Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit den vom Beschwerdeführer vorgelegten Beilagen, insbesondere der Kopie des angefochtenen Bescheides, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Eingaben vom 1. Juni 1987 und vom 15. Dezember 1987 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung von Taxikonzessionen für mehrere Fahrzeuge mit den Standorten Feldkirch-A und Feldkirch-B sowie eine Mietwagenkonzession für zwei Pkw mit dem Standort Feldkirch-C. Nach Durchführung eines Ermittlungs... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;GewO 1973 §25 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Mehrmalige Bestrafungen wegen § 52 lit a Z 10a StVO, § 7 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO vermögen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers (hier: Taxi- und Mietwag... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxi- bzw Mietwagengewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der Fahrgäste einen entscheidenden Gesichtspunkt. B... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich, daß der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 5. September 1989 schuldig erkannt wurde, er habe am 12. Juni 1989, um 17.15 Uhr, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws eine bestimmte Straße unter Mißachtung des Vorschriftszeichens "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge" mit dem Zusatz "ausgenommen Zustelldienste, Anrainer und Linienbusse" in eine ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 14. November 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Februar 1988 um ca. 19.45 Uhr in Innsbruck, Innrain Nr. 2, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im gekennzeichneten Halte-Parkverbotsbereich gehalten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 14. November 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Februar 1988 um ca. 19.45 Uhr in Innsbruck, Innrain Nr. 2, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im gekennzeichneten Halte-Parkverbotsbereich gehalten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung91/01 Fernmeldewesen
Norm: FG 1949 §26;StVO 1960 §52 lita Z6c;VStG §6;
Rechtssatz: In Ansehung der Rechtsstellung als Aufsichtsorgan und Ausforschungsorgan iSd Fernmeldegesetzes besteht zum Zwecke der Durchführung einer Amtshandlung keine gesetzliche Gebotsnorm oder Erlaubnisnorm, entgegen dem Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 6c StVO in einer solcher... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs2a;StVO 1960 §43 Abs11;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Das Warten auf einen Fahrgast mit einem im Halteverbot stehenden Fahrzeug (Taxifahrzeug) ist nicht dem raschen Ein- oder Aussteigenlassen eines Fahrgastes gleichzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs2a;StVO 1960 §43 Abs11;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: In einem Halteverbotsbereich darf - von den Fällen des § 24 Abs 2a StVO abgesehen - auch zum raschen Ein- oder Aussteigen nur gehalten werden, wenn die Beh das rasche Einsteigen oder das rasche Aussteigen von dem von ihr erlassenen Halteverbot gem § 43 Abs ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs2a;StVO 1960 §43 Abs11;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Das Warten auf einen Fahrgast mit einem im Halteverbot stehenden Fahrzeug (Taxifahrzeug) ist nicht dem raschen Ein- oder Aussteigenlassen eines Fahrgastes gleichzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z27;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs2a;StVO 1960 §43 Abs11;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: In einem Halteverbotsbereich darf - von den Fällen des § 24 Abs 2a StVO abgesehen - auch zum raschen Ein- oder Aussteigen nur gehalten werden, wenn die Beh das rasche Einsteigen oder das rasche Aussteigen von dem von ihr erlassenen Halteverbot gem § 43 Abs ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 28. April 1988 um 15.54 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der A 9-Pyhrnautobahn, bei Baukilometer 83,160, Gemeinde Roßleithen, Fahrtrichtung Linz, das Vorschriftszeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Dezember 1987 gegen 3.00 Uhr a) auf einem näher beschriebenen Ort in Krems ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in bestimmter Richtung gelenkt und b) nach einem an einem näher zitierten Ort stattgefundenen Verkehrsunfall, mit dem der Beschwerdeführer in ursächlichem Zusamme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 28. April 1988 um 15.54 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der A 9-Pyhrnautobahn, bei Baukilometer 83,160, Gemeinde Roßleithen, Fahrtrichtung Linz, das Vorschriftszeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Gegen die Bestimmung des § 52 Z 10a StVO kann verstoßen werden (Hinweis E 12.10.1984, 84/02/0047). Das Zeichen nach § 52 Z 10a StVO - "Geschwindigkeitsüberschreitung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)" - zeigt an, daß das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §29a;
