Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden als SVS oder belangte Behörde bezeichnet) vom 30.07.2025 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer vom 10.04.2024 bis 30.04.2025 der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG unterliege. 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit gegenständlichem Bescheid lehnte die SVS den Antrag des BF vom XXXX auf Ausnahme wegen geringfügiger Einkünfte und Umsätze nach § 4 Abs. 1 Z 7 GSVG für den Zeitraum von XXXX ab. 1. Mit gegenständlichem Bescheid lehnte die SVS den Antrag des BF vom römisch 40 auf Ausnahme wegen geringfügiger Einkünfte und Umsätze nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 7, GSVG für den Zeitraum von römisch 40 ab. Begrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) stellte am 03.03.2023 einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Jägerstraße (in der Folge AMS oder belangte Behörde) vom 24.03.2023 wurde ausgesprochen, dass diesem Antrag nicht Folge gegeben wird. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF aufgrund seiner selbstständigen Tätigkeit bei der Sozialversicherung der ge... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.08.2023, Zl.: XXXX , hat die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (in der Folge: SVS) gemäß § 194 GSVG iVm § 410 ASVG festgestellt, dass die monatlichen Beitragsgrundlagen von XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG von 01.01.2020 bis 30.04.2020 sowie von 01.09.2020 bis 31.12.2020 € 266,63 und von 01... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.02.2022, GZ XXXX , hat die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Wien (im Folgenden: belangte Behörde), den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), vertreten durch XXXX , vom 21.12.2021 auf Ausnahme von der Pflichtversicherung aufgrund geringer Einkünfte und Umsätze gemäß § 4 Abs. 1 Z 7 GSVG abgelehnt. 1. Mit Bescheid vom 03.02.2022,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft [SVA] 1.1. Am 22.12.2011 nahm das Finanzamt die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2005 bis 2008 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf, hob die Einkommensteuerbescheide 2009 und 2010 gemäß § 299 BAO auf und setzte die Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2010 neu fest, weil die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in den Abgabenerkl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft [SVA] 1.1. Mit Versicherungspflichtbescheid vom 19.07.2018, Zahl: XXXX , stellte die SVA fest, dass die Beschwerdeführerin aufgrund einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Zeitraum von 01.01.2016 bis 31.12.2016 der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG unterlegen sei (Aktenzahl der elektronisch über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft [SVA] 1.1. Mit Versicherungspflichtbescheid vom 19.07.2018, Zahl: XXXX , stellte die SVA fest, dass die Beschwerdeführerin aufgrund einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Zeitraum von 01.01.2016 bis 31.12.2016 der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG unterlegen sei (Aktenzahl der elektronisch über... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 11.01.2018 erließ die SVS (vormals SVA) einen Bescheid, in welchem sie 1) feststellte, dass der BF zum 28.02.2018 verpflichtet sei, Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge, Beiträge zur Selbständigenvorsorge, Verzugszinsen und Nebengebühren in der Höhe von 4.393,15 Euro zu entrichten und 2) der BF verpflichtet sei, ab dem 20.01.2018 Verzugszinsen in der Höhe von 3,38% aus 3.9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid stellte die belangte Behörde (im Folgenden: SVA) fest, dass die monatliche Beitragsgrundlage des Beschwerdeführers in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG im Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2010 ? 984,92 betrage und der Beschwerdeführer bei sonstiger Exekution binnen 14 Tagen verpflichtet sei, für den oben angeführten Zeitraum die monatliche Beiträge in der Pensionsversicherung in Höhe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft [SVA] 1.1. Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid vom 06.09.2017, Zahl: XXXX , zugestellt am 12.10.2017, stellte die SVA fest, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 iVm § 4 Abs. 1 Z 6 sowie § 6 Abs. 4 Z 1 und § 7 Abs. 4 Z 1 GSVG aufgrund der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit jedenfalls im Zeitraum von 01.01.2015 bis 31.12.2015 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Tirol (nunmehr die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und in der Folge: belangte Behörde), vom 23.10.2019 wurde XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) verpflichtet, für den Zeitraum 01.04.2007 bis 31.07.2009 rückständige Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von ? 214,00 sowie Verzugszinsen und Nebengebühren in der Höhe von ? 168,91 somit gesamt ?... