Entscheidungsgründe: Am 6. 6. 2005 gegen 19:30 Uhr kam es in Landeck zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin ihres bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkw beteiligt waren. Die Straße ist im Unfallbereich „gut 5,8 m breit“ und hat eine Steigung von 6 bis 8 %. Die Sichtstrecke beträgt weit über 50 m. Zur Zeit des Unfalls war die Fahrbahn trocken. Der Kläger befand sich auf der Rückkehr von einer Mountainb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 5. 2006 ereignete sich im Ortsgebiet von T***** im Bereich der Kreuzung der R*****straße mit dem K*****weg ein Verkehrsunfall. An diesem Unfall waren der Kläger als Lenker eines Motorrads und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt. Der Kläger fuhr mit seinem Motorrad auf dem - rechts neben dem (Haupt-)Fahrstreifen befindlichen, durch strichlierte Bodenmarkierungen getrennten, 1,5 Met... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ursula S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Maria Paumgartner, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Ö***** GmbH, *****, und 2. U***** AG, *****, beide vertreten durch Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer und Dr. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Leo S*****, vertreten durch o. Univ.-Prof. Dr. Bruno Binder, Dr. Josef Broinger, Mag. Markus Miedl und Mag. Klaus F. Lughofer, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 19 StVO A I Literatur allgemein II Judikatur a) Allgemeines zum Vorrang b) Vorrang und Verschuldensabwägung 1) allgemein 2) Einzelfälle c) Anwendungsbereich (Piste, Garage, Parkplatz, bei Fahrverbot und dergleichen) d) Sonstiges B Vorrang im Einzelfall I § 19 Abs 1 StVO a) Rechtsvorrang b) Schienenfahrzeuge ... mehr lesen...
Norm: StVO §19 BIa
Rechtssatz: Der Wartepflichtige wahrt im allgemeinen den Vorrang des Rechtskommenden schon dann, wenn er sein Fahrzeug vor der verlängert gedachten, ihm zunächstliegenden Begrenzungslinie der bevorrangten Querfahrbahn (im vorliegenden Fall vor dem Schutzweg als Anfang der Kreuzung) anhält oder anhalten könnte. Entscheidungstexte 2 Ob 25/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs1StVO §19 AIIa
Rechtssatz: Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, dass sich der Vorrang auf die ganze Fahrbahn der bevorrangten Straße bezieht und auch dann nicht verlorengeht, wenn sich der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhält (ZVR 1990/155 mit weiteren Nachweisen, uva, zuletzt 2 Ob 47/94), hat seine Richtigkeit in dem Fall, dass der bevorrangte Verkehr vom wartepflichtigen Verkehrsteilne... mehr lesen...
Norm: StVO §19 AIIa
Rechtssatz: Der Vorrang geht auch nicht dadurch verloren, daß der Vorrangberechtigte eine Sperrlinie überfährt und sich auf der linken Fahrbahnhälfte befindet. Entscheidungstexte 2 Ob 47/94 Entscheidungstext OGH 25.08.1994 2 Ob 47/94 2 Ob 84/95 Entscheidungstext OGH 09.11.1995 2 Ob 84/95 Vgl; ... mehr lesen...