Entscheidungsgründe: Für die Klägerin wurde mit Priorität vom 20. 9. 1968 die Wortmarke Nr 63509 "Tabasco" und mit Priorität vom 23. 9. 1968 die Wort-Bild-Marke Nr 64707 (eine Verpackung darstellend, die das Wort "Tabasco" in verschiedenen Schriftzügen enthält) eingetragen. Die Wort-Bild-Marke ist wegen Nichtzahlung der Erneuerungsgebühr mit Wirkung vom 30. 6. 1998 erloschen. Mit Erkenntnis des Obersten Patent- und Markensenats vom 8. 11. 1989 wurden beide Marken gemäß § 33a MS... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch "schwache" Zeichen sind durch § 9 UWG grundsätzlich gegen mißbräuchliche Verwendung durch Dritte geschützt (ÖBl 1996, 93 - Miss Fitness Austria mwN); ihre unveränderte, buchstabengetreue Übernahme durch Mitbewerber ist daher unzulässig (MR 1988, 59 = ÖBl 1989, 52 - Carsonics/Carsound mwN). Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf die Aufmerksamkeit, Urteilsfähigkeit und Fachkenntnis der im Einzelfall bet... mehr lesen...
Begründung: Die The P***** ist Inhaberin der im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für Bekleidung registrierten Marke "P*****" (RegNr 106.599) und der zu RegNr 89.844 registrierten Bildmarke (Abbildung eines Polospielers). Aufgrund einer mit der Markeninhaberin abgeschlossenen Vereinbarung ist die Klägerin zum ausschließlichen europaweiten Vertrieb gehobener Herrenoberbekleidung unter den zugunsten der Markeninhaberin registrierten Marken bis 31. 12. 2002 berechtigt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Verlegerin, Herausgeberin und Produzentin von Medienprodukten aller Art, insbesondere von periodischen Druckschriften wie Zeitungen und Zeitschriften, Büchern uä. Seit 1977 ist sie Inhaberin der registrierten Marke "GEO" für die Klasse 16 (Druckerzeugnisse, Zeitungen, Zeitschriften, Reisemagazine) sowie der Marke "Saison. Das Reisemagazin von GEO" für die Klassen 16, 35 (Public Relations, Veröffentlichung von Werbetexten), 38 (Nachrichtenwe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt als Gesellschaft der internationalen W*****-Gruppe Jeanshosen in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich. Sie ist von der B*****, *****, der Inhaberin der österreichischen Marke Nr 49284 "W*****", ermächtigt, diese Marke in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland beim Vertrieb von Jeanshosen zu benutzen und Markenrechte der Inhaberin im eigenen Namen geltend machen. Die Beklagte hat im Oktober 1995 in einem Prospekt "Origina... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1958 im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Die Beklagte ist seit 15.6.1996 als Zweigniederlassung der GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft, einer seit 1.6.1984 im Handelsregister des Registergerichtes Nürnberg eingetragenen Gesellschaft, im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg registriert. Die Streitteile sind im Inland unter anderem als Kfz-Versicherer tätig. Gestützt auf die Bestimmungen der §§ 9 UWG, 43 ABGB ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs1 C3a
Rechtssatz: Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs 1 UWG ist dann anzunehmen, wenn durch den Gebrauch der Bezeichnung die Annahme einer Herkunft der Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder aus solchen Unternehmen, die untereinander in besonderen Beziehungen wirtschaftlicher oder organisatorischer Art stehen, hervorgerufen werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine nach thailändischem Recht errichtete Gesellschaft mit dem Sitz in Bangkok. Sie ist gem. § 11 Abs 1 MSchG berechtigte Markeninhaberin der österreichischen Marke Nr. 150.638 "WHITE SHARK", angemeldet in der Klasse 32 (alkoholfreie Getränke, Sirupe und andere Präparate zur Zubereitung von Getränken) am 30. 4. 1993. Sie vertreibt unter dieser Marke in Thailand einen "Energy-Drink", der zukünftig auch in Europa auf den Markt kommen soll. Diese Marke... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichts über die Sittenwidrigkeit der Bezugnahme "wie A*****" entspricht den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur anlehnenden Werbung. Die Sittenwidrigkeit einer solchen Werbung wird darin erblickt, daß ein Unternehmer den guten Ruf eines Mitbewerbers, den dieser meist mit großem Aufwand an Zeit, Mühe und Kosten erworben hat, dadurch für seine Zwecke ausbeutet, daß er versucht, die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein Rechtsmittel im Hinblick auf seine Ausführungen zum Rekursgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung gesetzmäßig ausgeführt wurde oder nur die Beweiswürdigung des Erstgerichts bekämpft, richtet sich nach dem Inhalt des konkreten Vorbringens und ist somit eine Frage des Einzelfalles, der keine erhebliche Bedeutung im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO zukommt. Die Auffassung des Rekursgerichtes, wonach die Rechtsrüge ges... mehr lesen...