Norm: StVO §2 Abs1 Z19StVO §88a
Rechtssatz: Rollerblades sind keine Fahrzeuge. Rollerbladesfahrer müssen auf Gehsteigen nicht Schrittgeschwindigkeit fahren; die Wahl der zulässigen Geschwindigkeit hängt vielmehr von den konkreten Verhältnissen ab. Entscheidungstexte 2 Ob 171/04t Entscheidungstext OGH 23.09.2004 2 Ob 171/04t 2 Ob 44/08x ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §46 Abs3
Rechtssatz: Ob objektiv gesehen ein wichtiger Grund für das Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges vorliegt, ist nicht ex post, sondern ex ante zu beurteilen. Wird ein Fahrzeug zum Stehen gebracht, weil dessen Fahrer bei vernünftiger Abwägung einen wesentlichen, die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden technischen Mangel vermutet, der nur am stehenden Fahrzeug festgestellt oder beseitigt werden kann, liegt ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2StVO §2 Abs1 Z11StVO §2 Abs1 Z17
Rechtssatz: Die Frage, ob das Zusammentreffen mehrerer Straßen als einheitliche Kreuzung anzusehen ist, kann nur im Einzelfall nach der gesamten (straßenbaulichen) Situation beurteilt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 214/97b Entscheidungstext OGH 25.03.1999 2 Ob 214/97b 2 Ob 194/07d ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z1StVO §82 Abs1
Rechtssatz: Die Bewilligungspflicht für die Benützung von Straßen (§ 82 Abs 1 StVO) umfaßt nach der Legaldefinition des Begriffes "Straße" in § 2 Abs 1 Z 1 StVO sowohl für den Fahrzeugverkehr als auch für den Fußgängerverkehr bestimmte Landflächen. Entscheidungstexte 2 Ob 53/99d Entscheidungstext OGH 25.02.1999 2 Ob 53/99d ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z19StVO §76bStVO §88 Abs1
Rechtssatz: Auf Wohnstraßen darf nur mit "fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug" gespielt werden. Es muss sich daher um ein "Kinderfahrrad" handeln, das einen Felgendurchmesser von höchstens dreihundert mm aufweist und eine Höchstgeschwindigkeit von fünf km/h erreicht. Entscheidungstexte 2 Ob 346/97i Entscheidungstext OGH 17.12.1998 2 Ob 346/9... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z1aStVO §65 Abs1StVO §76b
Rechtssatz: Durch den Begriff "Spiele" wird jede Form spielerischer Betätigung erfaßt, gleichgültig, ob es sich um einfache Spiele (Fangenspielen etc), Ballspiele oder sonstige Mannschaftspiele oder auch um das Befahren der Fahrbahn mit nicht als Fahrzeuge zu bewertenden Tretrollern, Dreirädern, Kinderfahrrädern, Rollschuhen udgl handelt. Hingegen fällt die Verwendung eines Fahrrades grundsätzlich ni... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §19 Abs6 BVId
Rechtssatz: Voraussetzung für die Annahme einer Kreuzung ist nur, dass zwei Straßen vorliegen, die einander kreuzen oder ineinander münden. Diese Voraussetzungen können auch die selbständigen Verkehrsflächen erfüllen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen und deren Benützer gemäß § 19 Abs 6 StVO gegenüber dem fließenden Verkehr wartepflichtig sind. Das gilt demnach auch für Feldwege, Fußgängerzonen und... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z19
Rechtssatz: Eine Kreuzung reicht von Baulinie zu Baulinie und umfasst auch die Nebenfahrbahnen und Gehsteige. Entscheidungstexte 2 Ob 333/97b Entscheidungstext OGH 29.10.1998 2 Ob 333/97b 2 Ob 135/11h Entscheidungstext OGH 19.01.2012 2 Ob 135/11h 2 Ob 67/21y Ents... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z6aStVO §2 Abs1 Z6c
Rechtssatz: Weder aus § 2 Abs 1 Z 6c StVO noch aus § 2 Abs 1 Z 6a StVO ergibt sich, daß ein Beschleunigungsstreifen nur gegeben ist, wenn Richtungspfeile vorhanden sind. Entscheidungstexte 2 Ob 380/97i Entscheidungstext OGH 18.12.1997 2 Ob 380/97i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z8StVO 7 Abs5 VIStVO §52 Z16
Rechtssatz: Ist neben einer Einbahnstraße (hier: vierspurige Einfallstraße) nur ein gekennzeichneter Radweg (hier: 1,8 Meter breit) vorhanden, so kann dieser in beiden Fahrtrichtungen unter Beachtung des Rechtsfahrgebotes befahren werden, auch wenn die Gebotszeichen nach § 52 Z 16 nur in einer Richtung (hier: in Einbahnrichtung) angebracht sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...