Ein Beamter der Bundespolizeidirektion Graz erstattete am 12. Juni 1988 die Anzeige, die Funkstreife sei am 11. Juni 1988 um 4,30 Uhr in die X-Straße 21 in Graz beordert worden, da sich ein Verkehrsunfall ereignet habe und der schuldtragende Lenker wegfahre. Wie an Ort und Stelle erhoben worden sei, sei der (vom Beschwerdeführer gelenkte) Pkw, der offensichtlich wegen zu hoher Geschwindigkeit auf der regennassen Fahrbahn ins Schleudern gekommen sei, gegen parkende Fahrzeuge geprallt u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 3 Stammrechtssatz Dem Inhaber einer Lenkerberechtigung muss die Bestimmung des § 5 Abs 4 lit a erster Satz und § 5 Abs 7 lit a StVO über das Verlangen einer Blutabnahme bekannt sein, weshalb der Meldungsl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 1. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 25. April 1989 um 21.17 Uhr in Innsbruck, Wachzimmer Innere Stadt, Adamgasse 5-7, gegenüber einem von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert, trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen. Er habe hiedurch "§ 99 Abs. 1 lit. b StVO in Verbindung mit § 5 Abs. 4 lit. a ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 27. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Mai 1988 um 00.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem bestimmten Ortsgebiet auf der näher bezeichneten Straßenstrecke in einer bestimmten Richtung vor dem der Hausnummer nach bezeichneten Haus in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "(0,62 mg/l)" gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Der Heranziehung eines mit einem Alkomaten erzielten Meßergebnisses steht der Umstand, daß der Meßstreifen vom Beschuldigten nicht unterfertigt wurde, nicht entgegen. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeintr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Mit dem bloßen Hinweis, daß Datum und Uhrzeit beliebig manipulierbar scheinen, vermag ein Beschuldigter keinen Umstand aufzuzeigen, demzufolge die Behörde dem Bescheid eine ordnungsgemäße Verwendung des Alkomaten ohne Manipulation nicht hätte zu Grunde legen dürfen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 28. August 1989 auf Wiederaufnahme des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A vom 5. Juni 1989 abgeschlossenen Verfahrens betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 69 Abs. 1 lit. b AVG 1950 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Aus der Beschwerde und den ihr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft durch ein Atemalkoholmeßgerät gem § 5 Abs 2a litb StVO nur durch die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerleg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid - in der Fassung des vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht angefochtenen Berichtigungsbescheides der belangten Behörde vom 27. Dezember 1989 - wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 23. Jänner 1988 um 04.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der bezeichneten Straßenstrecke in bestimmter Richtung gelenkt, wobei er a) ca. 500 m nach einer bestimmten Brücke bei Gegenverkehr nicht am rechten Fahrbahn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 22. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. März 1988 um 22.55 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Milderer Gemeindestraße von Neustift-Dorf kommend in Richtung Milders bis zur Pension X gelenkt und nach einer um 23.05 Uhr durchgeführten positiven Atemluftprobe um 23.10 Uhr auf dem Privatparkplatz vor der Pension X nach Aufforderung durch einen hiezu ermächtig... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 1988 wurden dem Beschwerdeführer vier als erwiesen angenommene Taten zum Vorwurf gemacht, wodurch er die Verwaltungsvorschriften der §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1, 4 Abs. 5 und 4 Abs. 1 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) verletzt habe. Es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen auf Grund der folgenden angewendeten Gesetzesbestimmungen (in der Reihenfolge der oben genannten verletzten Verwaltungsvorschriften) verhängt:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0215 E 12. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verletzte Verwaltungsvorschri... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Wird der Markierungsring des Teströhrchens um ca einen halben Zentimeter überschritten, so ist der Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 4 lit a StVO gegeben (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0019, E 8.7.1988, 88/18/0074). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Es besteht keine Rechtspflicht, der Aufforderung zur Vorführung Folge zu leisten, wenn dem Fahrzeuglenker das Eintreffen des Arztes lediglich zu ganz unbestimmter Zeit in Aussicht gestellt wird (Hinweis E 19.2.1987, 86/02/0139). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030240.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13a;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs4 litc;
Rechtssatz: Die Straßenaufsichtsorgane sind nicht verpflichtet, dem Lenker Rechtsauskünfte, insb über die Folgen zu erteilen, die sich aus der Weigerung, sich der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, ergeben (Hinweis E 23.10.1967, 1236/66, VwSlg 7199 A/1967, E 28.3.1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Eine Wartezeit von ca 70 Minuten zwischen der Aufforderung zur Vorführung und dem Zeitpunkt der klinischen Untersuchung ist jedenfalls noch zumutbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030240.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 24. August 1989 um 00.35 Uhr im Stadtgebiet Kapfenberg einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Nach der Begründ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 1988 in der Fassung des Berichtigungsbescheides dieser Behörde vom 31. März 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Oktober 1987 um 08.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Graz auf der Babenbergerstraße bis zum Haus Babenbergerstraße Nr. 35 in vermutlich alkoholbeeinträchtigtem Zustand gelenkt und sich dort um 08.50 Uhr nach Aufforderung eines Organ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4;
Rechtssatz: Hat der Kfz-Lenker, als er vom Polizeibeamten angehalten wurde, Alkoholisierungssymptome aufgewiesen, war der Polizeibeamte berechtigt, den Lenker aufzufordern, den Alkotest durchzuführen und, da dieser den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol ergeben hat, sich einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden oder bei e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §5 Abs4a;StVO 1960 §5 Abs4b;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0039 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13037 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht auf Grund der Bestimmungen des § 5 Abs 2 a und Abs 4 a StVO von der Tauglichkeit der Atemalkoholmessgeräte aus, schließt selbst aber Fehler - vor allem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0161 1 Stammrechtssatz Schon aus dem Wortlaut des § 5 Abs 7 lit a StVO (arg: oder) ergibt sich, daß nicht nur die Durchführung einer Blutabnahme bei vorgeführten Personen angesprochen ist, sondern ein im öff Sa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 26. April 1988 um 0.40 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt sowie der Ersatz von Barauslagen vorgeschrieben. Gege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 15. August 1989 um 23.17 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws diesen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Weiters wurde der Ersat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 7. April 1988 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1) um 2.40 Uhr in Wien 22, Wagramerstraße 52, dieses Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, 2) um 3.25 Uhr in Wien 22, Wagramerstraße in Höhe Steigenteschgasse in Richtung stadtauswärts mit diesem Kraftfahrzeug die durch Verbotszeich... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §13 Abs2 Z8;MEG 1950 §15 Abs2;MEG 1950 §38 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4 lita;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der Vereinbarung des Bundesministers für Inneres mit dem Erzeuger eines Gerätes zur Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft, wonach dieses Gerät alle sechs Monate überprüft bzw kalibriert werden müsse, läßt - abgesehen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Verlangt der Beschuldigte keine Blutabnahme, obwohl sie ihm gemäß § 5 Abs 7 lit a StVO angeboten word... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 lita idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1986/105;
Rechtssatz: Aus der Weigerung, einen Vordruck über die Zustimmung zur Blutabnahme zu unterschreiben, läßt sich für sich allein nicht entnehmen, daß der Beschuldigte sein ursprüngliches Verlangen, eine Blutabnahme zwecks Bestimmung des Blutalkoholgehaltes bei ihm vorzunehmen, ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 6. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 7. November 1986 um 22.26 Uhr in Wien 10, Triesterstraße, Kreuzung Computerstraße, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges sich geweigert, sich dem Polizeiarzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholeinwirkung vorführen zu lassen, obwohl eine von einem besonders geschulten und von... mehr lesen...