Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkgebührenG Stmk §3 Abs3;StVO 1960 §45 Abs4;
Rechtssatz: Eine Pauschalierungsvereinbarung kann nicht in der Beantragung der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmebewilligung und ihrer Erteilung erblickt werden (Hinweis E 19. April 1982, 2568/80). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FAG 2005 §15 Abs3 Z5;F-VG 1948 §8;ParkgebührenG Stmk §1 Abs1;ParkgebührenG Stmk §3 Abs3;ParkgebührenV Graz 1997 §2a;StVO 1960 §45 Abs4;
Rechtssatz: Dem § 2a Grazer ParkGebV darf bei gesetzeskonformer Auslegung nicht die Bedeutung beigemessen werden, er ermächtige zur Erh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. September 2003 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 4. Februar 2003 um Verlängerung der Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t auf der B 171 Tiroler Bundesstraße, Ortsdurchfahrt Kundl, für den Zeitraum 3. März 2003 bis 3. März 2004 (Kursivstellung durch den Verwaltungsgerichtshof) für die Durchführung von Probefahrten ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2;StVO 1960 §45 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0126 E 4. Juni 2004 RS 1(Hier: Bewilligung iSd § 45 Abs 2 StVO 1960; ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Einer Bewilligung gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 kommt konstitutiver Charakter zu. In einem solchen Fall kommt eine nachträgliche Bewilligung begrifflich nicht in Betracht (Hinweis E 26.9.199... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 23. April 2003 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 27. März 2003 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von einer Parkzeitbeschränkung innerhalb einer Kurzparkzone gemäß § 45 Abs. 4 StVO abgewiesen. Auf Grund der dagegen erhobenen Berufung erteilte die belangte Behörde mit Bescheid vom 30. Jänner 2004 eine diesbezügliche, auf § 45 Abs. 4 StVO gestützte Bewilligung, "beginnend mit der Zustellung dieses Bescheides". Gegen diesen ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs4;
Rechtssatz: Einer Bewilligung gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 kommt konstitutiver Charakter zu. In einem solchen Fall kommt eine nachträgliche Bewilligung begrifflich nicht in Betracht (Hinweis E 26.9.1990, 90/02/0019); der Behörde ist es mangels gesetzlicher Deckung daher verwehrt, eine derartige Bewilligung rückwirkend zu erteilen (Hinweis E 18.9.1991, 91... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 22. März 2000 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 abgewiesen. Dieser Bescheid wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Beschwerdeführer weder Zulassungsbesitzer noch Leasingnehmer des verfahrensgegenständlichen Kraftfahrzeuges sei bzw. auch keinen Nachweis der Überlassung eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 45 Abs. 4 Z. 2 leg. cit. geführt habe. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518;StVONov 19te;VwRallg;
Rechtssatz: Die teleologische Auslegung des § 45 Abs. 4 StVO 1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 518/1994 ergibt im gegebenen Zusammenhang, dass hier nur das Finanzierungsleasing in Betracht kommt, weil nur solche Leasingnehmer mit einem Zulassungsbesitzer vergleichbar sind, dem eine langfrist... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518;StVONov 19te;
Rechtssatz: Auch ein unbefristeter (auf unbestimmte Dauer) abgeschlossener Mietvertrag, der jederzeit kündbar ist, vermittelt dem Mieter nicht die Stellung eines - mit dem Zulassungsbesitzer vergleichbaren - Leasingnehmers im Sinne des § 45 Abs. 4 StVO 1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 518/1994. Der Beschwerdeführer bezieht sich ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518;StVONov 19te;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der 19. StVO-Novelle wurde der Tatbestand des § 45 Abs. 4 StVO 1960 erweitert. Nunmehr ist auch Leasingnehmern von Kraftfahrzeugen und Personen, die nachweisen, dass ihnen ein arbeitgebereigener Kraftwagen auch zur Privatnutzung überlassen wurde, eine entsprechende Ausnahme... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518;StVONov 19te;VwRallg;
Rechtssatz: Leasinggeschäfte sind Verträge, die auf Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung an Konsum- oder Investitionsgütern, z.B. Kraftfahrzeugen oder Maschinen, gerichtet sind. Dadurch soll der Kapitalaufwand für den Ankauf vermieden werden. Das Leasing bietet insofern eine Form der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im gesamten 1. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der flächendeckenden Kurzparkzone in der Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 bis 19.00 Uhr geltenden höchstzulässigen Parkdauer von eineinhalb Stunden gemäß § 45 Abs. 4 StVO iVm § 94d Z. 6 StVO 1960 abgewiesen. In der Begründung: wird ausgeführt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/02/0221 E 5. Juli 1996 RS 4 Stammrechtssatz Lebt der Antragsteller iSd § 45 Abs 4 StVO zusammen mit seiner Familie außerhalb des Dienstortes, wodurch trotz seiner beruflichen Tätigkeit am Dienstort ein engeres Naheverhältnis zu seinem Wohnort als zu seinem bloßen Dienstort begründet ist, und wird diese An... mehr lesen...
