Entscheidungsgründe: I. 1. Die vier Beschwerdeführer haben mit Schreiben vom 3. Juli 1990, welches am 4. Juli 1990 bei der Sicherheitsdirektion für Wien persönlich eingebracht wurde, die beabsichtigte Bildung des Vereins "FC-H" angezeigt und die Vereinsstatuten vorgelegt. Nach Punkt II. Z1 dieser Statuten soll Vereinszweck die Ausübung des Fußballsports durch die Vereinsmitglieder sein. Im Zuge des vereinsbehördlichen Verfahrens wurde über behördlichen Vorschlag der Vereinszweck um... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: StGG Art12 / VereinsrechtVereinsG 1951 §4 Abs2 litjEMRK Art11ZPO §577 ffZPO §599 Abs2
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf
Vereinsfreiheit durch Untersagung der Bildung eines Vereines wegen
der Art der Bestellung der Mitglieder des Streitschlichtungsorganes
(Vorstand bestellt 3 der 5 Mitglieder); keine Anwendbarkeit des
vierten Abschn... mehr lesen...