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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §2 Abs1 Z1;Beachte
y10407; yk10747Rechtssatz
Fanden Vermächtnisse, die aus einem Nachlaß bezahlt wurden, in dem in der Hauptinventur nach Verkehrswerten festgesetzten Nachlaßwert Deckung, so unterliegen sie der Erbschaftsteuer auch dann, wenn der Nachlaß bei Bewertung seiner Teile nach Einheitswerten überschuldet wäre. Nur die Erben haben in diesem Falle keine Erbschaftsteuer zu entrichten.
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E 29.4.1953, 1943/52 #1 VwSlg 752 F/1953
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1952001943.X01Im RIS seit
29.04.1953