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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist in Deutschland wohnhaft und wurde als Zeuge in einer Strafsache beim Bezirksgericht Seekirchen (vormals Bezirksgericht Thalgau) am 17. März 2023, anberaumter Verhandlungsbeginn um 13:30 Uhr, einvernommen. 2. Mit Bescheid des Vorstehers des Bezirksgerichts Seekirchen (belangte Behörde) vom 01.04.2023, Zl. XXXX , wurden die Gebühren des Zeugen und nunmehrigen B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dr. XXXX , ein praktischer Arzt in Salzburg, wurde am 08.03.2022 am Bezirksgericht Oberndorf im Zuge einer zwischen 09.00 Uhr und 13.00 Uhr abgehaltenen Verhandlung ladungsgemäß als Zeuge einvernommen. 1. Dr. römisch 40 , ein praktischer Arzt in Salzburg, wurde am 08.03.2022 am Bezirksgericht Oberndorf im Zuge einer zwischen 09.00 Uhr und 13.00 Uhr abgehaltenen Verhandlung ladungsge... mehr lesen...