Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 22. 12. 2005 als Lenker des PKW seines Vaters in alkoholisiertem Zustand (Atemluftalkoholgehalt 0,28 mg/l) einen Verkehrsunfall: Er geriet beim Durchfahren einer langgezogenen Linkskurve infolge überhöhter Fahrgeschwindigkeit schleudernd auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem entgegenkommenden PKW zusammen, dessen Lenker schwer verletzt wurde. Der Beklagte wurde deshalb wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 6. 4. 2001 mit seinem geleasten PKW, der bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten vollkaskoversichert war, einen Verkehrsunfall allein verschuldet. Er fuhr auf dem Hietzinger Kai mit 60 km/h stadteinwärts und kollidierte an der ampelgeregelten Kreuzung mit der St. Veiter Brücke und der Testarellogasse, in die er trotz Rotlichtes einfuhr, infolge massiv verspäteter Reaktion (Reaktionsverzögerung von 7,7 bis 8,7 Sekunden auf den Beginn der Gelbpha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 5. 2004 um ca 2.45 Uhr verursachte der Beklagte mit seinem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW einen Verkehrsunfall. Die Klägerin leistete aufgrund dieses Unfalls Ersatzzahlungen an Geschädigte von mehr als EUR 11.000. Dem zwischen den Parteien bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung der Beklagten 2001 (AKHB/GEN 7/01 [im Folgenden: AKHB 2001]) zugrunde. Deren Art 9 Punkt 2... mehr lesen...
Norm: AKKB 1996 Art7 Pkt2.2.ARB/GEN 99 Art18.4FSG §14 Abs8FSG §37aStVO §5 Abs1StVO §5 Abs1aStVO §99
Rechtssatz: Ebenso wie eine Verurteilung nach der StVO stellt auch eine Verurteilung nach § 14 Abs 8 FSG eine Obliegenheitsverletzung des Lenkers eines KFZ nach Art 18.4 ARB/GEN 99 („in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand") dar. Entscheidungstexte 7 Ob 36/06d Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 11. 7. 2003 gegen 23.00 Uhr in ***** R*****, G***** Landesstraße bei Straßenkilometer 29,84 als Beifahrer auf dem von ihm gehaltenen Motorrad mit dem Kennzeichen U***** einen Verkehrsunfall. Das Motorfahrrad war hiebei mit Zustimmung des Klägers von Hubert K***** gelenkt worden. Bei diesem wurde nach dem Verkehrsunfall eine Alkomatuntersuchung durchgeführt, die einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,39 mg/l ergab. Deswegen wurde Hubert K***** von de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete als Lenker seines bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW am 30. 5. 2001 in I***** gegen 1.00 Uhr nachts einen Verkehrsunfall. Dabei wurde der Fußgänger Bernhard K*****, als er auf einem Schutzweg die Straße überqueren wollte, vom Fahrzeug des Beklagten frontal erfasst, zu Boden gestoßen und verletzt. Der Beklagte hielt nach dem Schutzweg kurz an, schaltete dann das Licht am PKW aus und setzte seine Fahrt fort, wobei er von einem U... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die Bf. verursachte am 27.2.2001 unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall, weshalb die BH Innsbruck am 14.3.2001 gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO wegen Trunkenheit am Steuer eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 12.000,-- (ca. EUR 872,--) verhängte. Dieses Straferkenntnis wurde von der Bf. nicht angefochten. Am 28.6.2001 verurteilte das BG Hall in Tirol die Bf. gemäß § 88 (1) und (3) StGB wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen ... mehr lesen...
Gründe: Mit (in Rechtskraft erwachsenem) Straferkenntnis vom 19. Oktober 1995, ZI VerkR 96-10869-1995-Kb, verhängte die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über Walter F***** wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO gemäß § 99 Abs 1 lit a StVO eine Geldstrafe von 14.000 S und wegen jener nach § 20 Abs 2 StVO gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine solche von 500 S, weil er am 21. Mai 1995 um 14.35 Uhr seinen PKW Hyundai S-Coupe, Kennzeichen *****, auf der Haltberg Gemeindes... mehr lesen...
