Entscheidungen zu § 5 Abs. 4 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 451-461 von 461

RS Vwgh 1986/12/12 86/18/0215

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verletzte Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 44 a lit b VStG 1950 ist nicht nur § 5 Abs 1 StVO 1960 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.12.1986

RS Vwgh 1986/11/5 86/03/0153

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Die Weigerung eines Fahrzeuglenkers, bei dem die durchgeführte Atemluftprobe den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol ergeben hat, sich einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, ist auch dann strafbar, wenn er die Beeinträchtigung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.1986

RS Vwgh 1986/11/5 86/03/0153

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Die Frage des Meldungslegers - nach positivem Ergebnis des Alkotests - "Wollen Sie zum Amtsarzt fahren?" bedeutet eine eindeutige Aufforderung an den Inhaber einer Lenkerberechtigung, sich einem Amtsarzt zur Untersuchung vorführen zu lassen (Hinweis E 17.2.1984, 81/02/0332). Schlagworte Alkotes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.1986

RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0176

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1955 §34 Abs1 Z3;BetriebsO 1955 §38 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Weigerung eines Taxilenkers, sich nach einer den Verdacht der Alkoholisierung ergebenden Atemluftprobe einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, stellt einen schweren, seine ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1986

RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0176

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3459/78 E 24. April 1979 RS 1 Stammrechtssatz Steht fest, daß der Bfr ein Fahrzeug gelenkt hat und ist die nach dem Lenken vorgenommene Atemluftprobe positiv ausgefallen, ist auch die Voraussetzung für die Vorführung zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehendem Arzt zwecks Fe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1986

RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0176

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs5;
Rechtssatz: Gibt ein Lenker gegenüber einen einschreitenden Sicherheitswacheorgan nach positiv verlaufenem Alkoholtest an, er habe das vorangegangene Lenken seines Fahrzeuges erst vor kurzem beendet und "stehe erst seit 10 Minuten da", so kann er nicht für sich in Anspruch nehmen, er wäre mangels Berechtigung des Sicherheitswacheor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1986

RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0176

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0141 E 19. September 1984 RS 1 Stammrechtssatz Alkotest und Vorführung zum Arzt können auch noch einige Zeit nach Beendigung der Fahrt vorgenommen werden (hier 50 Minuten). (Hinweis auf E vom 24.11.977, 1327/76, vom 19.10.1983, 83/03/0021) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.1986

RS Vwgh 1986/9/17 86/03/0156

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit der Weigerung, sich gem § 5 Abs 4 lit a StVO einem Arzt zur Feststellung des Grades der Alkoholisierung vorführen zu lassen, ist die Frage der tatsächlichen Alkoholbeeinträchtigung nicht maßgebend. Schlagworte Alkotest Verweigerung Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

RS Vwgh 1986/9/17 86/03/0156

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Weigerung, sich dem Arzt vorführen zu lassen, ist auch dann strafbar, wenn der Fahrzeuglenker bei dem die Atemluftprobe den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol ergeben hat, diese Beeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO einbekannt hat. Schlagworte Alkotest Verweig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1986

RS Vwgh 1986/9/12 85/18/0072

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass die vorangegangene Atemluftprobe positiv ausgefallen ist und sich bereits daraus die Berechtigung des Meldungslegers ergab, die einem Amtsarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorzuführen, musste nämlich für die Bfr als geschulte Kraftfahrzeuglenkerin, der die Bestimmung der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1986

RS Vwgh 1986/9/12 85/18/0072

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0482 E 14. September 1984 RS 1 Stammrechtssatz Ergeht nach positiver Atemluftprobe, ohne dass bereits eine Vorführung zum Amtsarzt erfolgt wäre, die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung, so kann in diesem Stadium der Amtshandlung nur die Aufforderung, sich gemäß § 5 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1986

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