Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erich V*****, vertreten durch Dr. Riedl & Dr. Ludwig Rechtsanwälte GmbH in Haag, gegen die beklagten Parteien 1. Michael P*****, und 2. U***** AG, *****, beide vertreten durch Dr. Gert Üblacker-Riesenfels, Rechtsanwalt in Ams... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 6. 2007 ereignete sich in B* ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit dem von ihm gehaltenen Traktor, B*, und der Erstbeklagte mit dem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Pkw, B*, beteiligt waren. Am Traktor war ein Einachs-Viehanhänger befestigt, dessen Bauartgeschwindigkeit an der Rückseite des Anhängers mit 10 km/h gekennzeichnet war. Der Anhänger war mit einer Lichtanlage und einer Hydraulikbremse ausgestattet. Die Unfallstelle liegt auf einer eins... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt als Mountainbiker am 24. 10. 2004 bei dem Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden, vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW eine Schlüsselbeinfraktur. Der von den Unfallbeteiligten befahrene Sistranser Almweg ist ein öffentlicher Interessenschaftsweg, der zur Sistranser Alm führt. Es besteht ein Fahrverbot, ausgenommen für die Inhaber von Berechtigungsscheinen und für Mountainbiker. Der Weg ist als Mo... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer außerordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer außerordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Am 17. 7. 1998 ereignete sich im B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14.1.1995 gegen 10.15 Uhr ereignete sich auf der Kraimsthalstraße nahe dem Haus Kraims 71 im Gemeindegebiet Seewalchen am Attersee ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines PKW und der Erstbeklagte als Lenker des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten versicherten LKW beteiligt waren. Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 26.7.1995 wurde der Erstbeklagte des Vergehens der fahrlässigen K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.7.1992 ereignete sich auf der Landesstraße 8251 bei Straßenkilometer 5,578 in der KG Oberrosenauerwald in einem Kurvenbereich ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker seines PKW Ford Fiesta und Robert P***** als Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges DAF FT 30 beteiligt waren. Der Kläger begehrte von der Beklagten zuletzt Zahlung von S 85.000 sA und brachte vor, daß der Lenker des ihm entgegenkommenden Sattelkraftfahrzeuges sein Fahrzeug in... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Während bei der Beurteilung der Frage, ob auf halbe Sicht zu fahren ist, auf die abstrakte Möglichkeit der Begegnung mit einem Fahrzeug mit der höchstzulässigen Breite von 2,5 Meter abzustellen ist, hat die Beurteilung der Anhaltepflicht nach den konkreten Umständen zu erfolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 41/93 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Am 12.12.1990 ereignete sich im Ortsgebiet von N***** auf der W*****straße im Begegnungsverkehr ein Verkehrsunfall, an dem der von Peter W***** gelenkte, dem Kläger gehörige Omnibus (V *****) und der vom Erstbeklagten gelenkte, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherte Omnibus des Zweitbeklagten (V *****) beteiligt waren und bei dem beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Der dem Kläger dabei entstandene Schaden betrug 188.092,-- S, jener des Zweitbeklagten 4.539,1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. November 1987 lenkte der am 24. Dezember 1957 geborene unverheiratete Erstkläger auf der Gnadenwalder Höhenstraße den PKW des Zweitklägers talwärts. Der Erstbeklagte fuhr mit dem vom Zweitbeklagten gehaltenen, bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW in der Gegenrichtung. Die Fahrbahn der Gnadenwalder Höhenstraße ist eng und kurvenreich mit wechselnder Fahrbahnbreite. An der Stelle, an der sich der Unfall ereignete, ist die Fahrbahn 3,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. April 1983 ereignete sich gegen 11.25 Uhr auf der Kasernenstraße in Hörsching ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 866.240 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 301.664 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr. Dabei wurden beide Lenker verletzt und beide Fahrz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7. April 1986 ereignete sich im Ortsgebiet von Braz ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten Moped BB 59.989 und dem vom Erstbeklagten gelenkten Traktor V 58.485 samt Anhänger. Der Erstbeklagte ist auch der Halter des Traktors und des Anhängers. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer. Der Kläger wurde schwer verletzt. Am 7. April 1986 ereignete sich im Ortsgebiet von Braz ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten Moped BB... mehr lesen...
