Norm: UWG §1 D2dUWG §7MRK Art10 Abs2 IV4aMRK Art10 Abs2 IV4fZPO §502 Abs1 HIII3
Rechtssatz: Nimmt ein Mitbewerber - wenngleich in Wettbewerbsabsicht - an einer Debatte teil, die öffentliche Interessen betrifft, so hat die Freiheit der Meinungsäußerung bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung seiner Aussagen ein höheres Gewicht als bei rein unternehmensbezogenen Äußerungen. Dabei ist insbesondere die Bedeutung des Themas zu berücksichtigen, zu... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AUWG §1 C1UWG §1 C2UWG §7 H
Rechtssatz: Beschränkt sich eine Verwarnung auf die Behauptung, der Empfänger der Erklärung greife in ein Schutzrecht des Erklärenden ein, so kann sich ein Unterlassungsanspruch nur aus § 1 UWG (oder allenfalls aus § 1295 Abs 2 ABGB) ergeben. Denn § 7 UWG soll Mitbewerber nur davor schützen, Dritten gegenüber in unzutreffender Weise schlecht gemacht zu werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AUWG §1 C1UWG §1 C2UWG §7 H
Rechtssatz: Behauptet der Verwarnende gegenüber dem (vermeintlichen) primären Verletzer unberechtigt eine Schutzrechtsverletzung durch den Verwarnten und durch einen Dritten, so kann sowohl ein Anspruch nach § 1 UWG als auch ein Anspruch nach § 7 UWG begründet sein. Der Erklärungsempfänger kann gestützt auf § 1 UWG Unterlassung verlangen, wenn der Sittenwidrigkeitstatbestand erfüllt ist, der Dritte kann ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 H
Rechtssatz: § 7 UWG soll Mitbewerber nur davor schützen, Dritten gegenüber in unzutreffender Weise schlecht gemacht zu werden; ein absolut geschütztes Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb (die primäre Anspruchsgrundlage nach deutschem Recht) ist in Österreich nicht anerkannt. Entscheidungstexte 4 Ob 184/06x Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 184/06x Veröff: SZ... mehr lesen...