Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 52 lit a Z 1 StVO sind wesentliche Tatbestandsmerkmale, dass der Täter in eine durch das genannte Vorschriftszeichen gekennzeichnete Straße einfährt. Dieses Verbotszeichen darf unter keinen Umständen auch nicht eine kleine Strecke hindurch unbeachtet gelassen werden (Hinweis auf das zwar zu § 52 lit a Z 2 StVO e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Eine absolute Nichtigkeit der Strafverfügung (hier mangels Unterschrift des Genehmigenden) hat keine rechtliche Auswirkung auf das weitere Verfahren, insbesondere auf die Rechtmäßigkeit des Berufungswerbers. Es ist diesbezüglich gleichgültig, ob eine Strafverfügung durch rechtzeitige Erhebung eines Einspruchs außer Kraft getreten oder ob ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §26 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a; Beachte Besprechung in:ZVR 1991, S 302; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0355 E 22. Mai 1985 RS 2 Stammrechtssatz Für die Art der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren ist es ohne Bedeutung, ab welchem Zeitpunkt und in welchem (gleich bleibenden) Abs... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Der die Geschwindigkeit "Schätzende" muss sich nicht in der Mitte der der Schätzung zu Grunde liegenden Wegstrecke befinden. Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020131.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Es genügt in Ansehung der Tatzeit, wenn diese im
Spruch: mit "um 18.45 Uhr" des Tattages angegeben wird weil vom Gesetz nicht gefordert wird, dass sich das im § 52 lit a Z 1 StVO verpönte Verhalten über einen längeren und daher festzustellenden Zeitraum erstreckt habe. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: rs2 Die verletzte Verwaltungsvorschrift bei Überschreitung einer durch Verkehrszeichen kundgemachten Geschwindigkeitsbeschränkung ist § 52 Z 10 a StVO (Hinweis E 28.3.1985, 85/02/0005). Dies gilt auch für Autobahnen im Ortsgebiet (Hinweis E 11.9.1987, 87/18/0032). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Eine absolute Nichtigkeit der Strafverfügung (hier mangels Unterschrift des Genehmigenden) hat keine rechtliche Auswirkung auf das weitere Verfahren, insbesondere auf die Rechtmäßigkeit des Berufungswerbers. Es ist diesbezüglich gleichgültig, ob eine Strafverfügung durch rechtzeitige Erhebung eines Einspruchs außer Kraft getreten oder ob ein... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Der die Geschwindigkeit "Schätzende" muss sich nicht in der Mitte der der Schätzung zu Grunde liegenden Wegstrecke befinden. Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989020131.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: rs2 Die verletzte Verwaltungsvorschrift bei Überschreitung einer durch Verkehrszeichen kundgemachten Geschwindigkeitsbeschränkung ist § 52 Z 10 a StVO (Hinweis E 28.3.1985, 85/02/0005). Dies gilt auch für Autobahnen im Ortsgebiet (Hinweis E 11.9.1987, 87/18/0032). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Ein
Spruch: , der Besch habe eine zulässige Höchstgeschwindigkeit "sehr erheblich, somit unter besonderer Rücksichtslosigkeit" überschritten, entfaltet sowohl in Ansehung der Rücksichtslosigkeit (§ 66 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Ein
Spruch: , der Besch habe eine zulässige Höchstgeschwindigkeit "sehr erheblich, somit unter besonderer Rücksichtslosigkeit" überschritten, entfaltet sowohl in Ansehung der Rücksichtslosigkeit (§ 66 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs1;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Ausführungen über die verschiedenen Anforderungen an die Tatortumschreibung einerseits bei den Übertretungen nach § 20 Abs 2 StVO, § 52 lit a Z 10 a StVO und § 16 Abs 1 lit c StVO, andererseits nach § 99 Abs 1 KFG (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;B-VG Art8;StVO 1960 §43 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis VS 1989/06/14 87/03/0047 2 Stammrechtssatz Daß der Verordnungsgeber Gebote oder Verbote in Sätzen zu formulieren habe, ist aus dem Begriff der Verordnung als einer generellen Recht... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Weder die Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO noch jene nach § 52 lit a Z 10 a StVO erfordert die Feststellung einer best eingehaltenen Geschwindigkeit, wenn nur die zulässigen Geschwindigkeitsgrenzen überschritten wurden. Schlagworte Überschreiten der Geschwindigkeit European Case... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z14VStG §44a litbVStG §44a Z2
Rechtssatz: Die bloße Anführung einer ein Hupverbot anordnenden Verordnung als (auch) verletzte Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 44 a lit b VStG vermag die unterlassene Anführung des jeweiligen örtlichen Geltungsbereiches eines verordneten Hupverbotes im
