Norm: GMV Art8 Abs4UWG §9 Abs1
Rechtssatz: Das für den Widerspruch geltend gemachte Zeichen muss, um die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke verhindern zu können, tatsächlich in hinreichend bedeutsamer Weise im geschäftlichen Verkehr benutzt werden und eine mehr als lediglich örtliche geographische Schutzausdehnung haben, was bedeutet, dass die Benutzung, wenn das Schutzgebiet dieses Zeichens als nicht örtlich angesehen werden kann, in einem be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Markenrechtsstreit eine Verletzung der für Beherbergungsleistungen, Reiseveranstaltungen, Sport- und Kulturaktivitäten sowie Gesundheits- und Schönheitspflege registrierten Wortmarke der Klägerin „Echte Berge“, unter der sie einen Hotelbetrieb in Vorarlberg führt, durch die jüngere Wortbildmarke des beklagten Tourismusverbands mit dem Wortteil „Montafon.Echte Berge.Echt erleben“ wegen fehlender Unterscheidungskraft der Marke der Klägerin verneint. ... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben über das Internet unter anderem Aloe-Vera-Produkte und Parfums. Die Beklagte vertreibt unter anderem einen „Herrenduft“ mit der Bezeichnung „Jungle Man“ (Eau de Parfum). Sie bewirbt dieses Produkt im Internet und auch in einer Broschüre unter Verwendung des Kennzeichens Für die P***** AG ***** sind unter anderem die internationalen Marken IR503771 (seit 10. Juni 1986) und IR582886 (seit 22. Juli 1991) geschützt. Der Schutzbereich bezieht... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat der Beklagten als unlauteres Verhalten ganz allgemein vorgeworfen, verwechslungsfähige Nachahmungen eines erstmals von der Klägerin in Verkehr gebrachten Stuhlmodells zu vertreiben (Klage S 7). Die Beklagte hat sich in erster Instanz auf Vorbenutzung berufen und eingewendet, sie vertreibe das beanstandete Produkt seit drei oder vier Jahren (Klagebeantwortung S 3). Rechtliche Beurteilung Nach den unbekämpft gebliebenen Fests... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei c***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Clemens Thiele, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. M. A***** Holding B.V., 2. M***** A*****, beide vertreten durch Piaty Müller-Mezin Schoeller Rechtsanwälte GmbH in Graz,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Wolfgang Renzl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei M***** AG, *****, vertreten durch Piaty Müller-Mezin Schoeller Rechtsanwälte GmbH in Graz, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streit... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 10. 1996 wurde die österreichische Wortmarke EASYBANK ua für Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen angemeldet und mit Beginn der Schutzdauer 14. 6. 1999 registriert. Am 25. 2. 2005 wurde die Gemeinschaftsmarke EASYBANK für Dienstleistungen einer Direktbank eingetragen. Schließlich wurde am 16. 9. 2005 die österreichische Wortmarke EASY KREDIT angemeldet und aufgrund eines Verkehrsgeltungsnachweises mit Beginn der Schutzdauer 29. 1. 2008 registriert. Die Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Leiter und Geschäftsführer der mit zwei weiteren Personen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts 1996 gegründeten Musikband JUKEBOX. Seit ihrer Gründung tritt die Band bei verschiedensten Veranstaltungen in Tirol, Vorarlberg, Salzburg, Südtirol und im süddeutschen Raum, aber auch in der Schweiz und im übrigen Österreich auf. Sie spielt stets live, das Repertoire ist weit gestreut. Die Band spielt auch selbst verfasste Nummern, sie versteht sich aber... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, ein Versandhandelsunternehmen mit dem Angebot von Waren aller Art, betreibt seit 1987 unter der Bezeichnung „happy kauf" an mehreren Standorten einen Einzelhandel mit Waren aus ihrem Sortiment, vorwiegend Restposten. Sie verfügt auch über eine im selben Jahr registrierte Wortbildmarke „happy kauf". Der Beklagte ließ sich Ende 2006 die Domain „www.happykauf.at" registrieren; bei Aufruf der Domain wird man zunächst auf das Unternehmen „Acor" hingewiesen und n... