Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnete mit Bescheid vom 9. März 1972 unter Berufung auf §§ 31 Abs. 1, 32 Abs. 1, 36 und 39 StVO 1960 an, daß der Verkehr in den Kreuzungsbereichen H-Straße - F-Straße und H-Straße - J-Straße im Ortsgebiet der Marktgemeinde M durch eine optische Verkehrsregelungsanlage zu regeln sei. Die Ausführung habe entsprechend dem vorgelegten Projekt des Dipl.-Ing. Dr. techn. HB und dem Ergebnis der beiden Verhandlungen vom 17. Februar 1969 und 20. Februar 1970... mehr lesen...
Index: StVOL85003 Straßen Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §8 implizitLStG NÖ 1956 §6StVO 1960 §102StVO 1960 §31 Abs1StVO 1960 §98 Abs3
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 102 StVO 1960 ist nur ableitbar, dass ein von der Straßenpolizeibehörde erteilter Auftrag zur Anbringung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs eine etwa nach landesgesetzlichen... mehr lesen...