Spruch: eines Straferkenntnisses nicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "B 3, von Mannsdorf kommend in Richtung Groß-Enzersdorf" ist nicht ausreichend konkretisiert (Übertretungen § 16 Abs 1 lit c StVO, § 20 Abs 2 StVO, § 52 lit a Z 10 a StVO). Schlagworte Überschreiten der Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §48 Abs1 Z3;VStG §49 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0165 E 22. Februar 1989 RS 3 Stammrechtssatz Wurde im
Spruch: einer Strafverfügung (überflüssigerweise) das Ausmaß der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei einer Übertretung des § 52 Z 10 a StVO... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §43 Abs1;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0227 E 21. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verordnung, mit der Verkehrsbeschränkungen sowie Verkehrsverbote und Verkehrsgebote erlassen werden, wobei die näheren Ausführungen in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §48 Abs1 Z3;VStG §49 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0165 E 22. Februar 1989 RS 3 Stammrechtssatz Wurde im
Spruch: einer Strafverfügung (überflüssigerweise) das Ausmaß der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei einer Übertretung des § 52 Z 10 a StVO... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Eine von einem Vorderfahrzeug ausgelöste Fehlmessung (Radar) ist auszuschließen, wenn es bereits 45 m vom Messpunkt entfernt war, an dem 2 Sekunden vorher mit 81 km/h vorbeigefahren worden war. Schlagworte Feststellen der Geschwindigkeit Eu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §43 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Eine V, mit der Verkehrsbeschränkungen sowie Verkehrsverbote und - gebote erlassen werden, wobei die näheren Ausf in einem Verkehrszeichenplan (Beschilderungsplan) festgehalten sind, der Bestandteil der V ist, ist gesetzmässig. (Hinweis auf E VS 14.6.1989, 87/03/004... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die Bestrafung nach § 52 lit a 10 a StVO ist nur zulässig, wenn der am Tatort durch die Aufstellung von Vorschriftszeichen gem § 52 lit a Z 10 a StVO vorgenommenen Kundmachung (§ 44 Abs 1 StVO) einer Geschwindigkeitsbeschränkung eine dem entsprechenden normativen Gehalt aufweisende V zu Grun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0223 E 17. Juni 1987 RS 4 Stammrechtssatz Das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Tatbestandsmerkmal des § 52 Z 10 a StVO und muss daher weder in der Verfolgungshandlung noch im Schuldspruch angeführt werden. Durch die Aufnahme ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0247 E 5. April 1989 RS 5 Stammrechtssatz Die Beurteilung, ob das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers im Einzelfall zur verlässlichen Geschwindigkeitsfeststellung ausr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0223 E 17. Juni 1987 RS 4 Stammrechtssatz Das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Tatbestandsmerkmal des § 52 Z 10 a StVO und muss daher weder in der Verfolgungshandlung noch im Schuldspruch angeführt werden. Durch die Aufnahme ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Es ist zwar richtig, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung begrifflich niemals (ausschließlich) an einem bestimmten Punkt begangen werden kann, doch bedeutet es keinen den Lenker belastenden Verstoß gegen die Bestimmungen des § 44 a lit a VStG, wenn die Behörde aus der gesamten Strecke, auf de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es bildet keine zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führende Rechtsverletzung, wenn die belangte Behörde im
Spruch: des angefochtenen Bescheides die dem Bf zur Last gelegte Überschreitung der kundgemachten zulässigen Höchstgeschwindigkeit überflüssigerweise als "... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Fährt ein Streifenwagen zur Ermittlung der Geschwindigkeit des vor ihm fahrenden Fahrzeuges diesem in gleich bleibendem Abstand nach, so stellt diese Methode nach stRsp des VwGH grundsätzlich ein taugliches und verlässliches Beweismittel zur Feststellung einer von Fahrzeugen eing... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §62 Abs2;StVO 1960 §69 Abs2 litc;VStG §2 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Gebot oder Verbot einen bestimmten Zweck verfolgt, macht diesen Zweck noch nicht zum Tatbestandsmerkmal und damit dessen Vereitlung nicht zum Erfolg iSd § 2 Abs 2 VStG. Man denke zB an die Bestimmungen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0093 E 23. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung dar, wobei es ohne Bedeutung ist, dass der Tachometer nicht geeic... mehr lesen...