt, wenn durch ihn der Erwerb eines Nachlasses gemacht wird. Die Kosten eines solchen Rechtsstreites können, soweit sie nicht etwa dem Erben erstattet werden, abgezogen werden. Kosten, die dadurch auflaufen, daß der Noterbe urs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs4 Z4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 281;
Rechtssatz: Unter den Kosten iSd § 20 Abs 4 Z 4 ErbStG sind alle Kosten zu verstehen, die der Übergang des Vermögens vom Erblasser auf den Erben hervorruft (Hinweis E 17.4.1961, 744/60, VwSlg 2420 F/1961). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160010.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs4 Z4; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/5, S 270;
ÖStZB 1990, 281;
Rechtssatz: Wegen des Erwerbes wird ein Rechtsstreit geführt, wenn durch ihn der Erwerb eines Nachlasses gemacht wird. Die Kosten eines solchen Rechtsstreites können, soweit sie nicht etwa dem Erben erstattet werden, abgezogen werden. Kosten, die dadurch auflaufen, daß der Noterbe urs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs4 Z3;
Rechtssatz:
Mietzinse, die nach dem Tode des Erblassers bis zur Auflösung des Bestandverhältnisses und Räumung des Bestandobjektes durch die Erben fällig werden, gehören NICHT zu den durch § 20 Abs 4 Z 3 ErbStG umschriebenen Kosten der Nachlaßregelung. - Dies gilt auch für Nebengebühren (hier Stundungszinsen), die wegen verspäteter Entrichtung einer aus... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs4 Z3;ErbStG §20 Abs8;
Rechtssatz: Hat der Erblasser verfügt, daß eine bestimmte Person für die Wartung und Beaufsichtigung des in seinen geistigen Fähigkeiten gehemmten Erben jährlich einen bestimmten Betrag erhalten solle, dann ist darin weder ein Rentenvermächtnis noch eine den Erben beschwerende Auflage zu erblicken, wenn die ausgesetzten Beträge sich im Rahm... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs2 impl;ErbStG §20 Abs4 impl;ErbStG §6 Abs1 Z2 impl;
Rechtssatz: Wird der Pflichtteil von den Noterben in Anspruch genommen und im Abhandlungsverfahren auf Grund einer irrigen Annahme der Einheitswerte von Liegenschaften mit einem bestimmten Betrage beziffert, dann ist nichtsdestoweniger, wenn der Einheitswert im Erbschaftsteuerverfahren mit einem höheren Betrage... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1 impl;ErbStG §20 Abs4 impl;ErbStG §6 Abs1 Z2 impl;
Rechtssatz: Bei beschränkter Erbschaftssteuerpflicht sind die gegen den der inländischen Erbschaftsbesteuerung unterliegenden Nachlaßteil durchsetzbaren Pflichtteilansprüche beim Erwerb des Erben abzuziehen. Es kann dagegen nicht eingewendet werden, daß die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten nicht zum in... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs4; Beachte y10407;
yk10747
Rechtssatz:
Fanden Vermächtnisse, die aus einem Nachlaß bezahlt wurden, in dem in der Hauptinventur nach Verkehrswerten festgesetzten Nachlaßwert Deckung, so unterliegen sie der Erbschaftsteuer auch dann, wenn der Nachlaß bei Bewertung seiner Teile nach Einheitswerten überschuldet wär... mehr lesen...