Norm: StVO §43
Rechtssatz:
Die der Aufstellung der Verkehrszeichen zugrundeliegende (mit der Aufstellung kundgemachte und in Kraft getretene) Verordnung tritt nicht dadurch außer Kraft, daß das ursprünglich ordnungsgemäß aufgestellte Verkehrszeichen ohne Zutun der Behörde durch äußere Gewalteinwirkung (hier offenbar infolge eines Verkehrsunfalles bei dem es aber sichtbar und als Verkehrszeichen erkennbar blieb) beschädigt wurde.
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Norm: StVO §43
Rechtssatz:
Gemäß § 43 StVO hat die Behörde unter den in dieser Gesetzesstelle normierten Voraussetzungen den Straßenbenützern durch Verordnung ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben. Dazu gehört auch die Anordnung, daß an einer Kreuzung dem Querverkehr Vorrang zu geben ist (MGA StVO 6. Auflage § 43 Anmerkung 7). Gemäß Paragraph 43, StVO hat die Behörde unter den in dieser Gesetzesstelle normierten Voraussetzungen den... mehr lesen...
Der Kläger wurde wegen Verdachtes einer "Bombendrohung" gegen ein Großkaufhaus in S von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos S am 27. Dezember 1976 um 11.30 Uhr festgenommen und bis 28. Dezember 1976 11 Uhr im Arrestlokal des Gendarmeriepostens verwahrt. Mit Erkenntnis des VfGH vom 25. September 1978, B 52/77-26, wurde ausgesprochen, daß der Kläger durch diese Festnahme und Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt wurde. Der Kläg... mehr lesen...
Am 18. April 1974 stießen in Graz auf der Kreuzung Opernring-Franz Graf-Allee die von Dr. Eldrid A und Zvonimir K gelenkten PKW zusammen. Der aus der Franz Graf-Allee kommende Lenker Zvonimir K war im Nachrang, weil 23 m vor der Kreuzung auf einer 3 m hohen Standsäule das Gefahrenzeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z. 5 StVO in der damals geltenden Fassung, die in der Folge zitiert wird) am rechten Gehsteigrand angebracht war. Am 18. April 1974 stießen in Graz auf der Kreuzung O... mehr lesen...
Am 18. Juni 1975 ereignete sich gegen 22 Uhr auf der Kreuzung Dragonerstraße-Kaiser Josef-Platz-Dr. Salzmann-Straße-Dr. Koss-Straße in Wels ein Verkehrsunfall, an dem W S als Lenkerin und Halterin eines PKW Alfa-Romeo und der Beklagte als Lenker eines VW-Transporters beteiligt waren. Dabei wurde die am Beifahrersitz des VW-Transporters mitfahrende minderjährige Tochter des Beklagten, S R (geboren am 3. Feber 1966) schwer verletzt. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde W S mit Urteil ... mehr lesen...
Norm: StVO §43StVO §44 Abs1StVO §52 Z9aStVO §98 Abs3
Rechtssatz:
Das dem Straßenerhalter nach § 98 Abs 3 StVO eingeräumte Recht, auch ohne behördlichen Auftrag Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (§ 31 Abs 1 StVO) anzubringen, bezieht sich nicht auf die im § 44 Abs 1 genannten Straßenverkehrszeichen, zu denen auch Verbote nach § 52 StVO gehören. Die Anordnung derartiger Verkehrszeichen obliegt vielmehr nach § 43 StV... mehr lesen...
