RS OGH 1982/7/8 8Ob162/82

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Veröffentlicht am 08.07.1982
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Norm

StVO §10 Abs2

Rechtssatz

Wer sein Kraftfahrzeug - statt es nach § 10 Abs 2 StVO anzuhalten - in eine Schneeanhäufung am Straßenrand lenkt, so durch dieses von einem darin verborgenen Grenzstein zurückgestoßen wird, ist an einem Zusammenstoß mit einem begegnenden, gleichfalls nicht nach § 10 Abs 2 StVO angehaltenen Kraftfahrzeug mitschuldig (hier: 1:1).Wer sein Kraftfahrzeug - statt es nach Paragraph 10, Absatz 2, StVO anzuhalten - in eine Schneeanhäufung am Straßenrand lenkt, so durch dieses von einem darin verborgenen Grenzstein zurückgestoßen wird, ist an einem Zusammenstoß mit einem begegnenden, gleichfalls nicht nach Paragraph 10, Absatz 2, StVO angehaltenen Kraftfahrzeug mitschuldig (hier: 1:1).

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 162/82
    Entscheidungstext OGH 08.07.1982 8 Ob 162/82
    Veröff: ZVR 1983/235 S 281

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0073544

Dokumentnummer

JJR_19820708_OGH0002_0080OB00162_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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