Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Unter dem in einem Strafbescheid verwendeten Ausdruck "Gelblicht" ist gelbes, nicht blinkendes Licht iSd § 38 Abs 1 lit a StVO und § 38 Abs 2 StVO zu verstehen. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/18/0083 E 13. September 1989 RS 4 Stammrechtssatz Bei Aufleuchten des gelben Lichtes besteht nicht unter allen Umständen die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten, vielmehr darf in jenen Fällen, in denen ein Anhalten nicht mehr möglich ist, die Kreuzung noch durchfahren werden (Hinweis E VS 11.4.197... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 16. Mai 1986 um 0.40 Uhr an einem näher beschriebenen Ort in Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt; weiters wurde... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §38 Abs1 lita idF 1969/209 ;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274;VStG §19 Abs2 idF 1978/117 ;VStG §19;
Rechtssatz: Geht die Behörde aufgrund einer Angabe des Besch von dessen monatlichen Einkommen in der Höhe von S 2.500,-- bis S 3.000,-- aus und spricht sie dementsprechend von " besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 idF 1969/209 ;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274;VStG §19 Abs1 idF 1978/117 ;
Rechtssatz: Beim Nichtbeachten der Lichtsignale einer Verkehrsampel handelt es sich um Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, die zu den schwerwiegendsten dieser Art gerechnet werden müssen. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;
Rechtssatz: Aus dem Vorwurf, ein KFZ-Lenker habe nicht an der Haltelinie angehalten, sondern sei trotz Rotlichtes nach rechts in die X-Gasse eingebogen, ergibt sich unmißverständlich, daß der KFZ-Lenker trotz Rotlichtes in die Kreuzung eingefahren ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs2 idF vor 1986/0105;StVO 1960 §38 Abs1 lita idF vor 1986/0105;StVO 1960 §55 Abs2 idF vor 1986/0105 ;StVO 1960 §9 Abs3 idF vor 1986/0105;StVO 1960 §9 Abs4 idF vor 1986/0105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0038 E 23. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Haltelinien bedürfen, damit sie für den Verkehrsteilnehmer verbindlich sind, einer verordnungsmäßige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0175 E 7. Juli 1989 RS 6 Stammrechtssatz Bei Fehlen einer Verordnung für die Haltelinie am Tatort darf einem Fahrzeuglenker nicht der das Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 1 lit a StVO erfüllende Vorwurf gemacht werd... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita idF vor 1986/0105;StVO 1960 §55 Abs2 idF vor 1986/0105 ;StVO 1960 §9 Abs3 idF vor 1986/0105;StVO 1960 §9 Abs4 idF vor 1986/0105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0038 E 23. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Haltelinien bedürfen, damit sie für den Verkehrsteilnehmer verbindlich sind, einer verordnungsmäßigen Grundlage (Hinweis E VS 8.5.1987, 8... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs2;
Rechtssatz: Bei Aufleuchten des gelben Lichtes besteht nicht unter allen Umständen die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten, vielmehr darf in jenen Fällen, in denen ein Anhalten nicht mehr möglich ist, die Kreuzung noch durchfahren werden (Hinweis E VS 11.4.1973, 0416/71, VwSlg 8400 A/1973). European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs6;
Rechtssatz: Nach § 38 Abs 6 StVO ist das grüne Licht jeweils mit viermal grünblinkendem Licht zu beenden, was zur Folge hat, dass dem Lenker in diesen Fällen neben dem reinen Bremsweg nicht auch jener Reaktionsweg zugebilligt werden kann, der sich beim Aufleuchten des gelben Lichtes ohne vorhergehendem grünblinkende... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 2. April 1984 erkannte die Wiener Landesregierung den Beschwerdeführer - unter Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien vom 21. Juni 1982 - schuldig, er habe am 5. Mai 1982 um ca. 2.50 Uhr in Wien 13, Hetzendorferstraße stadtwärts fahrend, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1. das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage Kreuzung Atzgersdorfer Straße/Stranzenbergbrücke nicht beachte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §22;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 9 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, in den
