Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX bzw. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX wurde die Antragstellerin vom Bundesverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren zu XXXX mit der schriftlichen Übersetzung eines Dokuments von der serbischen in die deutsche Sprache beauftragt. Die daraufhin erbrachte schriftliche Übersetzung wurde am XXXX per E-Mail an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. 1. Am römisch 40 wurde die Antragstellerin vom Bundesverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren zu r... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. In weiterer Folge verlegte das Bundesverwaltungsgericht mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX die Verhandlung auf den XXXX , zu welcher die Antragstellerin ebenfalls als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , GZen. XXXX bzw. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den 23.05.2017 an, zu welchen die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsätzen vom römisch 40 , GZen. römisch 40 bzw. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den 23.05.2017 an, zu welchen die Antragstellerin a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den römisch 40 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlungen für den römisch 40 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , GZen. XXXX bzw. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsätzen vom römisch 40 , GZen. römisch 40 bzw. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den römisch 40 an, zu welcher die Antragstellerin als Do... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2017, GZ W218 2115925-1/3Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 31.05.2017 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am 31.05.2017 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der nunmehrige Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 19.06.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom römisch 40 , GZ römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den römisch 40 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom jeweils 10.02.2016, XXXX , wurden über die Beschwerdeführer zu XXXX und XXXX wegen Verstoßes gegen Verpflichtungen nach dem Börsegesetz Geldstrafen verhängt. Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die Beschwerdeführer im Wesentlichen gleichlautende Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht und beantragten unter einem d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.07.2014, GZ. XXXX , wurde der Antragsteller gemäß § 14 BVwGG als Amtssachverständiger von der Gerichtsabteilung XXXX um Ausarbeitung eines medizinischen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der Einschätzungsverordnung ersucht. Das (schriftlich) zu erstellende Gutachten sollte insbesondere eine Diagnose, die gesonderte Einschätzung des Grades der Behinderung für jede festgestellte Gesu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.07.2014, XXXX , wurde der Antragsteller gemäß § 14 BVwGG als Amtssachverständiger von der Gerichtsabteilung 1. Mit Schriftsatz vom 28.07.2014, römisch 40 , wurde der Antragsteller gemäß Paragraph 14, BVwGG als Amtssachverständiger von der Gerichtsabteilung XXXX um Ausarbeitung eines medizinischen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der Richtsatzverordnung ersucht. Das (schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.10.2014, GZ. XXXX, wurde der Antragsteller gemäß § 14 BVwGG als Amtssachverständiger von der Gerichtsabteilung 1. Mit Schriftsatz vom 23.10.2014, GZ. römisch 40 , wurde der Antragsteller gemäß Paragraph 14, BVwGG als Amtssachverständiger von der Gerichtsabteilung XXXX um Ausarbeitung eines medizinischen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der Einschätzungsverordnung ersucht. Das (s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.10.2014, GZ. XXXX, wurde der Antragsteller gemäß § 14 BVwGG als Amtssachverständiger von der Gerichtsabteilung 1. Mit Schriftsatz vom 22.10.2014, GZ. römisch 40 , wurde der Antragsteller gemäß Paragraph 14, BVwGG als Amtssachverständiger von der Gerichtsabteilung XXXX um Ausarbeitung eines medizinischen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der Einschätzungsverordnung ersucht. Das (s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller, Facharzt für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie, wurde mit Beschluss vom XXXX von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Neben der Untersuchung des in der Beschwerdesache Betroffenen wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: Der Antragsteller, Facharzt... mehr lesen...