Gründe: Laut Anzeige des Gendarmeriepostens Grieskirchen vom 6. August 1995 (S 5 ff) ereignete sich am 9. Juli 1995 auf der Kienwiesen Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, bei dem der von Gerhard S***** gelenkte PKW, gegen den von Michael K***** gelenkten Mähdrescher, stieß. Der nach diesem Unfall durchgeführte Alkomattest ergab bei Gerhard S***** einem Atemluftwert von 0,67 mg/1, was einem Blutalkoholgehalt von 1,34 Promille entspricht (S 17). Auf Grund dieser Anzeige wurden gegen G... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z9 litbStVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litbStVO §99 Abs6 litc7.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Bei tateinheitlichem Zusammentreffen von Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand (§ 5 Abs 1 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO) und der dadurch fahrlässig verschuldeten Tötung oder Körperverletzung (§ 81 Abs 1 Z 2 oder § 88 Abs 1 und Abs 3 iVm § 81 Z 2 StGB) wird die Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Gründe: Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck verhängte über Veronika F***** mit (sogleich in Rechtskraft erwachsenem) Straferkenntnis vom 14. März 2001, Zl Vst.-191397/01A, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO nach § 99 Abs 1 (offenbar gemeint: lit a) StVO eine Geldstrafe von 12.000 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen. Die Verwaltungsakten enthalten keine schriftliche Ausfertigung des Straferkenntnisses. Der am selben Tag (... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1.) Der Bf. W.F. war im Mai 1995 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die BH Braunau verhängte gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO wegen Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 14.000,--. Der Bf. erhob keine Berufung gegen diesen Bescheid. 1.) Der Bf. W.F. war im Mai 1995 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die BH Braunau verhängte gemäß Paragraph 5, (1) in Verbindung mit Paragraph 99, (1) (a)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Vollkaskoversicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Vollkasko-Versicherung 1995 (in der Folge VK 1995) zu Grunde. Nach deren Art 7.3.2 wird als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt, bestimmt, nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen. Dem Vollkaskoversicherungsvertrag zwischen den Parteien ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2StPO §363aStVO §5 Abs17.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Die für den strafgerichtlichen Bereich - zur Vermeidung zweifach oder mehrfacher Ahndung strafbaren Verhaltens - geltende Interferenzregelung, wonach - unter der Voraussetzung, dass (aus wertender Sicht) durch eine oder mehrere Handlungen zwei oder mehrere Tatbestände erfüllt wurden und durch Subsumtion unter einen Tatbestand der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst w... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 18. März 1997, GZ 15 EVr 134/96-25, wurde Franz F***** des Vergehens der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, weil er am 6. Februar 1996 gegen 19,35 Uhr in Wilhelmsburg auf der Lilienfelderstraße als Lenker eines Kombinationskraftwagens in alkoholisiertem Zustand, infolge Außerachtlassung der gebotenen Sorgfal... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMKR Art4StGB §81 Z2StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 lita
Rechtssatz: Art 4 7.ZPMRK beinhaltet nicht nur das Recht, nicht erneut verurteilt zu werden, sondern auch das Recht, nicht erneut vor Gericht gestellt zu werden. Eine Verletzung dieser Bestimmung ist daher auch dann anzunehmen, wenn im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren die Behörde von einem Blutalkoholwert über 0,8 g/l ausging und das Gericht im Strafverfahren in Folge diesen ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 6.6.1996 verursachte der Bf. unter dem Einfluss von Alkohol einen Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde. Der Bf. beging Fahrerflucht und stellte sich erst Stunden später der Polizei. Am 13.12.1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Pölten wegen mehrerer Delikte eine Geldstrafe in Höhe von ATS 22.010,--. Dieser Betrag inkludierte eine Geldstrafe gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO in Höhe von ATS 9.000,--. Am 18.3.1997 wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 31. 