Mit seinem Antrag vom 30. Juni 2001 begehrte der Beschwerdeführer die "Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs. 4a StVO in Wien-Margareten" mit der Begründung: , er sei sowohl österreichischer als auch deutscher Staatsbürger. Sein ausschließlicher Hauptwohnsitz "in Österreich" sei seit 1953 an einer näher bezeichneten Anschrift in Wien. Dieser Ort sei in Österreich auch der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, da im Inland kein anderer Wohnsitz bestehe. Weil seine Frau in... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §82 Abs8;StVO 1960 §45 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/02/0244
Rechtssatz: Jemand, der ein Fahrzeug in Österreich nicht verwenden darf, kann keine Bewilligung nach § 45 Abs. 4 StVO 1960 erlangen; dies leuchtet unmittelbar ein, kann doch nicht Sinn dieser Bestimmung se... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörden vom 22. Juni 1999 wurden die Anträge des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs. 4 StVO 1960 hinsichtlich Bundesstraßen (prot. zu hg. Zl. 99/02/0250) und hinsichtlich Gemeindestraßen (prot. zu hg. Zl. 99/02/0255) abgewiesen. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörden vom 22. Juni 1999 wurden die Anträge des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Ausnahmebew... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juni 1999 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirkes für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr geltenden Parkzeitbeschränkung von 11 Stunden gemäß § 45 Abs. 4 i. V.m. § 94d Z. 6 StVO 1960 hinsichtlich Gemeindestraßen abgewiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §45 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/02/0255 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0228 E 23. Februar 2000 RS 3 Stammrechtssatz Die Nachweispflicht des ASt nach § 45 Abs 4 StVO begründet keine formelle Beweislast des Inhalts, dass die Unterlassung des Nach... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/02/0255 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0228 E 23. Februar 2000 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß §45 Abs 4 StVO muss ein ein PERSÖNLICHES INTERESSE an der Ausnahmebewilligung nachgewiesen werden, also ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 1997, Zl. 95/02/0090, verwiesen, womit ein Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 1995 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde, weil die belangte Behörde in Verkennung der Rechtslage § 45 Abs. 4 StVO (noch) in der Fassung vor der 19. StVO-Novelle angewendet hat. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 24. Juni 1997, mit welchem sie im Instanzenzug neuerlich den Ant... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: MRK Art6 Abs1;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518;StVO 1960 §94d Z6;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung gemäß § 39 Abs. 2 Z. 6 VwGG konnte Abstand genommen werden, zumal dem Art. 6 Abs. 1 MRK nicht entgegensteht. Eine Rechtsprechung des EGMR, die dies für die Frage der Erteilu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 30. September 1998 unter Hinweis auf ihren Wohnsitz in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Dauer von zwei Jahren gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 und begründete ihr persönliches Interesse an der Erteilung einer solchen mit "Versorgung der Familie" unter Hinweis auf ihre drei Kinder. Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 25. November 1998 wurde der Antrag mit der Begründung: abgewiesen, dass am ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß §45 Abs 4 StVO muss ein ein PERSÖNLICHES INTERESSE an der Ausnahmebewilligung nachgewiesen werden, also ein Interesse, wonach spezifisch in der Person des ASt gelegene Umstände vorliegen müssen, gerade in der Nähe des Wohnsitzes während der Parkzeitbeschränkung in der Kurzparkzone zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §45 Abs4;
Rechtssatz: Die Nachweispflicht des ASt nach § 45 Abs 4 StVO begründet keine formelle Beweislast des Inhalts, dass die Unterlassung des Nachweises durch den ASt den Anspruchsverlust zur Folge hätte. Es obliegt vielmehr auch in diesem Verfahren der Behörde, innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrens... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber trifft hinsichtlich der Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen von Kurzparkzonen nach § 45 Abs 2 StVO einerseits und nach § 45 Abs 4 StVO andererseits eine unterschiedliche Wertung: Für eine Ausnahmebewilligung nach § 45 Abs 4 StVO genügt ein persönliches Inter... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde vom 7. November 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 13. September 1995 auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der im 9. Wiener Gemeindebezirk innerhalb der Kurzparkzone dieses Bezirkes für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 9.00 bis 20.00 Uhr geltenden Parkzeitbeschränkung von 11 Stunden gemäß § 45 Abs. 4 hinsichtlich der Bundesstraßen mit dem zitierten Bescheid der Wiener Landesregierung ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Novellen zum B-VG41/02 Melderecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/504;B-VGNov betreffend Hauptwohnsitz 1994;HauptwohnsitzG 1994 Art8;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/02/0163
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Id... mehr lesen...
Mit nicht näher datierter Eingabe, die bei der Behörde erster Instanz (lt. Einlaufstempel) am 14. Juni 1995 einlangte, beantragte der Beschwerdeführer für ein in Italien zugelassenes und dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug eine Ausnahmebewilligung (nach § 45 Abs. 4 StVO) für näher bezeichnete Zeiträume. Im Antrag wird u.a. ausgeführt, daß die beantragten Zeiträume einen Gesamtzeitraum von 24 Monaten (verteilt auf mehrere Jahre) ergeben würden. Das Geschäft des Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art151 Abs9 idF 1994/504;HauptwohnsitzG 1994 Art8;StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/05 96/02/0221 2 Stammrechtssatz § 45 Abs 4 StVO hat weder durch die B-VG Novelle BGBl 1994/504 (vgl Art 151 Abs 9 B-VG in der zit Fassung) noch durch das HauptwohnsitzG 1994, BGBl 1994/... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs4 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/05 96/02/0221 3 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung, an welchem Ort sich der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" iSd § 45 Abs 4 StVO idF 1994/518 eines Antragstellers befindet, sind nicht nur dessen berufliche, sondern auch die privaten Lebensumstände zu berücksichtigen. ... mehr lesen...