Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0230 2 Stammrechtssatz Aus der allgemein gehaltenen Verbotsnorm (Benützungsverbot) des § 8 Abs 4 StVO ergibt sich, daß auf Gehsteigen insbesondere auch das Halten und Parken verboten ist. Ein Verstoß gegen das Ben... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z29;
Rechtssatz: Ob ein Fahrstreifenwechsel vorgenommen wird, ist für den Begriff des Überholens nicht wesentlich (Hinweis E 18.3.1987, 85/03/0042). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997030095.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §24 Abs3 lita;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 2 Abs 1 Z 10 StVO, § 8 Abs 4 StVO, § 23 Abs 2 StVO und § 24 Abs 3 lit a StVO kann nicht abgeleitet werden, daß eine ein Parkverbot kundmachende Zickzacklinie auf einem Gehsteig das Halten auf der dort markierten Fläche erlauben würde. European Case ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0230 2 Stammrechtssatz Aus der allgemein gehaltenen Verbotsnorm (Benützungsverbot) des § 8 Abs 4 StVO ergibt sich, daß auf Gehsteigen insbesondere auch das Halten und Parken verboten ist. Ein Verstoß gegen das Ben... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z29;
Rechtssatz: Ob ein Fahrstreifenwechsel vorgenommen wird, ist für den Begriff des Überholens nicht wesentlich (Hinweis E 18.3.1987, 85/03/0042). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997030095.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §24 Abs3 lita;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 2 Abs 1 Z 10 StVO, § 8 Abs 4 StVO, § 23 Abs 2 StVO und § 24 Abs 3 lit a StVO kann nicht abgeleitet werden, daß eine ein Parkverbot kundmachende Zickzacklinie auf einem Gehsteig das Halten auf der dort markierten Fläche erlauben würde. European Case ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 21. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - schuldig erkannt, er habe am 30. März 1994 um 18.19 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws in Graz auf dem Autobahnzubringer Graz-Ost in Fahrtrichtung Graz ... 2.) auf Höhe der Ausfahrt "Puchwerke" bis Höhe der Ausfahrt "Raaba" nicht einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 21. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - schuldig erkannt, er habe am 30. März 1994 um 18.19 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws in Graz auf dem Autobahnzubringer Graz-Ost in Fahrtrichtung Graz ... 2.) auf Höhe der Ausfahrt "Puchwerke" bis Höhe der Ausfahrt "Raaba" nicht einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs1;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §7 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/03/0328 1 Stammrechtssatz Ein Nebeneinanderfahren mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten gem § 2 Abs 1 Z 29 StVO gilt nur dann nicht als "Überholen", wenn sich auf beiden Fahrstreifen Fahrzeugreihen fortbewegen, wobei von einer "Fahrzeugreihe" erst dann gespro... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs1;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §7 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/03/0328 1 Stammrechtssatz Ein Nebeneinanderfahren mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten gem § 2 Abs 1 Z 29 StVO gilt nur dann nicht als "Überholen", wenn sich auf beiden Fahrstreifen Fahrzeugreihen fortbewegen, wobei von einer "Fahrzeugreihe" erst dann gespro... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. April 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 31. Juli 1993 um 17.55 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw auf der Bundesstraße 96 bei Strkm. 13,100, im Gemeindegebiet von Unzmark, Bezirk Judenburg, gelenkt und habe dabei den vor ihm fahrenden nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw in Fahrtrichtung Judenburg überholt, obwohl er nicht einwandfrei erkennen habe können, daß e... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. April 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 31. Juli 1993 um 17.55 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw auf der Bundesstraße 96 bei Strkm. 13,100, im Gemeindegebiet von Unzmark, Bezirk Judenburg, gelenkt und habe dabei den vor ihm fahrenden nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw in Fahrtrichtung Judenburg überholt, obwohl er nicht einwandfrei erkennen habe können, daß e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §7 Abs3;
Rechtssatz: Bei Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung kann aufgrund der Erfordernisse bei erhöhter Verkehrsdichte nach § 2 Abs 1 Z 29 StVO iVm § 7 Abs 3 StVO zulässigerweise ein Überholvorgang auch in ein nicht mehr als Überholen zu qualifizierendes Nebeneinanderfahren n... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §7 Abs3;
Rechtssatz: Bei Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung kann aufgrund der Erfordernisse bei erhöhter Verkehrsdichte nach § 2 Abs 1 Z 29 StVO iVm § 7 Abs 3 StVO zulässigerweise ein Überholvorgang auch in ein nicht mehr als Überholen zu qualifizierendes Nebeneinanderfahren n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 die (befristet bis 4. Juni 1995 erteilte) Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von fünf Monaten (gerechnet ab 8. März 1995) keine Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer am ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 die (befristet bis 4. Juni 1995 erteilte) Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von fünf Monaten (gerechnet ab 8. März 1995) keine Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer am ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf idF 1994/654;KFG 1967 §66 Abs3;KFGNov 17te Art1 Z23;StVO 1960 §2 Abs1 Z12;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Das Überfahren eines Schutzweges mit 73 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h stellt eine erhebliche Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und - unbeschadet der im Grunde des § 66 Abs 3 KFG vorzunehmenden Wertung - eine best... