Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a lit b VStG ist bei der Verletzung einer durch Verordnung festgesetzten Geschwindigkeitsbeschränkung allein § 52 lit a Z 10a StVO; darin liegt bereits die ausreichende Nennung der verletzten Verwaltungsvorschrift (Hinweis E 24.4.1986, 86/02/0002). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0096 E 23. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Übertretung des § 52 Z 10 a StVO bedarf es nicht der (zusätzlichen) Anführung der zugrundeliegenden Verordnung im
Spruch: . European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Klagenfurt vom 21. Juni 1988 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO eine Geldstrafe von S 600,-- (Ersatzarreststrafe 30 Stunden) verhängt, weil er am 18. März 1988 um 08.15 Uhr in Klagenfurt, auf der Südautobahn A-2, Richtungsfahrbahn Villach-Klagenfurt, bei Bau-Km 325.374 als Lenker des dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die mit Vorschriftszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §49 Abs2;VwGG §41;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß der Besch die Geschwindigkeitsüberschreitung zugibt, kann lediglich abgeleitet werden, daß damit der Tatbestand des § 52 lit a Z 10 StVO objektiv erfüllt ist, doch kann daraus nicht zwingend geschlossen werden, d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 10. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 7. Dezember 1987 um 13.30 Uhr in Wien I, Plankengasse 4, ein dem behördlichen Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, weil der Parkschein gefehlt habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch § 1 Abs.... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3 idF 1983/042 ;StVO 1960 §25 idF 1982/275 ;StVO 1960 §52 lita Z13d;StVO 1960 §52 lita Z13e;
Rechtssatz: Eine - über die Kennzeichnung der Kurzparkzone bei der Einfahrt in die Zone durch ein Verkehrszeichen nach § 52 lit a Z 13d StVO und bei der Ausfahrt aus der Zone durch ein solches nach § 5... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3 idF 1983/042 ;StVO 1960 §25 Abs2 idF 1982/275 ;StVO 1960 §52 lita Z13d;StVO 1960 §52 lita Z13e;
Rechtssatz: Die Gesetzmäßigkeit der Kundmachung einer Kurzparkzone wird davon, daß die Beh der Kannvorschrift des § 25 Abs 2 StVO nicht - oder auch nicht durchgehend - nachkommt, nicht berührt (Hi... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3 idF 1983/042 ;StVO 1960 §25 idF 1982/275 ;StVO 1960 §52 lita Z13d;StVO 1960 §52 lita Z13e;
Rechtssatz: Wenn von der Kurzparkzone ein größeres Gebiet erfaßt werden soll genügt es, daß an allen Einfahrtsstellen und Ausfahrtsstellen Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 13d bzw 13e StVO angebrac... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde das erstinstanzliche Straferkenntnis, mit dem eine Geldstrafe von S 300,-- im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Stunden verhängt worden ist. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde verband die Beschwerdeführerin den Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: , daß zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und sonst eine Aushöhlung der in der auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Bei einer Geldstrafe von 300 S ist ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht denkbar. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990020010.A01 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Juli 1988 gegen 0.30 Uhr seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Brixental Bundesstraße aus Richtung Hopfgarten kommend in Fahrtrichtung Kirchberg gelenkt und dabei 1) im Ortsgebiet von Brixen von Strecken-km (in der Folge km) 19,6 bis 20 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet laut Ablesung des Tachometers im nachfahrenden Patro... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Anführung der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer ZIRKAANGABE im Bescheidspruch ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 25.10.1989, 89/03/0145). Schlagworte Überschreiten der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §6;
Rechtssatz: Das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug und das Ablesen des Tachometers (bei gleichbleibendem Abstand) stellen ein taugliches Beweismittel für die Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit dar, und zwar auch mit ungeeichtem Tachometer bei Überschreitungen von 20 bis 40 km/h, da a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10;VStG §6;
Rechtssatz: Im Nachfahren eines PKWs auf einer längeren Strecke, und zwar selbst unter Mißachtung von Verkehrsvorschriften, kann allein keine Notstandssituation erblickt werden (Hinweis E 21.9.1988, 87/03/0182). Schlagworte Überschreiten der Geschwindigkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 29. Dezember 1988 um 17.47 Uhr in Linz, A 7 - Richtungsfahrbahn Süd km 10,00 Ausfahrt Prinz Eugen Straße, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und "dabei das Vorschriftszeichen 'Geschwindigkeitsbeschränkung' mißac... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 29. Dezember 1988 um 17.47 Uhr in Linz, A 7 - Richtungsfahrbahn Süd km 10,00 Ausfahrt Prinz Eugen Straße, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und "dabei das Vorschriftszeichen 'Geschwindigkeitsbeschränkung' mißac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §22 Abs2;
