Norm: UWG §25 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 25 UWG Verweisungen: Zum Veröffentlichungsbegehren als Nebenforderung im Sinn des § 54 Abs 2 JN siehe dort und zu § 502 Abs 3 Da2 ZPO European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102685 Dokumentnummer JJR_19960919_OGH0002_000UWG00025_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIABGB §1330 BIVUWG §7 HUWG §25
Rechtssatz: Auch bei Kumulierung mehrerer auf § 1330 ABGB gestützter Ansprüche (hier: Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs) beseitigt das nur zum Unterlassungsanspruch gestellte Anbot des Beklagten zum Abschluss eines Vergleiches die Vermutung der Wiederholungsgefahr, es sei denn, der Kläger weist besondere
Gründe: nach, dass die Wiederholungsgefahr trotz Vergleichsanbots weit... mehr lesen...
Norm: NO §3UWG §25
Rechtssatz: Kein Anspruch auf Veröffentlichung eines vollstreckbaren Notariatsaktes über eine Unterlassungsverpflichtung. Entscheidungstexte 4 Ob 28/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 28/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070874 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: UWG §25ZPO §43
Rechtssatz: Die Klägerin, welche ihr Unterlassungsbegehren - nach der eigenen Bewertung - um 2/3 eingeschränkt hat, ist zu zwei Drittel unterlegen. Das muss aber zwingend auch für das Veröffentlichungsbegehren gelten, weil ja von der Veröffentlichung der stattgebende
Spruch: erfasst wird, so dass dessen geringerer Wert auf die Bewertung des Veröffentlichungsbegehrens durchzuschlagen hat. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §1293ABGB §1304 A1UWG §2 BUWG §16UWG §25
Rechtssatz: Käme die Aufklärung des Publikums durch die Urteilsveröffentlichung zu spät, so sind dem Mitbewerber, der der Öffentlichkeit von der Unrichtigkeit einer Werbebehauptung Mitteilung gemacht hat, um einen naheliegenden Schaden zu verhindern, die zweckmäßigen Kosten dieser Mitteilung als Rettungsaufwand zu ersetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...