Norm:        UWG §1 C5CUWG §1 D1aUWG §25                               
Rechtssatz:          Die private Veröffentlichung einer in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs erflossenen Entscheidung kann ihrerseits gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.                     Entscheidungstexte                                  4  Ob   323/74       Entscheidungstext  OGH  28.05.1974  4  Ob   323/74    Veröff: SZ 47/67 = ÖBl 1975,34                                            4  Ob   319/76     ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1295 IIIUWG §25                               
Rechtssatz:          Das Recht zur Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen findet seine Schranke einerseits im Schikanverbot des § 1295 Abs 2 ABGB, andererseits in den Bestimmungen des Wettbewerbsrechtes.                     Entscheidungstexte                                  4 Ob 323/74       Entscheidungstext  OGH  28.05.1974  4 Ob 323/74    Veröff: SZ 47/67 = ÖBl 1975,34                                            4 O...                    mehr lesen...                
Die klagenden und gefährdeten Parteien (künftig Kläger genannt) begehrten die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (künftig Beklagte genannt) schuldig zu erkennen, eine Veröffentlichung der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien vom 19. Juli 1973, 2 R 102/73 in der Tagespresse, insbesondere in Form bezahlter Annoncen, sowie jeden Hinweis in schriftlicher oder mündlicher Form auf die bereits erfolgten Veröffentlichungen zu unterlassen. Gleichzeitig beantragen sie der Beklagt... mehr lesen...
                    
                    Norm:        UWG §7 BUWG §7 GUWG §25                               
Rechtssatz:          Da die Angabe der Quellen das Verbreiten kreditschädigender Behauptungen nicht rechtfertigt, ist im Urteilsspruch auch nur der Inhalt der zu unterlassenden Behauptungen anzuführen, nicht aber die Quellen, aus denen sie bezogen wurden.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   313/74      Entscheidungstext  OGH  07.05.1974  4  Ob   313/74   Beisatz: Skiwelt (T1) Veröf...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        UWG §1 C5cUWG §25                               
Rechtssatz:          Die Veröffentlichung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils durch die siegreiche Partei auf eigene Kosten setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Dieses ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die Veröffentlichung zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs unbedingt notwendig ist.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   338/72      Entscheidungstext  OGH  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        PresseG §43 Abs2UWG §25                               
Rechtssatz:          Keine analoge Anwendung des § 43 Abs 2 PresseG bei der Veröffentlichung eines Zivilurteiles nach dem UWG.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   329/67      Entscheidungstext  OGH  05.09.1967  4  Ob   329/67   Veröff: ÖBl 1967,138                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0072388                ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        MSchG 1953 §27 Abs2UWG §25                               
Rechtssatz:          Die Veröffentlichung des Urteiles gemäß § 27 Abs 2 MSchG 1953 kann auch in seinem vollen Umfang auf Kosten des Verurteilten in jenen Rubriken der in Betracht kommenden Tageszeitungen erfolgen, die dem Publikum zur Einrückung entgeltlicher Ankündigungen offenstehen. Das Gericht kann die Bekanntmachung des Urteiles auch in mehreren Tageszeitungen anordnen.                     Entscheidungstexte        ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        UWG §25                               
Rechtssatz:          Die Veröffentlichung eines bezüglich unlauteren Wettbewerbes ergangenen Urteiles auf eigene Kosten eines Mitbewerbers ist an sich zulässig, auch wenn der Antrag auf Veröffentlichung auf Kosten des Gegners abgewiesen wurde.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    71/33      Entscheidungstext  OGH  19.05.1933  4  Ob    71/33   Veröff: SZ 15/124                                      ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        UWG §25                               
Rechtssatz:          Die Unterlassung eines Ausspruches nach dem § 25 Abs 3 dieses Gesetzes kann nur mit Beschwerde angefochten werden.                     Entscheidungstexte                                 Os  1463/27      Entscheidungstext  OGH  02.03.1928  Os  1463/27   Veröff: SSt VIII/36                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0079527                   Dokumentnum...                    mehr lesen...