RS Vwgh 1990/1/15 AW 89/03/0056

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Veröffentlicht am 15.01.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Wiederaufnahme eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Ein Bescheid, mit dem ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens abgewiesen wurde, schließt nach dem Wesen dieser Einrichtung einen Vollzug oder eine Ausübung einer mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten aus. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer gegen einen solchen Bescheid gerichteten Beschwerde ist ausgeschlossen.

Schlagworte

Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten Begriff der aufschiebenden Wirkung Verfahrensrecht Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1989030056.A01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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