Rechtssatz: Die positive Beurteilung der Frage, ob bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ein fortgesetztes Delikt vorliegt, hat zur Voraussetzung, daß es sich um die Begehung desselben Delikts handelt; Übertretungen der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0190 1 Stammrechtssatz Gegen die Bestimmung des § 52 Z 10a StVO kann verstoßen werden (Hinweis E 12.10.1984, 84/02/0047). Das Zeichen nach § 52 Z 10a StVO - "Geschwindigkeitsüberschreitung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)" - zeigt an, daß das Überschreiten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Davon, daß jede Art von Geschwindigkeitsüberschreitungen dem § 20 Abs 2 StVO unterstellt werden muß, kann keine Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020023.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §22 Abs2;
Rechtssatz: Die positive Beurteilung der Frage, ob bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ein fortgesetztes Delikt vorliegt, hat zur Voraussetzung, daß es sich um die Begehung desselben Delikts handelt; Übertretungen der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0190 1 Stammrechtssatz Gegen die Bestimmung des § 52 Z 10a StVO kann verstoßen werden (Hinweis E 12.10.1984, 84/02/0047). Das Zeichen nach § 52 Z 10a StVO - "Geschwindigkeitsüberschreitung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)" - zeigt an, daß das Überschreiten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Davon, daß jede Art von Geschwindigkeitsüberschreitungen dem § 20 Abs 2 StVO unterstellt werden muß, kann keine Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020023.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §54b Abs3;VVG §2 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der StVO - Der VwGH vermag nicht zu erkennen, wieso die ratenweise Entrichtung der Zahllast für den Antragsteller einen unverhältnismäßigen Nachteil nach sich ziehen würde. Daß er sich vergeblich um die Bewilligung der Entrich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §53 Abs4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1676/80 B VS 29. Oktober 1980 VwSlg 10279 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Vollzug der Ersatzarreststrafe besteht in einer Einschränkung der persönlichen Freiheit und stellt aus unmittelbar einleuchtenden Gründen für den Bfr einen unverhältnismäßigen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 8. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Mai 1988 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gegen 11,05 Uhr im Bereich des äußeren Burghofes in Spittal/Drau in Parkplatzmitte in einer Kurzparkzone zum Halten oder Parken aufgestellt, ohne dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug während der Dauer der Aufstellung mit einer richtig eingestellten Parkscheibe eingestellt ist. Er habe da... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 8. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Mai 1988 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gegen 11,05 Uhr im Bereich des äußeren Burghofes in Spittal/Drau in Parkplatzmitte in einer Kurzparkzone zum Halten oder Parken aufgestellt, ohne dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug während der Dauer der Aufstellung mit einer richtig eingestellten Parkscheibe eingestellt ist. Er habe da... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 8. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Mai 1988 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gegen 11,05 Uhr im Bereich des äußeren Burghofes in Spittal/Drau in Parkplatzmitte in einer Kurzparkzone zum Halten oder Parken aufgestellt, ohne dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug während der Dauer der Aufstellung mit einer richtig eingestellten Parkscheibe eingestellt ist. Er habe da... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §25;StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e;
Rechtssatz: Eine Kurzparkzone ist nur dann gehörig kundgemacht, wenn die Zeichen nach § 52 Z 13 d StVO und § 52 Z 13 e StVO (KURZPARKZONE und ENDE DER KURZPARKZONE) aufgestellt sind. Es bedarf also auch der Anbringung eines Zeichens ENDE DER KURZPARKZONE nach § 52 Z 13 e StVO (Hinweis E 27.6.1975, 116/75). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §25;StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e;
Rechtssatz: Eine Kurzparkzone ist nur dann gehörig kundgemacht, wenn die Zeichen nach § 52 Z 13 d StVO und § 52 Z 13 e StVO (KURZPARKZONE und ENDE DER KURZPARKZONE) aufgestellt sind. Es bedarf also auch der Anbringung eines Zeichens ENDE DER KURZPARKZONE nach § 52 Z 13 e StVO (Hinweis E 27.6.1975, 116/75). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §25;StVO 1960 §52 Z13d;StVO 1960 §52 Z13e;
Rechtssatz: Eine Kurzparkzone ist nur dann gehörig kundgemacht, wenn die Zeichen nach § 52 Z 13 d StVO und § 52 Z 13 e StVO (KURZPARKZONE und ENDE DER KURZPARKZONE) aufgestellt sind. Es bedarf also auch der Anbringung eines Zeichens ENDE DER KURZPARKZONE nach § 52 Z 13 e StVO (Hinweis E 27.6.1975, 116/75). ... mehr lesen...