Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde für 11.09.2020 um 08:40 Uhr als Schöffe beim Landesgericht Feldkirch geladen. 2. Mit als "Amtsbestätigung" bezeichneter Gebührennote machte der Beschwerdeführer Gebühren geltend. 3. Mit angefochtenem Bescheid erkannte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer Reisekosten in Höhe von EUR 15,00 sowie Aufenthaltskosten für ein Frühstück von EUR 4,00, ein Mittagessen von EUR 8,50 und ein Abendessen von EUR 8,50, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In einem zivilgerichtlichen Verfahren zu 42 C 96/2016d fand am 29.06.2018 vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien (im Folgenden: BG) eine mündliche Streitverhandlung statt, an der der nunmehr im gegenständlichen Verfahren Mitbeteiligte namens XXXX (im Folgenden: Zeuge), geladen aus XXXX , XXXX , von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr als Zeuge teilgenommen hatte. 2. In Folge beantragte der Zeuge fristgerecht (bereits im Protokoll der Tagsatzun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Frau DI XXXX war im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer vor dem Landesgericht Feldkirch als Geschworenengericht als Geschworene geladen und kam ihrer Verpflichtung auch nach. Die Geschworene nahm an der Hauptverhandlung am 20., 21. und 22.01.2020 teil und stellte nachfolgend Gebührenantrag. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts XXXX wurde der Geschworenen in Summe EUR 357,50 an Gebühren zuerkannt, die si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In einem Verfahren vor der Landesschiedskommission für XXXX (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) zur Zl. W-LSK 1/2015 wurde XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Ladungsbescheid vom 19.10.2015 als Zeuge für eine Verhandlung am 24.11.2015 um 14:30 Uhr geladen. Im Ladungsbescheid war neben Datum, Ort und Zeit der gegenständlichen Verhandlung die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens des Zeugen sowie der Hinweis auf ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: In einer Zivilrechtssache des Bezirksgerichtes XXXX war der Zeuge XXXX am 10.10.2017 geladen. Er hat seiner Vorladung ordnungsgemäß Folge geleistet und den Anspruch auf Gebühren (Reisekosten und Entschädigung für Zeitversäumnis) rechtzeitig angemeldet. Als Entschädigung für Zeitversäumnis begehrte er einen Verdienstentgang von ? 88,40 pro Stunde. Der Zeuge XXXX ist als selbständiger Therapeut tätig. Mit Bescheid des Bezirksgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: In einer Strafrechtssache des Bezirksgerichtes XXXX war der Beschwerdeführer als Zeuge am 17.10.2018 geladen. Er hat seiner Vorladung ordnungsgemäß Folge geleistet und den Anspruch auf Gebühren (Reisekosten und Entschädigung für Zeitversäumnis) dem Grunde nach beantragt. Hinsichtlich der Entschädigung für Zeitversäumnis hat er diese mittels Bescheinigung seines Arbeitgebers detailliert nachgewiesen (ON 1). Mit Bescheid des Bezirk... mehr lesen...
                    
                    Entscheidungsgründe:  I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Zl. W261 2191170-1 geführten Beschwerdeverfahren wurde der in einer Asylunterkunft in 5020 SALZBURG ansässige Beschwerdeführer (BF) über die im 
Spruch:  angeführte Vertreterin zu einer für 11.10.2018 in 1020 WIEN anberaumten Verhandlung für 14:00 Uhr als beteiligte Partei geladen. 2. Am 11.10.2018, 14:00 Uhr erschien der BF und nahm an der bis 15:10 Uhr dauernden Verhandlung in WIEN teil. 3. Mi...                    mehr lesen...                
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist in Hamburg, Deutschland, wohnhaft. Er wurde vom Bezirksgericht XXXX, Tirol, zu einer Verhandlung am 13.06.2019 im Verfahren 2 U 28/19b als Zeuge aus dem Ausland geladen. Er hat dieser Ladung entsprochen, ist zur Verhandlung landungsgemäß zugereist und hat nach seiner Einvernahme Zeugengebühren mit dem Formular "Gebührenbestimmung und Zahlungsanweisung" geltend gemacht. Mit Bescheid der Vorsteherin des Bezirksgerichts XXX... mehr lesen...