7. 1994 auf der B 138 im Gemeindegebiet von Windischgarsten als Lenker seines bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW einen Verkehrsunfall bei dem sein Beifahrer getötet wurde. Nachdem er von einem Motorradfahrer mit knappem Seitenabstand überholt wurde, erschrak er und geriet mit den rechten Rädern seines PKW gegen die Granitsteinbegrenzung der Fahrbahn. Er verriss daraufhin das Lenkrad, touchierte einen Randste... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 verursachte die Bf. einen Verkehrsunfall. Ihr Wagen war auf glatter Schneefahrbahn ins Schleudern geraten und mit einem PKW zusammengestoßen, dessen Fahrer durch den Aufprall schwer verletzt wurde. Sie wurde hierauf mit polizeirichterlicher Verfügung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse zu einer Geldstrafe von CHF 200,-- verurteilt. 1993 wurde gegen die Bf. wegen fahrlässiger Körperv... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81 Z2StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StVO §5StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litaStVO §99 Abs6 litcVStG §30 Abs3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Konventionsorgane bezweckt Art 4 7.ZPMRK die Vermeidung der Wiederholung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens. Art 4 7.ZPMRK bezieht sich nicht auf dieselbe strafbare Handlung, sondern vielmehr auf ein erneutes Verfahren bzw eine erneute Bestrafung wegen ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 verursachte die Bf. einen Verkehrsunfall. Ihr Wagen war auf glatter Fahrbahn ins Schleudern geraten und mit einem PKW zusammengestoßen, dessen Fahrer durch den Aufprall schwer verletzt wurde. Sie wurde hierauf mit polizeirichterlicher Verfügung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse zu einer Geldstrafe von SFr 200,- verurteilt. 1993 wurde gegen die Bf. ein Strafbefehl erlassen und sie... mehr lesen...
Begründung: Am 5.3.1993 gegen 3,35 Uhr verursachte die Beklagte als Lenkerin ihres bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKWs in der Lainzer Straße in Wien einen Verkehrsunfall, bei dem neben ihrem eigenen PKW vier parkende PKWs beschädigt wurden. Dem Versicherungsvertrag lagen die AKHB 1988 zugrunde. Die klagende Partei hatte den geschädigten PKW-Eigentümern Ersatz in einer S 100.000,-- übersteigenden Höhe zu leisten. Über die Beklagte wurde mit Straferkenntnis der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß der Oberste Gerichtshof schon vor Jahren von der seinerzeitigen Judikatur, derzufolge die Obliegenheitsverletzung nach Art 6 Abs. 2 lit c AKHB nur bei Vorliegen eines Blutalkoholwertes von mindestens 0,8 %o gegeben sein kann, abgegangen ist. Es genügt bereits ein geringerer Grad der Alkoholisierung, wenn er eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mit sich gebracht hat. Der Unterschied liegt lediglich darin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 24. Oktober 1982 gegen 1,45 Uhr auf der Tiroler Bundesstraße 171 östlich von Schwaz beim Straßen-Km 47.293 auf Höhe des dort befindlichen Klärwerkes von dem vom Erstbeklagten gelenkten und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Mazda, Kennzeichen T 278.234, niedergestoßen und schwer verletzt. Auch der Erstbeklagte erlitt Verletzungen. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Schwaz vom 12. Dezember 1983, U 1388/82-39, wurden der Kläger u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 4. April 1986 mit seinem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW einen Verkehrsunfall, der zur Leistungspflicht der Klägerin als Haftpflichtversicherer von über 100.000 S führte (Außerstreitstellung S 6 des Aktes). Die Vorinstanzen haben das auf die behauptete Leistungsfreiheit nach § 9 Abs 2 Zif 2 AKHB 1985 gestützte Begehren auf Zahlung von 100.000 S abgewiesen, wobei sie von folgenden wesentlichen Feststellungen ausgingen: ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litbStPO §458 Abs2StVO §5 Abs1 BZPO §268 IIDa4
Rechtssatz: Erfolgte eine Bestrafung wegen des vom Versicherten herbeigeführten Unfalls durch einen Protokollsvermerk und Urteilsvermerk uns wurde die Ausfertigung des Urteils entsprechend der Fakultativbestimmung des § 458 Abs 2 StPO ("... können das Protokoll ... und die Ausfertigung des Urteils ... ersetzt werden") durch den Vermerk ersetzt, so sind auch die in diesem enthal... mehr lesen...