Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 13.05.2024 fand in einer (zur Zahl I403 XXXX protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der die Beschwerdeführer als Parteien und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person BBU GmbH (im Folgenden auch kurz: BBU) als dessen rechtskundige Vertretung (Rechtsbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Wiedereinsetzungswerber und Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Ladung vom 02.02.2024 (der Rechtsvertretung des BF aufgrund der Vollmacht vom 19.04.2023 zugestellt am selben Tag) zu einer mündlichen Verhandlung im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu XXXX für den Verhandlungstermin am 20.02.2024 um 09:30 Uhr (als beschwerdeführende Partei) geladen. 1. Der Wiedereinsetzungswerber und Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Am 13.03.2024 fand in einer (zur Zahl W271 2282649-1 protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der XXXX (die zweitbeschwerdeführende Partei) als Partei und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person XXXX (die erstbeschwerdeführende Partei) a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Am 13.03.2024 fand in einer (zur Zahl W271 2282649-1 protokollierten) Angelegenheit nach dem AsylG 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht an dessen Hauptsitz in Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, an der XXXX (die zweitbeschwerdeführende Partei) als Partei und die mit der Besorgung der Rechtsberatung betraute juristische Person XXXX (die erstbeschwerdeführende Partei) a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer nahm in einer Rechtsache am Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich am 26.08.2020 als Zeuge teil, für seine Anwesenheit von 9.00 bis 9.15 Uhr beantragte er Gebühren in Höhe von EUR 1069,00 (gerundet nach § 20 Abs 3 GebAG), darin enthalten EUR 169,20 Reisekosten, EUR 721,50 Verdiens-/Einkommensentgang (6,5 Stunden zu je EUR 111,--) sowie 20% USt. 2. Mit im
Spruch: genannten Bescheid wurden die dem Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.11.2020 als Zeuge für die Vernehmung in einer Rechtssache vor dem Bezirksgericht Favoriten am 30.11.2020 von 14.00 bis 15.00 Uhr den Ersatz von EUR 136,50 Reisekosten sowie eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 7 Stunden (zu EUR 14,20 pro Stunde) in Höhe von EUR 99,40. 2. Mit Bescheid vom 22.12.2020 wurden die dem Beschwerdeführer zustehenden Gebühren wie folgt bestimmt:Reisekosten:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde mit Ladung als Ersatzschöffe zur Hauptverhandlung am 27.01.2021 um 9.45 Uhr zum Landesgericht XXXX geladen und hat dieser Ladung Folge geleistet. Gemäß Amtsbestätigung war der Beschwerdeführer von 9.45 Uhr bis 12.45 Uhr als Schöffe tätig und verzeichnete auf dem Formblatt zur Gebührenbestimmung Reisekosten von EUR 13,44 wobei er 32 km mal 0,42 EUR anführte. Zuerkannt wurden mit dem angefochtenen Bescheid EUR 5,7... mehr lesen...
Begründung: Zu A) § 4 GebAG lautet: „(1) Der Anspruch auf die Gebühr steht dem Zeugen zu, der auf Grund einer Ladung vom Gericht vernommen worden ist. Er kommt aber auch dem Zeugen zu, der ohne Ladung gekommen und vernommen worden oder der auf Grund einer Ladung gekommen, dessen Vernehmung aber ohne sein Verschulden unterblieben ist; er hat jedoch im ersten Fall, wenn er sonst im Weg der Rechtshilfe hätte vernommen werden können, nur den Anspruch, der ihm bei einer Vernehmung vor d... mehr lesen...
Begründung: Zu A) § 4 Abs. 1 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) lautet: „Der Anspruch auf die Gebühr steht dem Zeugen zu, der auf Grund einer Ladung vom Gericht vernommen worden ist. Er kommt aber auch dem Zeugen zu, der ohne Ladung gekommen und vernommen worden oder der auf Grund einer Ladung gekommen, dessen Vernehmung aber ohne sein Verschulden unterblieben ist; er hat jedoch im ersten Fall, wenn er sonst im Weg der Rechtshilfe hätte vernommen werden können, nur den Anspruch, der ihm... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 4 Abs. 2 GebAG steht dem Zeugen, ist der auf der Ladung angegebene Zustellort vom Ort der Vernehmung des Zeugen weniger weit entfernt als der Ort, von dem der Zeuge zureist, eine darauf gestützte höhere Gebühr nur zu, wenn sie diesen Umstand dem Gericht unverzüglich nach Erhalt der Ladung angezeigt und das Gericht trotzdem die Ladung nicht rechtzeitig widerrufen hat oder wenn die unmittelbare Vernehmung des Zeugen vor diesem Gericht trotz Unterbleiben der A... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 4 Abs. 2 GebAG steht dem Zeugen, ist der auf der Ladung angegebene Zustellort vom Ort der Vernehmung des Zeugen weniger weit entfernt als der Ort, von dem der Zeuge zureist, eine darauf gestützte höhere Gebühr nur zu, wenn sie diesen Umstand dem Gericht unverzüglich nach Erhalt der Ladung angezeigt und das Gericht trotzdem die Ladung nicht rechtzeitig widerrufen hat oder wenn die unmittelbare Vernehmung des Zeugen vor diesem Gericht trotz Unterbleiben der A... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 15.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 17.08.2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) und bezüglich... mehr lesen...