Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 21.06.2024 wurde seitens der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (im Folgenden „belangten Behörde“ oder „SVS“) festgestellt, dass XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) zum 02.02.2024 verpflichtet gewesen sei, rückständige Beiträge zur Sozialversicherung, Beiträge zur Selbstständigenvorsorge, Verzugszinsen, Kostenanteile und Nebengebühren (exklusive Exeku... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.05.2025 zu Zl. XXXX sprach die SVS über Antrag gemäß § 194 Bundesgesetz vom 11. Oktober 1978 über die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen, BGBl. 560/1978 (im Folgenden: GSVG) in Verbindung mit §§ 409f Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung, BGBl. 189/1955 (im Folgenden: ASVG) aus, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 20.04.2024 informierte die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen [SVS] die Beschwerdeführerin, dass auf Grund der erhaltenen Einkommensdaten für 2022 die endgültigen Beiträge festgesetzt werden, wodurch es zu einer Nachbelastung von insgesamt EUR 18.608,28 komme (Aktenzahl der elektronisch übermittelten Aktenteile [AZ] 6-13). 1.2. Die Beschwerdeführerin beantragte mit E-Mail vo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist seit XXXX im Besitz einer Gewerbeberechtigung. 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist seit römisch 40 im Besitz einer Gewerbeberechtigung. 2. Der BF beantragte am XXXX bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS oder „belangte Behörde“) den Erlass sämtlicher Beitragszahlungen. In seinem Antrag führte er Folgendes aus: 2. Der BF beantragte am... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer ist seit 20.03.2019 im Besitz einer Gewerbeberechtigung und stellte am 24.06.2023 einen „Antrag auf Erlass sämtlicher Beitragszahlungen (Voraus- und Nachzahlungen)“ an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (in der Folge als SVS oder „belangte Behörde“ bezeichnet), begründete dies mit seiner angespannten finanziellen Situation und ersuchte um „... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) bestand von 01.02.1999 bis 31.07.2018 eine Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 GSVG. Er war geschäftsführender Gesellschafter der XXXX GmbH. 1. Für römisch 40 (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) bestand von 01.02.1999 bis 31.07.2018 eine Pflichtversicherung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, GSVG. Er war geschäftsführender Ges... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) war ab 25.05.2002 handelsrechtlicher und gewerberechtlicher Geschäftsführer und Gesellschafter der XXXX GmbH. Die Gewerbeberechtigung erlosch am 02.02.2006. römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführer) war ab 25.05.2002 handelsrechtlicher und gewerberechtlicher Geschäftsführer und Gesellschafter der römisch 40 GmbH. Die Gewerbeberechtigung erlo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (in Folge: SVS oder belangte Behörde) vom 18.10.2022, GZ: VSNR. XXXX , wurde festgestellt, dass die monatliche Beitragsgrundlage in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 € 2.443,30 und im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 € 2.938,06 betrage (Spruchpunkt 1.). Es wu... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , stellte die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) von 01.01.2020 bis 31.12.2020 gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung sowie gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit a ASVG der Unfallversicherung unterliege (Spruchp... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2022, VSNR: XXXX , stellte die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: SVS), gegenüber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) die monatlichen Beitragsgrundlagen in der Kranken- und Pensionsversicherung im Zeitraum von XXXX .2019 bis XXXX .2019 mit EUR 6.090,00 und im Zeitraum von XXXX .2020 bis XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 13.08.2020 entschied die belangte Behörde: "1. Die endgültige monatliche Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG beträgt im Kalenderjahr 2016 EUR 1.624,22. 2. Sie sind verpflichtet zum 13.08.2020 EUR 2.754,18 bestehend aus monatlichen Beiträgen in der Krankenversicherung iHv 124,25, in der Pensionsversicherung iHv EUR 300,48, in der Unfallversicherung iHv 9,11 sowie für die Se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 04.05.2021 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass Ing. Mag. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer, kurz: BF) zum 16.03.2021 verpflichtet sei, für den Zeitraum von 26.04.2017 bis 31.07.2017 einen Gesamtbetrag in der Höhe von EUR 3.991,91 an Sozialversicherungsbeiträgen zur Pensions- und Krankenversicherung sowie Verzugszinsen. Da... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.04.2021 sprach die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (im Folgenden: SVS) aus, dass die Anträge der Beschwerdeführerin vom 19.04.2021 auf Rückerstattung von Pensionsversicherungsbeiträgen für den Zeitraum von November 2014 bis Dezember 2016 in der Höhe von EUR 1.996,98 sowie auf Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen für den Zeitraum von April bis November 2020 in der Höhe von EUR 375,84 abgewiesen werden. B... mehr lesen...