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde stellte mit dem angefochtenen Bescheid fest, dass 1. die monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) für die Beschwerdeführerin im Zeitraum XXXX € 525,73 betrage und 2. die Beschwerdeführerin zum XXXX verpflichtet ist, a) Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von € 139,99, b) Verzugszinsen in Höhe von € 7,51 (und dass ab XXXX weitere Verzugszinsen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (belangte Behörde) erließ am 12.02.2019 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass Herr XXXX (Beschwerdeführer-Bf) vom 28.07.2017 bis 31.07.2017 (gemeint 31.12.2017) der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung gemäß GSVG unterliege (Spruchpunkt 1.) und verpflichtet sei, für diesen Zeitraum einen Gesamtbetrag von 1.090,38 Euro an Beiträgen zu bezahlen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft [SVA] 1.1. Am 10.06.2009 übermittelte der Beschwerdeführer eine Versicherungserklärung für die Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG, wonach er seit 1993 eine Tätigkeit als Konsulent ausübe. Der Beschwerdeführer gab an, die Versicherungsgrenze 2009 und auch in Folgejahren nicht zu überschreiten. Ein "Opting in" wurde nicht beantragt (AZ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid vom 10.04.2017 sprach die belangte Behörde (im Folgenden: SVA) auf Grund des Antrages des Beschwerdeführers vom 07.03.2018 aus, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 und somit insbesondere auch im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.04.2014 der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG unterliege. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft [SVA] 1.1. Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid vom 02.07.2013, Zahl: XXXX, zugestellt am 08.07.2013, stellte die SVA fest, dass der Beschwerdeführer gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 iVm § 4 Abs. 1 Z 6 sowie § 6 Abs. 4 Z 1 und § 7 Abs. 4 Z 1 GSVG aufgrund der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Über Antrag des Beschwerdeführers (Bf) stellte die SVA mit Bescheid vom 24.07.2017 fest, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum von 01.01.2005 bis 31.12.2007 der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG unterliege (Spruchpunkt 1.). Er sei verpflichtet, folgende monatliche Beiträge an die SVA zu entrichten: zur Pensionsversicherung für das Jahr 2005 EUR 112,50, fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Devolutionsantrag gemäß § 410 Abs. 2 ASVG (in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2004): römisch eins. Devolutionsantrag gemäß Paragraph 410, Absatz 2, ASVG (in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2004,): 1.1. Gemäß § 410 Abs. 1 ASVG hat der Versicherungsträger in Verwaltungssachen, zu deren Behandlung er nach § 409 berufen ist, einen Bescheid zu erlassen, wenn er die sich aus diesem Bundesgesetz in solchen Angelegenheiten ergebenden Rechte und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Devolutionsantrag gemäß § 410 Abs. 2 ASVG (in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2004): römisch eins. Devolutionsantrag gemäß Paragraph 410, Absatz 2, ASVG (in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2004,): 1.1. Gemäß § 410 Abs. 1 ASVG hat der Versicherungsträger in Verwaltungssachen, zu deren Behandlung er nach § 409 berufen ist, einen Bescheid zu erlassen, wenn er die sich aus diesem Bundesgesetz in solchen Angelegenheiten ergebenden Rechte und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Devolutionsantrag gemäß § 410 Abs. 2 ASVG (in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2004): römisch eins. Devolutionsantrag gemäß Paragraph 410, Absatz 2, ASVG (in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2004,): 1.1. Gemäß § 410 Abs. 1 ASVG hat der Versicherungsträger in Verwaltungssachen, zu deren Behandlung er nach § 409 berufen ist, einen Bescheid zu erlassen, wenn er die sich aus diesem Bundesgesetz in solchen Angelegenheiten ergebenden Rechte und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Devolutionsantrag gemäß § 410 Abs. 2 ASVG (in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2004): römisch eins. Devolutionsantrag gemäß Paragraph 410, Absatz 2, ASVG (in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2004,): 1.1. Gemäß § 410 Abs. 1 ASVG hat der Versicherungsträger in Verwaltungssachen, zu deren Behandlung er nach § 409 berufen ist, einen Bescheid zu erlassen, wenn er die sich aus diesem Bundesgesetz in solchen Angelegenheiten ergebenden Rechte und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Devolutionsantrag gemäß § 410 Abs. 2 ASVG (in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2004): römisch eins. Devolutionsantrag gemäß Paragraph 410, Absatz 2, ASVG (in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2004,): 1.1. Gemäß § 410 Abs. 1 ASVG hat der Versicherungsträger in Verwaltungssachen, zu deren Behandlung er nach § 409 berufen ist, einen Bescheid zu erlassen, wenn er die sich aus diesem Bundesgesetz in solchen Angelegenheiten ergebenden Rechte und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde), vom 14.12.2015, GZ: XXXX, wurde gemäß § 194 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) in Verbindung mit § 410 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), jeweils in den geltenden Fassungen, festgestellt, dass Frau XXXX, geb. am XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 12.09.2017, VSNR: XXXX, sprach die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle 1. Mit Bescheid vom 12.09.2017, VSNR: römisch 40 , sprach die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: SVA) aus, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 3.3.2017 sprach die SVA aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") aufgrund ihrer Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer jedenfalls im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG unterliege. Begründend führte die SVA aus, die BF verfüge jedenfalls im Zeitraum vom 01.09... mehr lesen...