Rechtssatz: Das Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich einer Übertretung nach der StVO kann nur innerhalb desselben Bundeslandes an eine andere Bezirksverwaltungsbehörde abgetreten werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020183.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Gegen die Bestimmung des § 52 Z 10a StVO kann verstoßen werden (Hinweis E 12.10.1984, 84/02/0047). Das Zeichen nach § 52 Z 10a StVO - "Geschwindigkeitsüberschreitung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)" - zeigt an, daß das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 13. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Dezember 1987 um 11.10 Uhr in Innsbruck, Fallmerayerstraße vor dem Landesgericht kurz vor der Kreuzung mit der Maximilianstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im beschilderten Halte- und Parkverbot, ausgenommen Lenker nach § 29b StVO, gehalten, obwohl er nicht im Besitz eines Ausweises gemäß § 29b StVO (Behinder... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde "der Berufung wegen Übertretung nach §§ 52 lit. a Z. 10a, 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960" "keine Folge gegeben" und das erstbehördliche Straferkenntnis bestätigt. Zur Begründung: wurde ausgeführt, das erstbehördliche Straferkenntnis lege dem Beschwerdeführer zur Last, die Vorschrift des § 52 lit. a Z. 10a StVO dadurch überschritten zu haben, daß er am 30. Oktober 1987 um 9.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws während der Fahrt au... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 13. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Dezember 1987 um 11.10 Uhr in Innsbruck, Fallmerayerstraße vor dem Landesgericht kurz vor der Kreuzung mit der Maximilianstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im beschilderten Halte- und Parkverbot, ausgenommen Lenker nach § 29b StVO, gehalten, obwohl er nicht im Besitz eines Ausweises gemäß § 29b StVO (Behinder... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 13. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Dezember 1987 um 11.10 Uhr in Innsbruck, Fallmerayerstraße vor dem Landesgericht kurz vor der Kreuzung mit der Maximilianstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im beschilderten Halte- und Parkverbot, ausgenommen Lenker nach § 29b StVO, gehalten, obwohl er nicht im Besitz eines Ausweises gemäß § 29b StVO (Behinder... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Für die normative Geltung eines Verbotes nach § 52 Z 13b StVO in dem durch das Vorschriftszeichen iVm der Zusatztafel unmißverständlich zum Ausdruck gebrachten Bereich ist das Vorhandensein von auf der Fahrbahn angebrachten Bodenmarkierungen ohne Relevanz (Hinweis E 1.7.1987, 86/03/0246). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §51 Abs1;StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Kann durch ein Vorschriftszeichen mit einer Zusatztafel mit Pfeilen, die auch im Zeichen selbst angebracht werden können, der Geltungsbereich des Verbotes unmißverständlich zum Ausdruck gebracht werden, genügt ein Vorschriftszeichen. In diesem Falle bedarf es zur Angabe des Beginnes und des Endes des Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a litb;
Rechtssatz: § 52 lit a Z 10a StVO umschreibt jenes Verhalten des Lenkers eines Fahrzeuges, das der Gesetzgeber - vom Zeitpunkt der Kundmachung an - untersagt (Hinweis E 12.10.1972, 1920/71). Wer die durch eine gem § 44 StVO kundgemachte V festgelegte zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreit... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Für die normative Geltung eines Verbotes nach § 52 Z 13b StVO in dem durch das Vorschriftszeichen iVm der Zusatztafel unmißverständlich zum Ausdruck gebrachten Bereich ist das Vorhandensein von auf der Fahrbahn angebrachten Bodenmarkierungen ohne Relevanz (Hinweis E 1.7.1987, 86/03/0246). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §51 Abs1;StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Kann durch ein Vorschriftszeichen mit einer Zusatztafel mit Pfeilen, die auch im Zeichen selbst angebracht werden können, der Geltungsbereich des Verbotes unmißverständlich zum Ausdruck gebracht werden, genügt ein Vorschriftszeichen. In diesem Falle bedarf es zur Angabe des Beginnes und des Endes des Str... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §51 Abs1;StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;
Rechtssatz: Kann durch ein Vorschriftszeichen mit einer Zusatztafel mit Pfeilen, die auch im Zeichen selbst angebracht werden können, der Geltungsbereich des Verbotes unmißverständlich zum Ausdruck gebracht werden, genügt ein Vorschriftszeichen. In diesem Falle bedarf es zur Angabe des Beginnes und des Endes des Str... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Wiederaufnahme eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Ein Bescheid, mit dem ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens abgewiesen wurde, schließt nach dem Wesen dieser Einrichtung einen Vollzug oder eine Ausübung einer mit Bescheid eingeräu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs9;StVO 1960 §52 Z10a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Der ASt wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid einer Übertretung nach § 52 Z 10a StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft. Im derzeitigen Verfahrensstadium ist davon a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs9;StVO 1960 §52 Z10a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Der ASt wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid einer Übertretung nach § 52 Z 10a StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft. Im derzeitigen Verfahrensstadium ist davon a... mehr lesen...