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt ein Arzneimittel, das in der kosmetischen Medizin zur Faltenglättung eingesetzt wird. Wesentlicher Bestandteil ist der Wirkstoff Botulinumtoxin A, der als Nervengift die Erregungsübertragung von den Nervenzellen zum Muskel hemmt. Das Arzneimittel wird subkutan (unter die Haut) injiziert, was die Kontraktion des Muskels schwächt und dadurch zur Glättung mimisch bedingter Falten führt. Die Anwendung ist Ärzten vorbehalten. Die Klägerin bezeichnet die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** KG, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Klaus S*****, vertreten durch Mag. Bernd Moser, Rechtsanwalt in Saalfelden, wegen Unterlassung, Beseitigung, Rechnungslegung, Zahlung und Urtei... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Klägerin ist Inhaberin der am 29. 6. 2005 beim österreichischen Patentamt registrierten Wort-Bild-Marke „No Kangaroos in Austria". Die Marke genießt unter anderem Schutz für Bekleidungsstücke. Das Zeichen wurde seit 1992 von der Rechtsvorgängerin der Klägerin und seit 2002 von der Klägerin selbst auf T-Shirts angebracht. Seit fünf oder sechs Jahren findet es sich auch auf Messeeinladungen, seit 2003 auf Produktkatalogen und seit 2004 auf Einkaufssäcken der Kläge... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Die Klägerin ist unter ihrer Firma D***** GmbH im Firmenbuch eingetragen. Sie ist Inhaberin der zur Nr 230763 registrierten österreichischen Wortbildmarke BERGSPECHTE Outdoor Reisen und Alpinschule Edi Koblmüller: Diese Marke ist seit 27. 3. 2006 für Waren der Klassen 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts, Sweatshirts, Anoraks), 39 (Veranstaltung von Reisen, insbesondere Berg-, Trekking-, Expeditions- und Mountainbike-Rei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine im Mai 2002 im Firmenbuch als „Pecunia Vermögens- und VersicherungsberatungsgmbH" eingetragene Versicherungsmaklergesellschaft, die auch Vermögensberatung anbietet. Die Beklagten treten unter der Bezeichnung „Pecunia Finanzberatung" als Finanzberater und Versicherungsagenten auf. Sie verwenden aufgrund einer mit dem Drittbeklagten geschlossenen Vereinbarung die für ihn mit Priorität 27. September 2006 für die Klassen 33, 35 und 36, darunter unter an... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „BUZZ!" ua in der Warenklasse 9 für „Hardware, Software und Datenträger". Beginn der Schutzdauer war der 22. Mai 2001. Die Beklagte vertreibt eine Spielkonsole, die die Hard- und Softwarebasis für verschiedene Spiele ist. Seit November 2005 bewarb und verkaufte sie ein dafür entwickeltes Musik-Quiz, das sie mit „BUZZ" bzw „BUZZ!" bezeichnete. Das Spiel besteht aus einer (weiteren) Software und vier Steuereinheit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J***** AG, *****, vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei F***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hara... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ausschließliche Lizenznehmerin nachstehender Marken: der österreichischen Wortmarke Nr 232.749 „FEELING", geschützt für Fahrzeuge und deren Teile, soweit in Klasse 12 enthalten, sowie für Räder und Felgen für Fahrzeuge (Priorität vom 20. 12. 2005), und der Gemeinschaftsmarke Nr 5.150.032 „FEELING", geschützt für Fahrzeuge und deren Zubehör, soweit in Klasse 12 enthalten, sowie für Räder für Fahrzeuge (Priorität vom 20. 12. 2005). Die Beklagte vertreibt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marken: a) österreichische Formmarke Nr 236.313 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 6 und 20 (Koffer für den Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche); b) Gemeinschaftsformmarke Nr 3.424.661 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 7 (Koffer für Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche, insbesondere aus Metall oder Kunststoff); Abbildung zu a) und b): c) österreichisch... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Klägerin veröffentlicht unter „salzburg.com" die Online-Ausgabe ihrer Tageszeitung, die im August 2007 mehr als 13 Millionen mal aufgerufen wurde. Die Beklagte kündigte an, unter „salzburg24.at" ebenfalls ein Online Medium betreiben zu wollen. Die Vorinstanzen haben unter anderem den Antrag der Klägerin abgewiesen, der Beklagten die Nutzung der Domain „salzburg24.at" oder einer verwechselbar ähnlichen Domain „je mit und ohne Inhalt" zu verbieten. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Wortbildmarke „INTIMA" für die Warenklassen 3 (Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Zahnputzmittel, Hygieneartikel) und 5 (medizinische Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer, Zahnputzmittel, Hygiene- und Sanitärprodukte für medizinische Zwecke); die Beklagte verwendet das Zeichen „INTIMAMED" für ein Waschgel zur Intimpflege. Das Berufungsgericht wies die auf Unterlassung der Ver... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Verein ist im Rettungsdienst tätig und führt unter anderem Krankentransporte durch. Die am 30. 1. 2006 gegründete und am 3. 8. 2006 im Firmenbuch eingetragene Klägerin ist Rechtsnachfolgerin des Einzelunternehmens von Dr. Christian B*****, der als Allgemeinmediziner und Notarzt seit 1997 unter der Bezeichnung „Interhospitaltransfer Niederösterreich" gewerbliche Krankentransporte mit medizinisch indizierter Arztbegleitung zwischen Krankenhäusern in den Bund... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke (richtig) „PERSONAL SHOP" für die Klassen 35 (Dateienverwaltung mittels Computer; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Versandwerbung) und 39 (Zustellung [Auslieferung] von Versandhandelsware). Bei der Anmeldung am 2. April 2002 nahm sie die Priorität ihrer entsprechenden österreichischen Marke vom 24. Oktober 2001 in Anspruch. Die Rechte zur Verwertung und Verwendung der Marke übertru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H*****, vertreten durch Mag. Marcus Osterauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei S*****, vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Unte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt seit 2004 unter den Domain-Namen „laendleimmo.at" und „ländleimmo.at" ein Internetportal für die Vermittlung von Liegenschaften in Vorarlberg; sie verfügt seit April 2005 auch über eine Wortbildmarke mit dem Wortbestandteil „laendleimmo.at". Die Beklagte ließ sich im Februar 2006 die Domain „ländleimmo.com" registrieren und betreibt darunter seit Anfang 2007 ein Internetportal für Liegenschaften in ganz Österreich. Das Rekursgericht hat die Untersch... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Die Klägerin hat durch Vorlage eines Firmenbuchauszugs eine Änderung ihrer Rechtsform und ihrer Firma nachgewiesen. Ihre Bezeichnung war daher richtig zu stellen. zu 2. Die Klägerin verfügt in Österreich über die Rechte aus der ua für Schokolade und Schokoladewaren registrierten Gemeinschaftsmarke CTM 2611820 (Beginn der Schutzdauer 12. März 2002): (Abbildungen nur in der Originalentscheidung ersichtlich.) Sie vertreibt seit längerer Zeit ua gefüllte Milchsch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** GesmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G***** & Co KG, ***** vertreten durch Held Berdnik Astner &... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt eine Kräuterlimonade, die sie unter der für sie in Klasse 32 (alkoholfreie Getränke) registrierten österreichischen Wortmarke „Almdudler" vertreibt. Die Erstbeklagte, deren alleinige Geschäftsführerin die Zweitbeklagte ist, betreibt in der Nähe von Wien ein Ausflugsrestaurant samt angeschlossenem Hotel, für das sie bis Dezember 2005 auch Limonade der Klägerin bezog; seit 2006 enthält ihr Sortiment statt dessen ein als „Kräuterlimonade" bezeichnetes G... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin einer am 19. 5. 2005 angemeldeten österreichischen Wortbildmarke (Beginn der Schutzdauer 14. 7. 2005) mit folgendem Aussehen: (Abb. nur in der Originalentscheidung ersichtlich) Die Marke ist in der Klasse 44 „Vermittlung von medizinischen Dienstleistungen im Bereich des Gesundheits- und Krankenpflegfachdienstes sowie im Bereich der Hauskrankenpflege für betreuungs- bzw hilfebedürftige Personen" und in der Klasse 45 „Vermittlung von persönlichen... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs1 B1UWG §9 Abs1 C1
Rechtssatz: Die Top Level Domain hat bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit oder Zeichenidentität regelmäßig außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 17 Ob 3/07a Entscheidungstext OGH 20.03.2007 17 Ob 3/07a Beisatz: So bereits 4 Ob 73/01s und 4 Ob 226/04w. (T1) 17 Ob 22/07w Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2MSchG §4 Abs1 Z4UWG §9 Abs1 B1UWG §9 Abs1 C1
Rechtssatz: Ob ein Firmenschlagwort Unterscheidungskraft besitzt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und verwirklicht - grobe Fehlbeurteilung ausgenommen - keine erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 17 Ob 3/07a Entscheidungstext OGH 20.03.2007 17 Ob 3/07a 17 O... mehr lesen...