RS Vwgh 1989/9/13 89/18/0083

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Veröffentlicht am 13.09.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §38 Abs1;
StVO 1960 §38 Abs2;

Rechtssatz

Bei Aufleuchten des gelben Lichtes besteht nicht unter allen Umständen die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten, vielmehr darf in jenen Fällen, in denen ein Anhalten nicht mehr möglich ist, die Kreuzung noch durchfahren werden (Hinweis E VS 11.4.1973, 0416/71, VwSlg 8400 A/1973).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180083.X04

Im RIS seit

15.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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