Norm
UWG §1 ARechtssatz
Behauptet der Verwarnende gegenüber dem (vermeintlichen) primären Verletzer unberechtigt eine Schutzrechtsverletzung durch den Verwarnten und durch einen Dritten, so kann sowohl ein Anspruch nach § 1 UWG als auch ein Anspruch nach § 7 UWG begründet sein. Der Erklärungsempfänger kann gestützt auf § 1 UWG Unterlassung verlangen, wenn der Sittenwidrigkeitstatbestand erfüllt ist, der Dritte kann nach § 7 UWG vorgehen. Die beiden Ansprüche schließen einander nicht aus.Behauptet der Verwarnende gegenüber dem (vermeintlichen) primären Verletzer unberechtigt eine Schutzrechtsverletzung durch den Verwarnten und durch einen Dritten, so kann sowohl ein Anspruch nach Paragraph eins, UWG als auch ein Anspruch nach Paragraph 7, UWG begründet sein. Der Erklärungsempfänger kann gestützt auf Paragraph eins, UWG Unterlassung verlangen, wenn der Sittenwidrigkeitstatbestand erfüllt ist, der Dritte kann nach Paragraph 7, UWG vorgehen. Die beiden Ansprüche schließen einander nicht aus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schutzrechtsverwarnung, PatenteingriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121541Im RIS seit
21.12.2006Zuletzt aktualisiert am
14.05.2024