Norm
UWG §1 ARechtssatz
Beschränkt sich eine Verwarnung auf die Behauptung, der Empfänger der Erklärung greife in ein Schutzrecht des Erklärenden ein, so kann sich ein Unterlassungsanspruch nur aus § 1 UWG (oder allenfalls aus § 1295 Abs 2 ABGB) ergeben. Denn § 7 UWG soll Mitbewerber nur davor schützen, Dritten gegenüber in unzutreffender Weise schlecht gemacht zu werden.Beschränkt sich eine Verwarnung auf die Behauptung, der Empfänger der Erklärung greife in ein Schutzrecht des Erklärenden ein, so kann sich ein Unterlassungsanspruch nur aus Paragraph eins, UWG (oder allenfalls aus Paragraph 1295, Absatz 2, ABGB) ergeben. Denn Paragraph 7, UWG soll Mitbewerber nur davor schützen, Dritten gegenüber in unzutreffender Weise schlecht gemacht zu werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schutzrechtsverwarnung, PatenteingriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121542Im RIS seit
21.12.2006Zuletzt aktualisiert am
12.06.2015