Begründung: Am 19. Februar 1984 ereignete sich gegen 9,25 Uhr auf der Straße zwischen Hirschegg und Salzstiegl im Freilandgebiet auf Höhe des Gasthauses "Spengerwirt" ein Verkehrsunfall, an dem August H*** jun., der Sohn des Klägers, als Lenker des VW-Busses des Klägers mit dem Kennzeichen St 94.644 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen G 2.989 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. Mai 1981 ereignete sich gegen 5.40 Uhr auf der Innviertler Bundesstraße Nr 137 im Gemeindegebiet Grieskirchen (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem der Beklagte mit seinem Motorrad BMW (O 10.018) und Franz D* als Lenker des PKWs Opel Kadett (O 508.810) im Begegnungsverkehr beteiligt waren. Dabei wurden beide Fahrzeuglenker verletzt, am Motorrad des Beklagten entstand Totalschaden in der Höhe von S 60.000,-. Beide Fahrzeuge waren bei der klagenden Ans... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. November 1982 gegen 14,30 Uhr fuhr Johann P***, der Ehegatte der Klägerin, mit deren PKW (Chrysler-Simca, K 86.904) auf der 4,2 m breiten Gemeindestraße von Loibach in Richtung Unterort und stieß in einer Rechtskurve mit dem entgegenkommenden, vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW (Opel Ascona, K 184.993) zusammen. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Die Höhe des Sachschadens der Klägerin steht mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Fahrverkäufer im Unternehmen der klagenden Partei. In dieser Eigenschaft war er als Lenker eines LKW Steyr 690 der klagenden Partei am 1.10.1982 an einem Verkehrsunfall in Sterglegg beteiligt, in dessen Verlauf an dem LKW ein Totalschaden eintrat. Der Lenker des an dem Unfall gleichfalls beteiligten PKW der Type VW 1300 wurde wegen dieses Unfalls rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt. Die klagende Partei begehrte mit der am 29.3.1983 ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 12. 1981 ereignete sich auf einem noch nicht eröffneten Teilstück der Südautobahn A 2 im Gemeindegebiet Ligist gegen 13,20 Uhr bei Nebel im Begegnungsverkehr ein Verkehrsunfall, an dem der Erstkläger mit dem bergab gelenkten PKW der Zweitklägerin Volvo 244 DL (G *) und der mit dem bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKW des Zweitbeklagten, Mercedes 1819 (G *) bergwärts fahrende Erstbeklagte beteiligt waren. Dabei wurde der Erstkläger schwe... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2
Rechtssatz:
Wer sein Kraftfahrzeug - statt es nach § 10 Abs 2 StVO anzuhalten - in eine Schneeanhäufung am Straßenrand lenkt, so durch dieses von einem darin verborgenen Grenzstein zurückgestoßen wird, ist an einem Zusammenstoß mit einem begegnenden, gleichfalls nicht nach § 10 Abs 2 StVO angehaltenen Kraftfahrzeug mitschuldig (hier: 1:1). Wer sein Kraftfahrzeug - statt es nach Paragraph 10, Absatz 2, StVO anzuhal... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Bietet eine Fahrbahn nicht gleichzeitig Platz für zwei einander begegnende Fahrzeuge, so haben zunächst beide Kraftfahrzeuglenker anzuhalten. Entscheidungstexte 2 Ob 54/79 Entscheidungstext OGH 29.04.1979 2 Ob 54/79 2 Ob 129/79 Entscheidungstext OGH 18.09.1979 2 Ob 129/79 Veröff: ZVR 1... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 10 Abs 2 StVO ergibt sich die Verpflichtung zum Fahren auf halbe Sicht, wenn die zur Verfügung stehende Fahrbahn unübersichtlich und so schmal ist, dass eine gefahrlose Begegnung nicht oder voraussichtlich kaum möglich ist. Aus der Bestimmung des Paragraph 10, Absatz 2, StVO ergibt sich die Verpflichtung zum Fahren auf halbe Sicht, wenn die zur Verfügung stehende Fahrbahn unübers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10 Abs2 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 1 : 1 bei Überfahren der Fahrbahnmitte in einer Kurve einerseits und Unterlassung einer leicht zumutbaren Abwehrhandlung des Lenkers andererseits bei einander begegnend... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10 Abs2StVO §20 Abs1 D ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Gleichteiliges Verschulden zweier im Begegnungsverkehr befindlicher Kraftfahrzeug - Lenker auf einer 3,8 Meter breiten Fahrbahn, wenn der Personenkraftwagen - Lenker zwar mi... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz:
Ist ein Zusammenstoß mit einem vorschriftswidrig entgegenkommenden Kraftfahrzeug auch nicht durch Stehenbleiben zu verhindern, begründet das Ausweichen über die Böschungskante kein Mitverschulden.
