Entscheidungen zu § 33 Abs. 3 UbG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

RS OGH 2013/4/17 7Ob59/13x

Norm: UbG §33 Abs3
Rechtssatz: Entspricht die Anordnung der Beschränkung der Bewegungsfreiheit den voraussehbaren Notwendigkeiten und überschreitet sie den Zeitraum eines Tages (24 Stunden) nicht, so ist dies im Einzelfall zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 59/13x Entscheidungstext OGH 17.04.2013 7 Ob 59/13x Bem: Mit Hinweis auf 7 Ob 208/12g (tägliche Sammelmitteilungen). (T1); Veröff... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2013

TE OGH 2008/5/29 2Ob77/08z

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Entscheidung | OGH | 29.05.2008

RS OGH 2006/9/13 7Ob186/06p, 7Ob226/06w, 7Ob19/07f, 1Ob21/09h, 7Ob235/11a, 7Ob249/11k, 7Ob208/12g, 7

Norm: HeimAufG §7 Abs2UbG §33 Abs3
Rechtssatz: Die Unterlassung der Verständigung ist kein bloßer Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift. Sie bewirkt die Unzulässigkeit der Maßnahme. Die Unzulässigkeit dauert allerdings nur bis zu jenem Zeitpunkt, in welchem der Bewohnervertreter tatsächlich Kenntnis von der angegebenen Freiheitsbeschränkung erlangt hat. Ab dieser Kenntnis ist die Unterlassung der Verständigung saniert, sodass die vorangegangene... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.2006

RS OGH 2006/6/27 3Ob179/05b, 7Ob59/13x, 7Ob84/13y

Norm: UbG §33 Abs3
Rechtssatz: Die Einhaltung der formellen Voraussetzungen der Beschränkungen der Bewegungsfreiheit gemäß § 33 Abs3 erster Satz UbG, hier der unverzüglichen Mitteilung an den Vertreter des Kranken, unterliegen ebenfalls der Überprüfung durch das Gericht gemäß § 33 Abs 3 zweiter Satz UbG. Entscheidungstexte 3 Ob 179/05b Entscheidungstext OGH 27.06.2006 3 Ob 179/05b ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.2006

TE OGH 2000/1/11 10Ob337/99b

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Entscheidung | OGH | 11.01.2000

TE OGH 1998/7/16 6Ob144/98i

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Entscheidung | OGH | 16.07.1998

TE OGH 1993/3/9 4Ob513/93(4Ob514/93)

Begründung: Willibald S***** kam am 14.9.1992 in Begleitung seiner Lebensgefährtin Dragica P***** ins Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien Baumgartner Höhe. Er wurde dort in einen offenen Bereich aufgenommen. Willibald S***** war wegen massiven Alkoholmißbrauches desorientiert und verwirrt. Der Kranke fand sich auf der Station nicht zurecht und benötigte immer wieder Hilfe. Am 18.9.1992 um 22.00 Uhr wurde er in ein offenes Netzbett gelegt, weil er desorientiert im Schlafs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.03.1993

TE OGH 1992/12/15 4Ob527/92

Begründung: Der am 21.5.1932 geborene Franz L***** wurde am 14.3.1992 in den geschlossenen Bereich des Wagner-Jauregg-Krankenhauses Linz aufgenommen. Der Abteilungsleiter und ein weiterer Facharzt hielten die Voraussetzungen für eine Unterbringung ohne Verlangen mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten wegen Vorliegens eines fortgeschrittenen dementiellen Syndroms sowie selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens für gegeben. Am 19.3.1992 besprachen der Erstrichter, der Patientenanw... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1992

RS OGH 1992/12/15 4Ob527/92, 4Ob513/93 (4Ob514/93)

Norm: UbG §33 Abs3
Rechtssatz: Das gerichtliche Unterbringungsverfahren, also die gerichtliche Kontrolle der Unterbringungsvoraussetzungen, wirkt zwar grundsätzlich nur pro futuro; daraus läßt sich aber nicht ableiten, daß es sich niemals auf den davorliegenden Zeitraum erstrecken könnte. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit im Sinne des § 33 Abs 3 UbG, welche in der Krankengeschichte unter Angabe des Grundes zu beurkunden und unverzüglich dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1992

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