Spruch: des Straferkenntnisses jene Stelle aufzunehmen, an der der Fahrzeuglenker beim Einfahren in eine Kreuzu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Bei Fehlen einer Verordnung für die Haltelinie am Tatort darf einem Fahrzeuglenker nicht der das Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 1 lit a StVO erfüllende Vorwurf gemacht werden, er habe trotz Rotlichtes nicht an dieser Haltelinie angehalten. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 7 Stammrechtssatz Da sich aus dem roten Licht ergebende Gebot für den Fahrzeuglenker besteht grundsätzlich darin, vor der Kreuzung an bestimmten Stellen anzuhalten; es ist ihm also verboten, in die Kreuzung einzufahren. An welcher Stelle des näheren an... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8 Stammrechtssatz Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten geh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §38 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der bloße Umstand, dass ein Phasenverteilungsplan und Signalplan der automatischen Verkehrslichtsignalanlage am 20. Juli 1988 mit "ungültig" überstempelt war, sagt nichts über seine Gültigkeit zur Zeit der Tat, am 27. September 1986, aus. Schlagworte Beweismittel Urkunden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §38 Abs1 lita;
Rechtssatz: Es entspricht der Lebenserfahrung, dass Vorgänge des Straßenverkehrs durchaus durch rasches Wechseln der Blickrichtung mit ausreichender Sicherheit wahrgenommen werden können. Schlagworte Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen
freie Beweiswürdigung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):85/02/0285 E 9. Juli 1987 RS 2 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 9 (RIS: abgv)
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten nicht vorgeworfen, nicht vor der vor einer Kreuz... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8 Stammrechtssatz Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des § 38 Abs 5 StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten geh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §37 Abs1 impl;StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §44 Abs3;VStG §22;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 9 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, in den
Spruch: des Straferkenn... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 7 Stammrechtssatz Da sich aus dem roten Licht ergebende Gebot für den Fahrzeuglenker besteht grundsätzlich darin, vor der Kreuzung an bestimmten Stellen anzuhalten; es ist ihm also verboten, in die Kreuzung einzufahren. An welcher Stelle des näheren an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0094 E 27. November 1987 RS 2
(hier: 40 km/h) Stammrechtssatz Die Angaben des Meldungslegers, die Verkehrslichtsignalanlage habe sich auf Gelb umgeschaltet als das Fahrzeug des Beschuldigten ca. 30 m von der Haltelinie entfernt gewesen sei, w... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §53 Abs1 Z10;StVO 1960 §9 Abs1;
Rechtssatz: Zweifel an der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers, der innerhalb der letzten fünf Jahre siebenmal eine Geschwindigke... mehr lesen...
Beachte Neuer Stammrechtssatz (nach Entscheidungsdatum 31. Dezember 1989): 85/18/0174 E 19. März 1990 RS 6; (RIS: NStRS) Rechtssatz: Haltelinien bedürfen, damit sie für den Verkehrsteilnehmer verbindlich sind, einer verordnungsmäßigen Grundlage (Hinweis E VS 8.5.1987, 85/18/0257). Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs2 idF vor 1986/0105;StVO 1960 §38 Abs1 lita idF vor 1986/0105;StVO 1960 §55 Abs2 idF vor 1986/0105 ;StVO 1960 §9 Abs3 idF vor 1986/0105;StVO 1960 §9 Abs4 idF vor 1986/0105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0038 E 23. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Haltelinien bedürfen, damit sie für den Verkehrsteilnehmer verbindlich sind, einer verordnungsmäßige... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Vorwurf des "Weiterfahrens" stellt nicht den Tatbestand "hat nicht vor der Kreuzung angehalten" (§ 38 Abs 1 lit c StVO) dar, weil das Zeitwort "weiterfahren" allein es offen läßt, bis wohin weitergefahren wurde. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Weiterfahren Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs3;StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §19 Abs8;StVO 1960 §2 Abs1 Z26;StVO 1960 §38 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0038 E 23. Dezember 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der Vorwurf des "Weiterfahrens" stellt nicht den Tatbestand "hat nicht vor der Kreuzung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §39;
Rechtssatz: Ein beantragter Augenschein zum Beweise dafür, dass der Meldungsleger von seinem Standort aus die Gelbphase der Verkehrslichtsignalanlage gar nicht habe sehen können, ist durchzuführen, wenn sich auf Grund der vom Meldungsleger erstellten Skizze nicht eindeutig entnehmen lässt... mehr lesen...