Entscheidungstexte 2 Ob 158/77 Entscheidungstext OGH 22.09.1977 2 Ob 158/77 Schlagwor... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1StVO §10 Abs2StVO §22
Rechtssatz: Muß ein Fahrzeug (hier Sattelschlepper) infolge seiner Beschaffenheit in einer unübersichtlichen Kurve eine Fahrlinie einhalten, die die für den Gegenverkehr bestimmte Fahrbahnhälfte auf 1,50 Meter bis 1,60 Meter einschränkt, ist sein Lenker bei Ansichtigwerden von Gegenverkehr sowohl zur sofortigen Bremsung seines Fahrzeuges als auch zur unverzüglichen Abgabe von Warnzeichen verpflic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §10 Abs2 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Bloß daraus, das beide Fahrzeuglenker gegen die Bestimmung des § 10 Abs 2 StVO verstoßen haben, kann noch nicht geschlossen werden, daß ihr Verschulden gleich schwer wiege. Bloß daraus, das... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §10 Abs2 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Vorschrift des § 10 Abs 2 StVO 1960 verfolgt den Zweck, den Begegnungsverkehr durch rechtzeitiges Anhalten gefahrlos zu gestalten. Eine risikofreie Begegnung auf Straßen mit weniger al... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10 Abs1StVO §10 Abs2 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Zusammenstoß zweier Personenkraftwagen auf einer schmalen Straßenbrücke ohne Zeichen nach § 52 Z 5 StVO. Verschuldensteilung 1 : 3 zu Gunsten desjenigen, der schon den länger... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2StVO §20 Abs1 IDStVO §20 Abs1 IA4
Rechtssatz: Nach § 10 Abs 2 StVO brauchen die Lenker ihre Fahrzeuge nicht unverzüglich bei erster Sicht oder Erkennen der Notwendigkeit, anzuhalten, zum Stillstand zu bringen; es genügt, wenn sie ihre Fahrzeuge vor der Mitte der Sichtstrecke anhalten. Nach Paragraph 10, Absatz 2, StVO brauchen die Lenker ihre Fahrzeuge nicht unverzüglich bei erster Sicht oder Erkennen der Notwendigke... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §7 Abs2 IIDaStVO §7 Abs2 IIIC StVO 1960 §10 Abs2StVO §20 Abs1 IA4StVO §20 Abs1 IB1 StVO 1960 § 7 heute StVO 1960 § 7 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 7 gültig von 01.10.1994 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2StVO §20 Abs1 IDStVO §20 Abs1 IA4
Rechtssatz: Fahren auf halbe Sicht ist zu fordern, wenn die zur Verfügung stehende Fahrbahn nicht nur unübersichtlich, sondern auch so schmal ist, daß eine Begegnung voraussichtlich kaum möglich sein wird. Entscheidungstexte 2 Ob 277/69 Entscheidungstext OGH 20.11.1969 2 Ob 277/69 Veröff: ZVR 1970/129 S 183 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs2StVO §52 Z5StVO §53 Z7a
Rechtssatz:
Ist der Wartepflichtige mangels Vorhandenseins eines wahrnehmbaren Gegenverkehrs berechtigterweise bereits in die "bedingte Einbahnstrecke" eingefahren, dann hat der Gegenverkehr dessen Ausfahrt anzuwarten.
Entscheidungstexte 2 Ob 57/68 Entscheidungstext OGH 25.03.1968 2 Ob 57/68 ... mehr lesen...