Entscheidungen zu § 11 Abs. 2 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-70 von 70

TE Vwgh Erkenntnis 1984/10/24 84/02B/0009

Mit Strafverfugung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt, vom 9. März 1984 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "am 12. 1. 1984 um 06.07 Uhr in Wien 20, Klosterneuburgerstraße Kreuzung Adalbert Stifter Straße Richtung 2. Bezirk mit dem Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W..... die Änderung der Fahrtrichtung nicht angezeigt" zu haben, "so daß sich andere Straßenbenützer auf den Vorgang nicht einstellen konnten". Er habe dadurch eine Verwaltungs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1984

RS Vwgh 1984/10/24 84/02B/0009

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2
Rechtssatz: Anders als bei der Schätzung der Geschwindigkeit eines fahrenden Fahrzeuges (Hinweis auf E vom 17.12.1982, 3361/80) ist es beim Unterlassen der Anzeige einer Fahrtrichtungsänderung iSd § 11 Abs 2 StVO 1960 nicht erforderlich, dass der Standort des Meldungslegers zum Zeitpunkt der Wahrnehmung der Tat im Bescheid ausdrücklich angegeben wird... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1984

RS Vwgh 1984/10/24 84/02B/0009

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2
Rechtssatz: Die Anzeigepflicht nach § 11 Abs 2 StVO 1960 besteht nur, wenn andere Straßenbenützer durch den beabsichtigten Vorgang (Fahrtrichtungsänderung, Fahrstreifenwechsel) behindert oder gefährdet werden können (Hinweis auf E vom 27.4.1983, 82/03/0170). Dieses Tatbestandsmerkmal muss in
Spruch: und
Begründung: des Straferkenntnisses seinen Nieders... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1984

TE Vwgh Erkenntnis 1984/3/23 83/02/0269

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Ottakring, vom 27. November 1981 wurde der Beschwerdeführer - nachdem die Strafverfügung derselben Behörde vom 24. Oktober 1980 insoweit infolge rechtzeitig erhobenen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war - neuerlich schuldig erkannt, er habe am 6. September 1980 um 18.15 Uhr in Wien 16., Koppstraße 24, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt "und den Fahrstreifenwechsel nich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1984

RS Vwgh 1984/3/23 83/02/0269

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 11 Abs 2 StVO 1960 kommt nur zum Tragen, wenn überhaupt die Möglichkeit der Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer bestand. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1984:1983020269.X01 Im RIS seit 29.06.2020 Zuletzt ak... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1984

RS Vwgh 1984/3/23 83/02/0269

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1210/63 E 8. April 1964 VwSlg 6294 A/1964 RS 1 Stammrechtssatz Der Lenker eines Fahrzeuges braucht die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens nur dann anzuzeigen, wenn andere Straßenbenützer durch die beabsichtigte Änderung der Fahrtrichtung oder den beabsichtigten W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1984

RS Vwgh 1984/3/23 83/02/0269

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2
Rechtssatz: Kann ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten des die Fahrtrichtung ändernden oder den Fahrstreifen wechselnden Verkehrsteilnehmers bei Bedachtnahme auf alle gegebenen Möglichkeiten nicht berührt werden, dann kann er nicht zu den anderen Straßenbenützern gerechnet werden, denen die Absicht des Verlassens der bisher verfolgten Fa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1984

TE Vwgh Erkenntnis 1975/6/13 1803/74

Das Bundespolizeikommissariat St. Pölten sprach mit Straferkenntnis vom 3. Jänner 1974 aus, der Beschwerdeführer habe am 19. September 1973 gegen 11.30 Uhr in St. Pölten auf der Kreuzung Wienerstraße-Eybnerstraße den Personenkraftwagen mit dem Kennzeichen N… auf der Wienerstraße in westlicher Richtung gelenkt und die Fahrtrichtungsänderung nach rechts in die Eybnerstraße nicht mit den hiefür bestimmten, am Fahrzeug angebrachten Vorrichtungen angezeigt. Er habe dadurch die Verwaltungsü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.06.1975

RS Vwgh 1975/6/13 1803/74

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2StVO 1960 §11 Abs3
Rechtssatz: Das Tatbild des § 11 Abs 2 StVO wird erfüllt, wenn Anzeigepflicht besteht und der Lenker eines Fahrzeuges diese Pflicht durch Nichtanzeige der bevorstehenden Änderung der Fahrtrichtung oder des bevorstehenden Wechsels des Fahrstreifens verletzt. Dagegen ist im § 11 Abs 3 StVO dafür eine Regelung getroffen worden, was zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.1975

TE Vwgh Erkenntnis 1970/4/17 0751/69

Die Bundespolizeidirektion Linz sprach mit Straferkenntnis vom 10. September 1968 aus, der Beschwerdeführer habe am 17. November 1967 um 17,40 Uhr in Linz auf der Dähnhofstraße vom Blumauerplatz kommend seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagen in Richtung stadtauswärts gelenkt, wobei er beim Einbiegen nach rechts in die Volksgartenstraße die Fahrtrichtungsänderung nicht angezeigt habe und er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 11 Abs. 2 StVO 1960, BGB... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.04.1970

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