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf idF 1994/654;KFG 1967 §66 Abs3;KFGNov 17te Art1 Z23;StVO 1960 §2 Abs1 Z12;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Das Überfahren eines Schutzweges mit 73 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h stellt eine erhebliche Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und - unbeschadet der im Grunde des § 66 Abs 3 KFG vorzunehmenden Wertung - eine best... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 1. März 1993 um 15.50 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 im Gemeindegebiet von Langkampfen bei km 9,0 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Fahrtrichtung Innsbruck gelenkt und dabei einen Pkw entgegen der Bestimmung des § 15 Abs. 1 StVO 1960 nicht links auf der Überholspur, sondern auf der rechten Fahrspur überhol... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt, weil er am 1. März 1993 um 15.50 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 im Gemeindegebiet von Langkampfen bei km 9,0 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Fahrtrichtung Innsbruck gelenkt und dabei einen Pkw entgegen der Bestimmung des § 15 Abs. 1 StVO 1960 nicht links auf der Überholspur, sondern auf der rechten Fahrspur überhol... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs1;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §7 Abs3;
Rechtssatz: Ein Nebeneinanderfahren mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten gem § 2 Abs 1 Z 29 StVO gilt nur dann nicht als "Überholen", wenn sich auf beiden Fahrstreifen Fahrzeugreihen fortbewegen, wobei von einer "Fahrzeugreihe" erst dann gesprochen werden kann, wenn mindestens drei Fahrzeuge auf einem Fahrstrei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs1;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §7 Abs3;
Rechtssatz: Ein Nebeneinanderfahren mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten gem § 2 Abs 1 Z 29 StVO gilt nur dann nicht als "Überholen", wenn sich auf beiden Fahrstreifen Fahrzeugreihen fortbewegen, wobei von einer "Fahrzeugreihe" erst dann gesprochen werden kann, wenn mindestens drei Fahrzeuge auf einem Fahrstrei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Dezember 1992 wurde - soweit hier gegenständlich - der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmebewilligung zur Aufstellung der 10 m langen und 2,5 m hohen und auf den im Akt befindlichen Lichtbildern (Beilage B, Beilagen 1-7) abgebildeten Werbetafel auf dem Grundstück n/1, KG Z an der V-Landesstraße 11, deren genauer Standort sich aus dem von der Beschwerde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Dezember 1992 wurde - soweit hier gegenständlich - der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmebewilligung zur Aufstellung der 10 m langen und 2,5 m hohen und auf den im Akt befindlichen Lichtbildern (Beilage B, Beilagen 1-7) abgebildeten Werbetafel auf dem Grundstück n/1, KG Z an der V-Landesstraße 11, deren genauer Standort sich aus dem von der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z15;StVO 1960 §84 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Ortsgebiet iSd § 84 Abs 2 StVO wird durch die Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 15 StVO festgelegt. Demnach ist unter Ortsgebiet das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" und "Ortsende" zu verstehen. Entscheidend dafür, daß Werbungen bzw Ankündigungen vom Verbot des § 8... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z15;StVO 1960 §84 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Ortsgebiet iSd § 84 Abs 2 StVO wird durch die Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 15 StVO festgelegt. Demnach ist unter Ortsgebiet das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" und "Ortsende" zu verstehen. Entscheidend dafür, daß Werbungen bzw Ankündigungen vom Verbot des § 8... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 29.03.1994 in der Zeit von 13.10 Uhr bis 15.55 Uhr den PKW mit dem Kennzeichen GI-XX n1 (D) im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein, Dr. Zimmermannstraße, Kreuzungsbereich mit der Kurgartenstraße, 1. am Gehsteig geparkt und dadurch diesen vorschriftswidrig benützt, 2. im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" geparkt und 3. im Bereich von weniger als 5 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 29.03.1994 in der Zeit von 13.10 Uhr bis 15.55 Uhr den PKW mit dem Kennzeichen GI-XX n1 (D) im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein, Dr. Zimmermannstraße, Kreuzungsbereich mit der Kurgartenstraße, 1. am Gehsteig geparkt und dadurch diesen vorschriftswidrig benützt, 2. im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" geparkt und 3. im Bereich von weniger als 5 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0230 2 Stammrechtssatz Aus der allgemein gehaltenen Verbotsnorm (Benützungsverbot) des § 8 Abs 4 StVO ergibt sich, daß auf Gehsteigen insbesondere auch das Halten und Parken verboten ist. Ein Verstoß gegen das Ben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Das Abstellen eines Fahrzeuges in einem beschilderten Halteverbot mit zwei Rädern auf dem Gehsteig verstößt zwar gegen § 8 Abs 4 StVO, doch steht in einem solchen Fall der Annahme weiterer, durch die teilweise Abstellung des Fahrzeuges auch auf der Fahrbahn ... mehr lesen...