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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, ob sich der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Aufforderung im Sinne des § 5 Abs 4 lit a StVO im Zustand der Zurechnungsfähigkeit befand, ob er also imstande war, die an ihn gerichtete Aufforderung verstandesmäßig zu erfassen und demgemäß zu handeln, oder nicht, fällt in das Fachgebiet eines ärztlichen Sachverständigen.Die Beurteilung der Frage, ob sich der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Aufforderung im Sinne des Paragraph 5, Absatz 4, Litera a, StVO im Zustand der Zurechnungsfähigkeit befand, ob er also imstande war, die an ihn gerichtete Aufforderung verstandesmäßig zu erfassen und demgemäß zu handeln, oder nicht, fällt in das Fachgebiet eines ärztlichen Sachverständigen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985030126.X03Im RIS seit
06.11.1985