Der Kläger begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes den Zuspruch von 150 000 S samt Anhang mit der Begründung: , er habe in der Zeit vom Juli 1973 bis Ende Oktober 1973 häufig im Casino der Beklagten in Seefeld gespielt und hiebei einen Betrag von insgesamt 150 000 S verloren. Da er als kaufmännischer Angestellter lediglich 7500 S monatlich verdient habe und für seine Ehegattin und 2 mj. Kinder sorgen müsse, überstiegen die Spielverluste bei weitem seine finanziellen Möglichkeiten. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9 ABGB §1311 IIbStVO §43StVO §52 Z2StVO §53 Z10 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: StVO §1 Abs2StVO §43StVO §44
Rechtssatz: Auf Verkehrsflächen im Sinne des § 1 Abs 2 StVO vom Straßenhalter aufgestellte Straßenverkehrszeichen drücken nicht eine Verordnung mit dem darin festgelegten Inhalt (vgl § 43 StVO) aus. Ob sich daher der Straßenerhalter einer entsprechenden Zusatztafel hätte bedienen müssen, wenn er einem Straßenverkehrszeichen einen von der in der StVO festgelegten Bedeutung abweichenden Sinn beilegen wi... mehr lesen...
Norm: StGB §80 EStVO §43StVO §90 Abs3 StGB § 80 heute StGB § 80 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 80 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015
Rechtssatz:
Überschreitung einer gemäß § 90 A... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IIStVO §43StVO §48
Rechtssatz:
Eine Verkehrsbeschränkung, die einer Rechtsgrundlage entbehrt oder gar im Widerspruch zu einer übergeordneten Rechtsvorschrift (Verwaltungsverordnung, Rechtsverordnung, Gesetz) steht, ist jedenfalls rechtswidrig. Die Zuwiderhandlung gegen eine solche rechtswidrig angeordnete Verkehrsbeschränkung kann ihrerseits nicht rechtswidrig sein und darum auch keinen "Rechtswidrigkeitszusammenhang" b... mehr lesen...
Norm: ABGB §6 ABGB §7 ABGB §1311 IIaStVO §43StVO §44 ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3bStVO §20 IA11StVO §43 ff
Rechtssatz:
Der Kraftfahrer darf sich nicht darauf verlassen, daß seit seiner letzten Fahrt über eine Verkehrsfläche die Verhältnisse, insbesondere auch die dort aufgestellten Verkehrszeichen, keine Änderung erfahren haben.
Entscheidungstexte 2 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 64/72 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B3bStVO §43 ff
Rechtssatz:
Der Kraftfahrer, der die Ungültigkeit eines aufgestellten Verkehrszeichens kennt, hat diese insofern zu beachten, als er damit rechnen muß, daß andere Verkehrsteilnehmer dessen Ungültigkeit nicht kennen.
Entscheidungstexte 2 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 64/72 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §20 Abs1 IA3StVO §43 ff
Rechtssatz:
Der Kraftfahrer hat eine Geschwindigkeit zu wählen, die es ihm gestattet, die Verkehrszeichen zu beobachten.
Entscheidungstexte 2 Ob 64/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 64/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0074865 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §43 ff StVO 1960 §50 Z5 StVO 1960 § 43 heute StVO 1960 § 43 gültig ab 01.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024 StVO 1960 § 43 gültig von 01.10.2022 bis 30.06.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § ... mehr lesen...
Norm: oö LStVG 1936 §8oö LStVG 1946 §14 StVO 1960 §43 StVO 1960 §94 StVO 1960 §98 StVO 1960 § 43 heute StVO 1960 § 43 gültig ab 01.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024 StVO 1960 § 43 gültig von 01.10.2022 bis 30.06.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 ... mehr lesen...
Norm: StVO §43
Rechtssatz:
1.) Bei einem Verwaltungsakt der Erlassung einer Verkehrsbeschränkung handelt es sich um eine generelle
Norm: , die als Verordnung zu qualifizieren ist. 2.) Für die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem dem Lenker eines Kraftfahrzeuges zur Last gelegt wird, eine Geschwindigkeitsbeschränkungstafel nicht beachtet zu haben, ist Voraussetzung, ob die der Geschwindigkeitsbeschränkungstafel zugrunde liegende Ve... mehr lesen...
Norm: JN §1 CXVIIStVO §43 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Die Erlassung einer zugesicherten Verkehrsbeschränkung kann nicht im Rechtsweg erzwungen werden.
Entscheidungstexte 2 Ob 92/59 En... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §43 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.1949 bis 31.07.1989 ... mehr lesen...