Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Meidling, vom 28. Jänner 1994, wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO sowie einer Übertretung nach § 102 Abs. 5 lit. a in Verbindung mit § 134 Abs. 1 KFG für schuldig befunden, wobei über ihn zwei Geldstrafen, und zwar wegen übertretung der StVO S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) und wegen Übertretung des KFG S 800,-- (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;StVO 1960 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0398
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges
freie Beweiswürdigung European Case Law ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 1. August 1992, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 1. August 1992 seinen PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Behörde hat auf Grund der Bindung an das rechtskräftige Straferkenntnis von der Begehung einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 1 lit a StVO und damit vom Vorliegen einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. November 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 28. Jänner 1995 um 1.37 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem alkoholbeeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 16 Tage)... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 10. Oktober 1992 von 4.15 bis 4.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen; über ihn wurde eine Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstra... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/02/0147 E 29. März 1996 RS 2(hier: angebliche Beeinträchtigung der Atemluft der Probanden durch im Mund befindlichen Alkohol) Stammrechtssatz Eine Verfälschung des Meßergebnisses durch die infolge der Konsumation von "Rumkokosdragees" in der Mundhöhle vorhandenen "Rumfuselstoffe" ist zu verneinen, wei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/30 91/02/0153 1 Stammrechtssatz Die Annahme, daß sich die Anstiegsphase bei einem Sturztrunk besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, steht mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft im Einklang (Hinweis E 2.10.1991, 91/03/027... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;VwRallg;
Rechtssatz: Die beiden Begriffe "Alkomat" und "Atemalkoholmeßgerät" in den Abs 3 und Abs 4 des § 5 StVO (idF BGBl 1994/518) sind gleichzusetzen. Aus § 5 Abs 3 StVO läßt sich nämlich entnehmen, daß es sich beim "Alkomaten" um ein "Atemalkoholmeßgerät" hand... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;
Rechtssatz: § 5 Abs 4 StVO idF BGBl 1994/518 beinhaltet auch die Ermächtigung der Organe der Straßenaufsicht, Personen, deren Atemluft auf Alkoholgehalt untersucht werden soll (Abs 2), zum Zwecke der Feststellung des Atemalkoholgehaltes nicht nur zur nächs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die besonders nachteiligen Auswirkungen eines Nachtrunkes auf die Fahrtüchtigkeit kann es keinen Milderungsgrund darstellen, wenn sich der Besch "nur" in der Anflutungsphase befunden hat. Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung Fahrt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 11. November 1994 gegen 6.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Gel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. Februar 1993 um 18.55 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen; über ihn wurde gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO eine Geldstrafe von S 15.000,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Von einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist zu verlangen, daß er über die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums iZm dem Lenken von Kraftfahrzeugen Bescheid weiß (Hinweis E 27.5.1988, 86/18/0072). Dies gilt auch für die physioligischen Vorgänge iZm dem Abbau des Blutalkoholwertes oder des Alkoholgehaltes der ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Eine Verfälschung des Meßergebnisses durch die infolge der Konsumation von "Rumkokosdragees" in der Mundhöhle vorhandenen "Rumfuselstoffe" ist zu verneinen, weil in diesem Fall der Alkomat kein Meßergebnis geliefert, sondern "RST" angezeigt hätte (Hinweis E 20.5.1994, 94/02/0184). Diese Überlegungen gelten auch dafür, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/25 94/02/0370 1 Stammrechtssatz Dem Bf wurde im
Spruch: des im Instanzenzug bestätigten Straferkenntnisses das Lenken eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu einem späteren Zeitpunkt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß §§ 18 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 Z. 2, 19, 20, 21 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Die belangte Behörde ging davon aus, daß die rechtskräftigen Bestrafungen des Beschwerdeführers wegen § 5 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 2 StVO aus dem Jahre 1993 und 1994 den Tatbestand des § 18 Abs. 2 Z. 2 FrG erfüllten und die im § 18 Abs. 1 leg. cit. umschriebene Annahme rechtfertigen... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrG 1993 §18 Abs1 Z1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;KFG 1967 §73;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/25 93/18/0504 3 Stammrechtssatz Die Entziehung der Lenkerberechtigung bietet keine Gewähr dafür, daß der Lenker in Hinkunft keine weiteren Übertretungen der StVO begehen wird (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß dem Beschwerdeführer die Vertrauenswürdigkeit nach § 6 Abs. 1 Z. 3 BO 1994 mangle, da er im Jahre 1994 wegen Übertretungen nach §§ 5 Abs. 1 zweiter Satz und 19 Abs. 4 iVm 19 Abs. 7 StVO 1960 rechtskräftig bestraft worden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegend... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 1
(hier: Übertretung nach § 99 Abs 1 lit a StVO) Stammrechtssatz Eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO wegen Verweigerung der Atemluftprobe stellt eine Tatsache dar, die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 10. Dezember 1994 um 03.16 Uhr an einem näher bezeichneten Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 13.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 13 Tage)... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 29. Jänner 1995 um 5.05 Uhr auf dem Gendarmerieposten Götzis die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, obwohl er dazu von einem geschulten und ermächtigten Organ der Straßenaufsicht aufgefordert worden sei, da er verdächtig gewesen sei, am genannten Tag um 4.55 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Besprechung in ZVR 1996/10, S 297-298;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO, ist es rechtlich unerheblich, ob im Zuge des darauffolgenden Verwaltungsstrafverfahrens der Beweis erbrach... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0008 4 Stammrechtssatz Es ist dem Beschuldigten unbenommen geblieben, selbst dafür Sorge zu tragen, daß eine (ihm zumutbar erscheinende) Blutabnahme erfolgt; dadurch, daß es nicht dazu g... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 21. November 1995 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen einen im Namen des Landeshauptmannes von Oberösterreich erlassenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 8. September 1995, mit dem einem Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht stattgegeben wurde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrG 1993 §10 Abs1 Z4;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/03 94/18/0708 2 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die von alkoholisierten Kraftfahrzeuglenkern ausgehenden großen Gefahren für die Allgemeinheit und den Umstand, daß das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Lenkerberechtigung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 7. August 1993 gegen 23.00 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Tage) verhängt. In der Begründung: wurde i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. August 1994 um 20.25 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 12.000,-- (... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit eines behaupteten Nachtrunkes ist dem Umstand Bedeutung beizumessen, zu welchem Zeitpunkt der Lenker diese Behauptung aufgestellt hat. In Anbetracht der Wichtigkeit dieses Umstandes ist davon auszugehen, daß auf einen allfälligen Nachtrunk bei erster sich bietender Gelegenheit (von sich aus) hingewiesen wird (Hinweis E 12.10.1970, 133/70, und E 12.11.1987, 87/02/0134). Hier hat der Besch trotz früher gebotener Gelegenheit die Behauptung e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/26 95/02/0289 1 Stammrechtssatz IZm der Glaubwürdigkeit eines behaupteten Nachtrunkes ist dem Umstand Bedeutung beizumessen, zu welchem Zeitpunkt der Lenker diese Behauptung aufgestellt hat. In Anbetracht der Wichtigkeit dieses Umstandes ist davon auszugehen, daß auf e... mehr lesen...