RS Vwgh 1953/4/29 1943/52

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Veröffentlicht am 29.04.1953
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §2 Abs1 Z1;
ErbStG §20 Abs1;
ErbStG §20 Abs4;

Beachte

y10407; yk10747

Rechtssatz

Fanden Vermächtnisse, die aus einem Nachlaß bezahlt wurden, in dem in der Hauptinventur nach Verkehrswerten festgesetzten Nachlaßwert Deckung, so unterliegen sie der Erbschaftsteuer auch dann, wenn der Nachlaß bei Bewertung seiner Teile nach Einheitswerten überschuldet wäre. Nur die Erben haben in diesem Falle keine Erbschaftsteuer zu entrichten.

*

E 29.4.1953, 1943/52 #1 VwSlg 752 F/1953

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1952001943.X01

Im RIS seit

29.04.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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