Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 22. Mai 1989 gegen 1.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort Verwaltungsübertretungen und zwar nach 1) § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO, 2) und 3) je nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 9 Abs. 1 StVO, 4) § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 7 Abs. 1 StVO sowie 5) § 99 Abs. 4 lit. i in Verbindung mit § 97 Abs. 5 StVO... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 22. Jänner 1989 um ca. 0.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt und sich um 0.50 Uhr an einer näher bezeichneten Unfallstelle geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 13. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1.) am 26. November 1987 um 02.28 Uhr in Wien 9., Pelikangasse 8, das dort deutlich sichtbar aufgestellte Verkehrszeichen gemäß § 52 Z. 1 "StVO 1960 (Fahrverbot in beiden Richtungen" von 21.00 bis 05.00 Uhr ausgenommen Zufahrt gestattet) mißachtet zu haben, indem er die Pelikangasse durchfahren ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Juli 1988 vor 1.10 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien 22, Biberhaufenweg, ein Kraftfahrzeug gelenkt und dort um 1.10 Uhr sich geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 12. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe dadurch, daß er am 19. Dezember 1989 um 0,45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Wolfgangsee-Straße B 158 im Gemeindegebiet von Hof gelenkt und sich nach der Anhaltung um 0,48 Uhr des gleichen Tages in km 13,2 der B 158 trotz Aufforderung durch ein ... Organ der Straßenaufsicht geweigert habe, seine Atemluft auf Alkoholgehalt unter... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Juni 1989 um 0.55 Uhr einen Pkw an einem bestimmten Ort in Bad Fischau gelenkt und sich anschließend um 1.40 Uhr auf einem bestimmten Gendarmerieposten gegenüber einem von der Behörde zur Vornahme des Alkotestes ermächtigten Gendarmeriebeamten geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl von diesem wegen starken Alkoholgeruches der Atemluft, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 4. September 1988 1.) gegen 17.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf einem näher beschriebenen Güterweg und 2.) gegen 18.30 Uhr auf näher beschriebenen Straßen wieder in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch jeweils eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs.1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020051.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/28 91/18/0081 2 Stammrechtssatz Wird nach einer erstmaligen Aufforderung zum Alkotest, dem der Betroffene nicht Folge leistet, die Amtshandlung nicht für beendet erklärt, sondern diese durch Stellen eines neuerlichen Begehrens fortgesetzt, so s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gem § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO sind wesentliche Tatbestandsmerkmale iSd § 44a lita VStG Zeit und Ort der Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung, nicht jedoch Ort und Zeit, an dem bzw zu der die verweigerte Untersuchun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/14 89/03/0289 7 Stammrechtssatz Die Übertretung des § 5 Abs 2 StVO ist bereits mit der erstmaligen Weigerung, den Alkotest vorzunehmen, vollendet; der Betroffene hat keinen Anspruch darauf, gleichsam solange aufgefordert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a litc;
Rechtssatz: Der Unwertgehalt von mehreren Taten, welcher darin gelegen sein soll, daß sie in alkoholisierten Zustand begangen wurden, wird durch die aufgrund des im § 22 VStG verankerten Kumulationsprinzips ohnedies gesondert zur Anwendung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Es bedarf in Ansehung der Alkoholbeeinträchtigung keiner weiteren
Begründung: , daß ein Mensch, der "vor lauter Rausch unter den Tisch fiel" und sich "wegen seines Rauschzustandes" nicht mehr an das Motiv eines in dies... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 5 Abs 1 erster Satz VStG reicht für die Verwirklichung der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 litb iVm § 5 Abs 2 StVO die Schuldform der Fahrlässigkeit aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020074.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs1;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Gem § 20 VStG kann die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden, wenn die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen oder der Beschuldigte ein Jugendlicher ist (Hinweis E 24.5.1989, 89/03/0048). Das bedeutet allerdings nicht, daß die belangte Behörde im vorliegenden F... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde war berechtigt, den Besch in zwei Fällen einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO für schuldig zu befinden. Dies deshalb, weil sie in rechtlich unbedenklicher Weise einen neuerlichen Willensentschluß des Besch, das Fahrzeug zu len... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Übertretung des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO ist bereits mit der Verweigerung der Durchführung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt erfüllt, weshalb keine Veranlassung bestand, den Bf zum Amtsarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorzuführen. Dem betroffenen Fahrzeuglenker steh... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 8. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. September 1988 um 23,15 Uhr auf der Katschbergstraße B 99 auf Höhe Straßen-km 73,5, Gemeinde St. Michael, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 (§ 99 Abs. 1 lit. a) StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde über ihn eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Amtssachverständige hat ihren Berechnungen zwar einen Nachtrunk von einem Seidel Bier und einem doppelten Schnaps zugrunde gelegt, wobei sie diesen Nachtrunk mit einem Blutalkoholwert von 0,53 Promille berechnete und diesen Wert von dem aus dem abgenommenen Blut ermittelten Wert vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 12. Dezember 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 16. Juli 1989 um 2,03 Uhr in Lienz im Bezirkskrankenhaus die Blutabnahme verweigert, obwohl sie im Verdacht gestanden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw um 0,30 Uhr bei km 16 der Virgentalstraße in Prägraten in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem nicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt, weil er am 12. Juli 1990 kurz vor 04.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW-Zug auf der Ossiacher Straße B 94 in Sattendorf in Fahrtrichtung Feldkirchen bis auf Höhe des Fremdenverkehrsamtes Sattendorf bei Str.Km. 44,5, wo er den LKW-Zug auf der Fahrbahn "gehalten bzw. geparkt" habe, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. April 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 24. April 1990 um 0.15 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer näher beschriebenen Straße gelenkt und habe trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und Aufforderung durch ein geschultes und ermächtigtes Organ am selben Tag um 0.38 Uhr auf dem Gendarmerieposten B. die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweige... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Februar 1990 um 4.00 Uhr auf einer näher bezeichneten Straße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt; um 4.30 Uhr habe er sich an jenem Ort, an dem er bei seiner Fahrt in einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt worden war, "trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behö... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0171 3 Stammrechtssatz Die Vornahme des Alkotests darf nicht mit der
Begründung: verweigert werden, nach Beendigung des Lenkens Alkohol zu sich genommen zu haben (Hinweis E 26.6.1985, 84/03/0027). Schlagworte Alkotest... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die vom Bf nicht bestrittenen einschlägigen Vorstrafen kann bei der Verhängung einer Geldstrafe von S 15000,-- in Anbetracht des zur Anwendung kommenden, von S 8000,-- bis S 50000,-- reichenden Strafrahmens des § 99... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0183 E 19. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Reagiert jemand auf eine Aufforderung nach § 5 Abs 2 StVO mit den Worten, dass ihm "eine solche Maßnahme egal" sei, so liegt darin allein noch keine Verweigerung der Vornahme der Atemluftprobe. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Kennzeichen des vor der Verweigerung der Blutabnahme gelenkten Kfz ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 99 Abs 1 litc iVm § 5 Abs 6 StVO. Die Auswechslung des Kennzeichens im
Spruch: durch die Berufungsbehörde kann daher ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Für die Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit c StVO ist unerheblich, ob der Besch das Fahrzeug tatsächlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt hat oder nicht. Schlagworte Geltungsbereich des StVO §5 Abs1
Verhältnis zu anderen Normen und Materien StVO Eur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 27. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 11. Juni 1989 um 4,18 Uhr im Hause ... trotz Aufforderung eines geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweigert, sich im Rahmen der Untersuchung zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung Blut abnehmen zu lassen, obwohl dies erforderlich und ärztlich unbedenklich erschienen und er im Verdach... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen, in einer gemeinsamen Ausfertigung erlassenen Bescheiden der belangten Behörden (Steiermärkische Landesregierung in Ansehung der in ihren Vollzugsbereich fallenden Übertretung der StVO und Landeshauptmann von Steiermark in Ansehung der in seinen Vollzugsbereich fallenden Übertretung des KFG) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. Juli 1989 gegen 2,50 Uhr seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der L 668 von St. Ulrich in G... mehr lesen...